Ganz grobe Ehrenverletzung

Es gab eine völlig sinnlose, gleichwohl tätliche Auseinandersetzung, die zufällig von einem Polizeibeamten beobachtet wurde:

Beim Eintreffen am Einsatzort konnte ich von der J*-Straße aus in der Ferne, auf der Kreuzung K*-Straße / C*-Straße, ein Handgemenge zwischen zwei Bürgern sehen.

Diese beiden Bürger waren stark alkolisiert, und zwar so, daß es auch für vier Bürger gereicht hätte. Der Polizist und sein Kollege trennten die beiden; er forderte sie auf, sich auszuweisen. Einer der beiden war entweder nicht willens (oder auch nicht in der Lage, Genaues weiß man nicht mehr), seine Hände aus den Hosentaschen zu nehmen und einen Ausweis vorzuzeigen. Statt dessen richtete sich der Zorn beider nun gegen die Polizisten.

Irgendwann fiel der mit den Händen in der Hosentasche um. Auf’s Gesicht. Die Situation beruhigte sich dadurch eher weniger.

Mittlerweile fing der nun Beschuldigte uns mit den Worten „Ärsche“ und „Vollidioten“ an zu beleidigen.

lautet das Originalzitat aus der zeugenschaftlichen Äußerung des Polizeimeisters. Es kommt – na klar – zum klassischen Dreisprung:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Körperverletzung (zu Lasten des Polizisten)
  • Beleidigung

heißt es in der Akte, die nun den Namen des einen besoffenen Bürgers trägt.

Am Ende der Polizisten-Aussage ist dann zu lesen:

Empfindlicher Beamter

Das kommentiere ich jetzt besser nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

17 Antworten auf Ganz grobe Ehrenverletzung

  1. 1
    Fleno says:

    Dazu fordere ich hochnotpeinliche Befragung und zwei Wochen Pranger auf dem Marktplatz mit kostengünstigem faulen Gemüse.

    *schauder*

  2. 2
    ??? says:

    Hie die gewünschte Pressemitteilung:

    Obwohl die beiden stadtbekannten, einschlägig vorbestraften Serienstraftäter Gluffke und Brause erneut auf die renommierte und im FOCUS gepriesene Kanzlei Hönig setzten, dauerte das Verfahren eine gewisse Zeit, denn der Journalistenandrang, die zahlreichen Zeugen, Innenminister und Justizminister der neuen Bundesregierung, Sachverständige aus Karlsruhe und Strasbourg sowie NZZ und TIMES wollten sich erst noch einmal detailliert informieren….

    Schließlich endete auch dieses Verfahren mit Freispruch. Die verärgerte Kanzlerin wurde von RA Hönig mit Kaffee bewirtet. Danach lachte sie wieder. Fast hätte sie in der Küche gleich mit Geschirr gespült. Auch der neue Justizminster murmelte:
    Eigentlich wollte ich Anwalt werden….

  3. 3
    Thorsten says:

    Beruf verfehlt… der Polizist natürlich. :-)

  4. 4
    JJ Preston says:

    Eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse, dass der Beamte x ein Arsch und Vollidiot ist?

  5. 5
    RA Will says:

    Sehr schön finde ich auch immer wieder die Körperverletzung durch auf-den-Boden-Spucken.
    Da wird den Beamten immer so schlecht, wenn jemand vor ihnen auf den Boden spuckt, dass es eine Körperverletzung sein soll…

  6. 6
    Anonym says:

    Wenn irgendwann jeder Polizist zur Begrüßung erstmal eine gepfeffert bekommt und zeitgleich mit Verbalinjurien belegt wird, liegt das daran, dass es sich herumgesprochen hat, dass die polizeiliche Maßnahme ohnehin mit einer Anzeige wegen KV (oder gef. KV), sowie Beleidigung enden wird.

  7. 7
    tobi says:

    Was kommt denn bei so einem Fall für den Beschuldigten typischerweise dabei raus? Die Schuld wird er nicht von sich weisen können.

  8. 8
    ingo says:

    § 185 StGB ist ein unsäglicher Straftatbestand, dessen Daseinsberechtigung mit Recht in Frage gestellt werden kann. Er ist Ausfluss einer extremen Dünnhäutigkeit der Bevölkerung und ermöglicht das generalklauselartige Zuführen von unliebsamen Verhaltensweisen zu einer Bestrafung.

    M.E. braucht niemand § 185 StGB wirklich. Ehrverletzende Angriffe von einiger Relevanz werden von §§ 186 ff. StGB ausreichend erfasst. Noch dazu ermöglicht § 185 StGB durch Falschaussagen Bestrafungen herbeizuführen, wo man nichts anderes findet.

    Der Tatbestand gehört dringend abgeschafft.

  9. 9

    Ich will nie wieder hören, Arbeitsrecht sei irgendwie schräg oder die Arbeitsjustiz von der Rolle :-)

    Ok ok ok. Is ja schon gut. :-) crh

  10. 10
    schneidermeister says:

    @ RA Will: Wo kommen denn solche Fälle vor oder landen gar bei Gericht? Zumal die Polizei genügend Kundschaft hat, der das Spucken auf den Boden nicht ausreicht.

