Gericht hat die Faxen dicke

In aller Regel werden hier im Hause auch Schriftsätze an Gerichte lediglich gefaxt. Nur Klagen und Schriftsätze mit besonderen Anlagen, z.B. Farbausdrucken, werden per Post verschickt. Da alle Prozessbeteiligten wissen müssen was wir so schreiben, sind für jeden Abschriften beizufügen. Die erforderliche Anzahl an Abschriften faxen wir also mit.

Für uns hat das große Vorteile. Ohnehin erwartet das Gericht, dass Schriftsätze innerhalb bestimmter Fristen dort eingehen. Zweckmäßigerweise faxt man daher und hat einen Nachweis. Warum noch per Post verschicken? Es geht schnell und so ersparen wir uns das anschließende Ausdrucken, eintüten und natürlich die Briefmarke.

Einige Richter finden das gut, da Schriftsätze nicht einmal per Fax und danach noch einmal per Post kommen und die Akte unnötig aufblähen. Andere finden das gar nicht gut, weil die Abschriften ja beglaubigt werden müssen. Soll heißen, es wird bestätigt, dass die Abschrift den gleichen Inhalt hat wie das Original.

Unter den gefaxten Schriftsätzen findet sich daher so ein kleiner Textbaustein, in wir auf den gängigsten Kommentar zur Zivilprozessordnung verwiesen. In dem steht, dass eine Faxsendung völlig ausreichend ist und die Geschäftstelle bei Gericht die Beglaubigung der Abschriften bitte selbst vornehmen soll. Macht dort natürlich Arbeit, steht aber so in der ZPO.

Weil Rechtsanwälte, insbesondere Zivilisten, die viel mehr schreiben müssen als Strafrechtler, auch nur Menschen sind, passieren manchmal Fehler. Zum Glück nur kleine.

Bei den Klagen oder den bunten Schriftsätzen die wir per Post verschicken, beglaubigen wir die Abschriften selber und es steht auch ein anderer kleiner Textbaustein darunter. Nämlich, dass wir beglaubigte Abschriften beigefügt haben.

Es kam wie es kommen musste, in einem ausschließlich gefaxten Schriftsatz an das Amtsgericht Mitte standen am Ende beide Textbausteine untereinander.

Ja was soll das arme Gericht denn jetzt machen? Selbst beglaubigen oder mit dem Anwalt schimpfen.

Eigentlich eine überflüssige Frage. Es muss ein schreckliches Getöse gegeben haben, als aus dem Elfenbeinturm der Richterin eine Zinne brach und Staub in der Geschäftsstelle aufwirbelte. Sie ließ uns per Post (!) mitteilen:

Der Kläger wird um Mitteilung gebeten, warum er bei seinem Fax behauptet, dass beglaubigte Abschriften beigefügt werden, wenn er nicht einmal die Absicht hat, eine beglaubigte Abschrift beizufügen, wie aus dem Absatz darüber ergibt.

Jetzt hat sie es uns aber gegeben. Was schreiben wir nur zurück?

Man hätte natürlich auch einfach die Beglaubigung durch die Geschäftstelle vornehmen lassen können, dass hätte Zeit und Porto gespart.

In der nächsten Verhandlung, in der sich über mangelnde Ressourcen bei der Justiz beklagt wird, muss ich wohl arg an mich halten.

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18 Antworten auf Gericht hat die Faxen dicke

  1. 1
    Jens says:

    Bei dem Brief fehlt der letzte Satz, der Gedanke aus dem dieser überhaupt entstand: „Da könnte ja Jeder kommen.“ ;)

  2. 2
    Thorsten says:

    Irgendwo gibt es ein Gericht, das androht, den Ausdruck unnötig gefaxter Anlagen und Abschriften in Rechnung zu stellen. ;-)

    Aber jetzt verstehe ich einmal mehr, warum z. B. bei den Landgerichten Hamburg und Mannheim so schlecht per Fax durchzukommen ist. Faxt man Anlagen und ABschriften regelmäßig mit, wird aus einem 12-Seiten-Schriftsatz-Fax schnell das fünffache oder noch mehr.

