Richtig Spaß gehabt habe sie, teilte uns die Mandantin mit. Aber das hier findet sie nun gar nicht mehr witzig:
Dabei wollte sie ihren neuen Freund nur mal kurz nach Hause fahren, um Nachschub zu holen. Es Er sei völlig breit gewesen, deswegen sei sie ja gefahren.
Ich bin gespannt darauf, welche Ansätze die Ermittlungsakte für die Verteidigung bietet.
Unzurechnungsfähigkeit?
Es tut mir leid samgen zu Müssen:
Ich hoffe KEINE!
Damit meine ich nicht, dass Ihre Mandantin nicht Verteeidigt gehöhrt, ABER……
„1.89‰ Promille“? – Also 0.00189‰? Weiß gar nicht, was die haben, das könnte auch von Apfelsaft kommen.
Da will wohl jemand dem großen Charlie Konkurenz machen.
I was banging seven gram rocks thats how i roll..Come on bro i got tiger blood :D
Absolute Schuldunfähigkeit und mangels alic bei eigenhändigen Delikten nur noch Vollrausch? Aber bei 1,89 Promille wird es selbst bei Rückrechnung unter Beachtung von in dubio pro reo schwierig. Ansonsten kann man ja noch auf einen Verstoß gegen den Richtervorbehalt hoffen, dürfte in Berlin aber wohl eher unwahrscheinlich sein.
§ 21 StGB… :-)
Hirn gibt es beim Schlachter.
PS. Es? Ist ihr neuer Freund eine Romanfigur von Stephen King? Das wäre richtig cool.
Wer saß denn am Steuer?
Wer hier nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde am Steuer saß, ergibt sich eigentlich relativ zwanglos aus dem Schreiben der honorablen Mandantin:
„Ermittlungsverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeuges mit absoluter Fahrunsicherheit in Folge Alkoholgenuss und Rauschmittelgenusses“
Das scheint auch nicht ernsthaft zweifelhaft zu sein, denn, wie uns mitgeteilt wird:
„…Dabei wollte sie ihren neuen Freund nur mal kurz nach Hause fahren …“
Ich hatte schon einmal ein Verfahren, da wurden ernsthaft Sachverständige mit der Begutachtung der Beweisfrage beauftragt, ob solche Meßwerte nicht aufgrund von spontanen körpereigenen Ausschüttungen aufgrund des Unfallschocks entstanden sein könnten (spontane Leberentleerung in die Blutbahn?)… Im Ergebnis wurde die Frage tendenziell verneint und innere Fäulnisprozesse bei noch lebenden Probanden für unwahrscheinlich erachtet (da kenne ich aber noch lebende Zeitgenossen, bei denen ich das nicht ausschließen würde).
Mit 1,9 Promille noch fahren „können“ – beachtlich. Ich würde da längst unter’m Tisch liegen. Oder auf dem Tisch (des Pathologen).
Hat sie das mit „aber mein Freund war ja zu breit“ auch vor unseren Freunden und Helfern gesagt? Wenn ja wäre das ja schon fast Vorsatz…