    @ingo: Wenn es Ihnen egal ist, dass man Sie z.B. als Nazischwein, Missgeburt, Drecksau beschimpft: Schön und gut.
    Dass bei der von Ihnen propagierten Full-Tolerance-Gesetzgebung letztlich der Pöbel herrscht und dass der Klügere solange nachgibt, bis er der Dumme ist, kommt Ihnen nicht in den Sinn?

  11. 11
    veri says:

    @Ingo. Ich bezweifle doch ernsthaft, dass es überhaupt verfassungsrechtlich möglich wäre Beleidigung als Straftat abzuschaffen, selbst wenn man wollen würde. Die Rechte aus Artikel 1 GG werden durch eine Beleidigung doch sehr verletzt. Wie man der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht entnehmen kann, hat der Staat aber eine Schutzpflicht und muss aktiv die Wahrung der Grundrechte sicherstellen. Wie soll er das denn machen, wenn er repräsentiert durch die Justiz gar keine Möglichkeiten der Sanktion mehr hat?

  12. 12
    Thomas R. says:

    @schneidermeister:

    Ich wurde schon als so manches bezeichnet. Aber wissen Sie, was passiert, wenn ich zur nächsten Polizeidienststelle gehe und anzeige erstatte, weil mich gerade jemand als Arschloch bezeichnet hat?

    Genau: Wenn ich selbst nicht Polizist bin, dann passiert da garnichts.

  13. 13
    Raddi says:

    > Genau: Wenn ich selbst nicht Polizist bin, dann
    > passiert da gar nichts.

    Ungenau! Denn selbst wenn man Polizist ist, passiert da nicht viel mehr! Womit wir dann wieder bei @schneidermeister sind…

    Wobei der werte Kollege mit seiner „öffentlichen Entschuldigung“ wohl in die Formular-Falle getappt ist.

    raddi

  14. 14
    Dr.Klusenbreuker says:

    Wie wäre es denn mit Unterricht in “ mich kann man nicht beleidigen“ ??? Das kann man nämlich lernen. Ok manche lernen es nie und bringen wegen der Ehre (Menschenwürde?) die Schwester/Tochter um, bevor sie die Ehre (Menschenwürde?) der Familie verletzt. Der Ehrbegriff ist doch tiefstes Mittelalter! Jemand der mich Arschloch nennt, wird von mir aufgefordert sich mal ein neues Wort auszudenken, weil ich das in meiner Sammlung schon habe, oder gut ist auch: “ diese Worte sollten Sie sich für Ihre Mutter aufheben“!
    Man sollte wenigstens den Kindern ab heute beibringen, wie unverletzlich ihre Menschenwürde ist, wenn jemand sie beleidigen will.
    Auszug meiner Sammlung:
    Ameisentätowierer
    Brechreizbeschleuniger
    Fugenglattlecker
    Steckdosenbefruchter
    Glatzenföhner
    Seerosengiesser

  15. 15
    Pro-Mille says:

    „Was kommt denn bei so einem Fall für den Beschuldigten typischerweise dabei raus? Die Schuld wird er nicht von sich weisen können.“

    Tja, ob die beiden schuldfähig waren, ist vielleicht gerade die Frage.

    Ich gehe davon aus, dass CRH die entsprechenden Beweisanträge schon formuliert hat.

    Ergebnis (vorbehaltlich BZR-Auszug): maximal 153a.

  16. 16
    asta says:

    § 200 StGB

    Warum soll ein Polizist nicht sämtlich ihm zustehenden Rechte geltend machen dürfen?

    Hab ich eine GG-Änderung verpasst?

  17. 17
    Fritz says:

    @Dr.Klusenbreuker :
    100 % ACK

    Btw … einige Ausdrücke kannte ich auch noch nicht …

    @ schneidermeister / @ all (?) …

    „Zumal die Polizei genügend Kundschaft hat, der das Spucken auf den Boden nicht ausreicht.“ ….

    Ich mach meinen Job seit rd. 35 Jahren nach der „uralten Vorgabe“ …

    Freund und Helfer .. oder mein Freund, ick werd‘ dir helfen ….

    Man könnte jetzt auch die „Eiche“ ,die „Wildsau“ und das „aneinander Schubbern“ zitieren …
    … muss man aber nicht.

    Etwas weniger Dünnhäutigkeit bei den Uniformträgern …

    Eine im Einzelfall gebotene und abgewogene Härte gegenüber den „Wildsäuen“ …

    … und keine Entgleisungen bei den „Blauen“ ….
    (Das geht garnicht.)

    Ja … das wünsch‘ ich mir…..

    Nein …

    Weihnachtsmann, Osterhase und heiliger Geist sind nicht mein Ding … ;-)

    @asta

    „Warum soll ein Polizist nicht sämtlich ihm zustehenden Rechte geltend machen dürfen?“

    Nicht „dürfen“ … sondern „müssen“ …

    Auch ein Bulle ist ein Mensch (sollte es zumindest sein) … und wenn dieser Bulle so arbeitet – wie ein Mensch eben – muss er nicht nicht alles müssen dürfen … oder dürfen müssen …

    Das „Können“ bleibt mal unberücksichtigt … man mus nicht alles können dürfen / müssen was man gern wollte …

    anyway …

    Mach‘ dein Job. bleib‘ Mensch … und alles ist (meist) entspannt.

    LG

    Fritz