Fundstück: Unverwahrtes Feuer

Bei einem nächtlichen Streifzug durch einen Dachstuhl in Neukölln entdeckt:

Unverwahrtes Feuer

Das Strafgesetzbuch zur Zeit, als es noch keine LEDs im Fotoblitz gab.

Dieser Beitrag wurde unter Neukölln, Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Fundstück: Unverwahrtes Feuer

  1. 1
    Auch mit Brille nicht zu lesen says:

    Was steht da unten beim Sternchenhinweis?

  2. 2
    wol says:

    *) Nach einer Polizeiverordnung vom 1. Mai 1852 ist das Gegenteil von unverwahrtem Licht eine geschlossene Laterne, so daß alle Böden und Keller mit geschlossenen Laternen betreten werden dürfen, in welchen aber kein Petroleum gebrannt werden darf. Petroleum-Lampe ist streng verboten.

  3. 3
    ??? says:

    „Bewahrt das Feuer und das Licht…“ so geht das Nachtwächterlied aus einem Theaterstück, es fällt mir leider nicht ein, welches…

    Ein Nachtwächter geht in einer Stadt mit Fachwerkhäusern umher und singt dieses Lied.
    Alle Kinder sind ordentlich im Bett.
    Gleichzeitig achtet er auf Einhalten der Brandschutzordnung.

    Würde Berlin auch guttun.

  4. 4
    ??? says:

    Jetzt fällt´s mir wieder ein.
    Es war die Oper „Meistersinger zu Nürnberg“.
    Wir haben ja in diesem Jahr auch den 200. Geburtstag von Richard Wagner.

    Carsten, die alte Motorrad-Raubsau – ich glaube nicht, dass er ins Theater geht.

    Er wird wohl eher mit Willi Brause durch die Berliner Eckkneipen ziehen.