  3. 3
    jj says:

    @Thorsten
    Zu deutsch: Bald ist die Post wieder schneller als das Fax…

  4. 4
    RA Lupo says:

    „In der nächsten Verhandlung, in der sich über mangelnde Ressourcen bei der Justiz beklagt wird, muss ich wohl arg an mich halten“

    Ich habe da immer ein Stück Holz dabei, wenn ich deswegen in Bedrängnis komme, wie bei der Anklage jüngst, Anklage wegen Besitz von 0,2 Gram Cannabis.

  5. 5
    Florian says:

    Schicken Sie denn per Fax Abschriften für die Gegenseite mit? So sieht es immerhin § 133 Abs 1 Satz 1 ZPO vor.

  6. 6
    Pascal Rosenberg says:

    @Florian: Ich antworte mal für Herrn Hoenig. Erster Absatz, vorletzter und letzter Satz, Zitat: „Da alle Prozessbeteiligten wissen müssen was wir so schreiben, sind für JEDEN (Großbuchstaben von mir) Abschriften beizufügen. Die erforderliche Anzahl an Abschriften faxen wir also mit.“

  7. 7
    Ingo says:

    Am Landgericht Mannheim werden von manchen Richtern die Vorab-Faxe an die Verfasser zurückgegeben, wenn das Gleiche nochmal per Post nachkommt. Dann wird meist gesagt: „Der postalische Schriftsatz war ja noch fristwahrend, daher brauchen wir das Vorabfax dann ja wohl nicht.“

    Im Hauptverhandlungsprotokoll liest sich das dann so:

    „Dem Klägervertreter wurde ein Fax zurückgegeben.“

    Liest sich anfangs lustig. Aber man gewöhnt sich dran.

  8. 8
    lawtroll says:

    Sie haben vergessen zu erwähnen, dass Sie auf Kosten der Justiz ausdrucken, ebenfalls Kosten durch Verwendung des Papiers der Justiz sparen und dass das das Gerichtsfax gerne für wirklich eilige Schriftsätze – bei einigen Anwälten, die auch 20-seitige Schriftsätze mit umfangreichen Anlagen gerne ausschließlich faxen – zum Teil über 30 – 40 Minuten blockiert wird. Und man kann es häufig schlecht lesen (vor allem, wenn das Faxgerät der Justiz, wie häufiger schon mal, nicht das neueste ist). Wer mal vesucht hat, eine Gehaltsabrechnung mit Schriftgröße 7 pt per miesem Faxausdruck zu entziffern, weiß, was ich meine…
    Bei kleinen Amtsgerichten, in denen es zum Teil – wenn überhaupt – ein (!!!!!) allgemeines Faxgerät gibt und ansonsten vielleicht noch jeweils eines für Spezialabteilungen (Betreuung, Familie) kann Blockierung des Faxgeräts ein ernsthaftes Problem sein.

    Sicher, alles Probleme der Justiz, die ja bärenmäßig mit Kohle ausgestattet ist und endlich mal Kienbaum durchschicken könnte, um den Laden zu reorganisieren. Aber vielleicht hilft das beim Verständnis…

    Und mal ehrlich: so ein bißchen peinlich isses doch schon, wenn man selbst gerne (und berechtigt) flüchtige Sachbearbeitung der Gerichte anprangert, aber selbst nicht mal den Schriftsatz richtig durchlesen kann vor dem Unterschreiben… auch wenn es nur ein Flüchtigkeitsfehler ist…?;)

  9. 9
    lawtroll says:

    Nr. 9000 Ziff. 1 HS 2 KV GKG
    (vgl. stv. OLG Hamburg, Beschl. v. 20.04.2010, 4 W 87/10).

    btw: pro Richter ist häufig lediglich 1/2 Servicekraft zuständig. Und die darf dann gerne insgesamt gerne bis zu 600 laufende Verfahren (ZivilR) oder mehr bewegen, weitere Zuständigkeiten nicht ausgeschlossen. Ist es so schwer verständlich, dass man sich da über Mehrarbeit ärgert? Zumal ich mich frage, wo Sie den Elfenbeinturm hernehmen, in dem ihre Verfügungen zT selbst ausführende Richter sitzen sollen…

  10. 10
    Strafakte.de says:

    Man liest mittlerweile immer häufiger, dass das Fax NUR und AUSSCHLIESSLICH für fristwahrende Faxe zu verwenden ist und Mehrkosten, die durch den (zusätzlichen und unnötigen) Versand per Fax entstehen, den Versendern in Rechnung gestellt werden.

