Glaskugelregulierung

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung eines Verkehrsunfalls gehört es, dass man die polizeiliche Unfallermittlungsakte anfordert, um sich ein Bild von der Unfallaufnahme, den gesicherten Spuren zu machen und die Aussagen gegebenenfalls vernommener Zeugen abzugleichen.

Diese Informationen sind wichtig, um abschätzen zu können, ob Schadenersatzansprüche voll oder vielleicht wegen eines Mitverschuldens des Mandanten nur nach einer Haftungsquote reguliert werden können. Kurz ausgedrückt, ohne Akte keine Kohle.

Die Übersendung einer Akte lässt sich die Justiz bezahlen. Jede Aktenübersendung kostet 12 Euro.

Bei unseren rechtsschutzversicherten Mandanten genügt es, die Kostenrechnung mit der Bitte um direkte Zahlung an die Versicherung zu schicken. Wir bekommen dann in aller Regel eine kurze Rückmeldung, dass man die Kosten wunschgemäß angewiesen hat. Selbst bei dieser Versicherung klappt das problemlos.

Nun schreibt uns die Rechtsschutz Union auf unsere Bitte die 12 Euro zu zahlen:

Wir weisen darauf hin, dass Maßnahmen die der Sachverhaltsaufklärung oder der Beschaffung von Beweismitteln dienen von uns bedingungsgemäß nicht übernommen werden können. Hierzu zählen z.B. Kosten für die Anschriftenermittlung, Registerauskünfte, Akteneinsicht, EMA-Anfragen, Kosten eines Privatgutachtens etc (vgl. Harbauer, ARBKommentar, § 2 Rdnr. 33).

Wir fassen zusammen. Fast alles was der Anwalt braucht, um überhaupt arbeiten zu können, nämlich Informationen, zahlt diese Rechtsschutz nicht.

Macht nichts, wir haben ja dieses wichtige Utensil in der Kanzlei. Da brauch es keine Akte.

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10 Antworten auf Glaskugelregulierung

  1. 1
    werner says:

    Versicherungen werden nur reich,wenn sie das geld sammeln und nicht indem sie es ausgeben.

    ich habe leider auch gerade einen zickenkrieg mit meiner versicherung. für das was die teilweise schreiben käme kein drehbuchautor der welt drauf und wenn er noch so kreativ wäre

  2. 2

    Die Erfahrung durfte ich auch schon machen. Nach einigen Telefonaten meiner sehr resoluten Mitarbeiterin ging es dann irgendwie doch…….. Die dabei verschwendete Zeit bezahlt natürlich niemand.

  3. 3
    Cliff Meißner says:

    Hey Werner.

    Hast Du direkt einen Beißreflex gegen die bösen Versicherungen bekommen, dass Du nicht im restlichen Blogeintrag gelesen hast, wie unkompliziert üblicherweise die Erstattung der Aktenübersendungskosten durch massenhaft viele verschiedene Versicherungen beglichen werden?

    Irgendwie süß, wie sich hier mal wieder die selektive Lesefähigkeit beweist. :)

  4. 4
    Ronny says:

    Die Rechtsschutz-Union gehört zur Alten-Leipziger/Hallesche-Versicherungsgruppe. Das sind die, die Ferrariflotte von Mehmet Göker (MEG AG) mitfinanziert und Millionenbeträge dort versenkt haben und anschließend gegen aufklärende Filmemacher geklagt haben.
    http://www.handelsblatt.com/unternehmen/versicherungen/goeker-film-vor-gericht-eine-versicherung-ein-lob-und-die-scham-seite-all/6633582-all.html

    Auch bei der BaFin steht die Rechtsschutz-Union in der Beschwerdestatistik seit Jahren in Relation zur Vertragsanzahl ganz weit oben.
    http://www.google.de/search?q=rechtsschutz+union+bafin

  5. 5
    Huhu says:

    Sehr geehrter Herr Hönig,

    auch Versicherungen arbeiten nicht zum Allgemeinzweck, genauso wie Sie! Wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, besteht auch nur ein verminderter Rechtschutz! Sie und Ich wissen das! Für Lau und Gute Laune hat noch nie jemand gearbeitet, ausser bei Kick, denn da kauft angeblich niemand! MFG ein ehemaliger stud. iur.

  6. 6
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Bei Kanzlei Carsten Hoenig hat alles Erfolg.
    Die Firma heißt KIK .
    Die Verbrecher sind unschuldig.
    Die Bullen sind doof.

    Hat sich denn dieser Matthias nun endlich gemeldet?
    Und was wurde aus dem, der zu Weihnachten 2012 die Schokolade (39 Cent) gemaust hatte?

  7. 7
    RA Schepers says:

    Konsequenz:

    Den Gegner nach Fristsetzung auf Erstattung der 12,- € verklagen. Für diese Klage besteht dann ja Deckung ;-)

  8. 8

    […] Straf­zu­mes­sung: Das “Feh­len von Ret­tungs­be­mü­hun­gen” Glas­ku­gel­re­gu­lie­rung Ich habe kein Ver­ständ­nis – Die andere Seite der Aus­schrei­tun­gen in […]

  9. 9
    RA JM says:

    @ Huhu:

    Keine Ahnung von der Materie oder den Beitrag nicht verstanden? Oder gar beides ??

  10. 10
    RA Schwier says:

    Ich denke nicht, dass der Kollege Harbauer in diesem Sinne und in einem solchen konkreten Fall zitiert und verstanden werden wollte :-)

    Alternativ sollte man aus rein grundsätzlichen Erwägungen ein Ombusverfahren anstreben…:-)