Fortschritt in Bayern

Aus dem Vermerk eines bayerischen Staatsanwalts:

Einscannen demnächst

Der Vermerk stammt aus November 2013. So langsam entwickelt sich der Freistaat, jedenfalls in dieser schnuckeligen niederbayerischen Mittelstadt.

Ich werde noch mitteilen, was genau der Staatsanwalt mit „in Kürze“ gemeint hat.

Dieser Beitrag wurde unter Landshut, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de), Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

2 Antworten auf Fortschritt in Bayern

  1. 1
    ct says:

    Ich vermute, gemeint ist aus November „2012“. Ansonsten wären wir wohl noch im Rahmen des üblichen Verständnisses von „in Kürze“ :-).

  2. 2
    RA Punzel says:

    Eingescannte Akten sind toll. Allerdings nicht, wenn der Mandant sich in U-Haft befindet. Einen Laptop bekommt er nicht und die Staatskasse will die Kosten für den Ausdruck der 17.485 Seiten nicht übernehmen.

    Jemand ’ne Idee, außer § 338 Nr. 8 StPO? Wie kriegt man die eAkte in die U-Haft?

    • In den von mir verteidigten Umfangstrafsachen der letzten Jahre hat bisher jeder Mandant einen Laptop in der Haft zur Verfügung gehabt. Nur in einem einzigen Fall mußte ich mal sanften Druck ankündigen. Ansonsten hat das mit ein wenig gutem Zureden einigermaßen problemlos geklappt. crh