  11. 11
    RiAG Bumblebee says:

    Pragmatisch: 1. Seite des Faxes aufheben (Zugangsdatum), den Rest zurückgeben oder aus der Akte nehmen, Original bleibt in der Akte

  12. 12
    Fleno says:

    Das Fax einfach nicht ausdrucken, sondern als Datei einer elektronischen Akte beifüg… ach ich vergaß, die Gerichte sind noch nicht so weit…

  13. 13
    JHDD says:

    Mit EGVP wäre das nicht passiert :-)
    Da schickt man den Schriftsatz mit Anlagen einfach, der Rest ist Sache der Justiz.

    (Auch wenn sich der Gegner in einem Zivilprozess schon mal darüber beschwert hat, die Anlagen seien nicht lesbar ausgedruckt bei ihm angekommen; ich habe sie ihm dann noch einmal in der vorzüglichen gescannten Qualität per Mail geschickt).

    Und apropos Ressourcen: ich wundere mich sei jeher, warum in Zivilprozessen in Berlin noch live durch eine Justizangestellte mitprotokolliert wird, als hätte die nichts besseres zu tun. Im Rest der Republik diktiert der Richter …

  14. 14
    depesche quinta essentia says:

    JHDD hat recht, EGVP löst das Problem. Die Liste der teilnehmenden Gerichte grenzt aber schon an Rechtsverweigerung.
    Für die notwendig werdende Beglaubigung berechnen die Gerichte übrigens zu Recht Gebühren.
    Viele Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte sind (relativ) fortschrittlich: Fax in einfacher Fassung reicht. Dazu hat sich das FG Münster aber in Form eines Rückschritts aber erst entschlossen, weil das EGVP fast gar nicht genutzt worden ist. Auch das ein Armutszeugnis für die Anwaltschaft und noch mehr für die häuifig vor dem FG auftretenden Steuerberater.

  15. 15
    Jens (der andere) says:

    Böse Zungen behaupten ja, dass man Gerichtsfaxe ab 22:00 Uhr abends ohehin nicht erreichen kann, da die Anwälte ab dieser Uhrzeit ihre Schriftsätze übermitteln.

    Aber jetzt mal Spass beiseite: In Unkenntnis der Lage bei Gericht. In den Behörden geht ein einfacher Brief oder eine Schutzschrift per Post schneller auf dem Platz beim Sachbearbeiter ein als ein Fax. Grund: Faxe werden von den Poststellen aussortiert und gehen den „großen Weg“, also über Amtsleiter, Referatsleiter und Chefs. Ich rate den Verteidigern immer ab mir zu faxen, da es dann nur unnötig länger dauert.

    Außerdem zu Recht: Faxe lesen ist bei unserem Gerät (hergestellt kurz nach Erfinderung der Telefonie) eine einzige Katastrophe. Wenn ich dann doch mal eine Terminsbenachrichtigung vom Amtsgericht erhalte (also Gerichtsfax an Behördenfax) dann kann ich nur hoffen, dass Ort, Termin und Saal zu lesen sind.

  16. 16
    asta says:

    Schönes Ding. Nehmen sie mal Kontakt mit den Damen und Herren Steuervermeidern auf. Ich habe den Eindruck, Sie könnten sich ganz gut verstehen.

  17. 17
    FJ says:

    @10: Das auch durchzusetzen lohnt sich aber auch erst bei mehren Seiten. Es muss eine Kostenrechnung erstellt werden, die Zahlung muss überwacht werden etc. Eigentlich kann man sich das nur zu erzieherischen Maßnahmen leisten, wobei ich bezweifle, dass da eine einmalige Kostenrechnung zum gewünschten Erfolg führen wird.

  18. 18
    Raoul says:

    Also ich find das herrlich. Da war wohl jemand echt verwirrt.