Bei einem Sonntagsspaziergang im Szenebezirk Neukölln entdeckt:
Zu diesem über 30 Jahre alten Auto gibt es eine Geschichte. Sie hat Ähnlichkeit mit einem Ärgernis, das ich mit unserer Kanzlei-Wanne mal hatte.
Den Spitznamen des Golfs kennt man, wenn man dessen ersten Halter kennt. Es gab ein zulassungs- und steuerrechtliches Problem. Und es gab (mindestens) zwei weitere Fahrzeug-Modelle in der selben Liga, für die seinerzeit das Problem ebenfalls typisch war.
Der Postgolf!
Und weil das Ding hinten keine Seitenscheiben hat, handelte es sich nach Ansicht einiger Beamter genau genommen steuerrechtlich um … einen LKW!
Irgendwie gefiel mir der VW-Fridolin besser.
diese Art LKW war doch jahrelang im Vorteil, Besteuerung nach Gewicht :-)
Nur können sich die Beamten nicht einigen. Die Zulassungsstelle meint, das Auto sei ein LKW, das Finanzamt sagt, es sei ein PKW. Zieht kleine Unterschiede in der Besteuerung nach sich.
Na, inzwischen ist es ja auch egal. Das Fzg ist ja inzwischen mit H Kennzeichen angemeldet.
Das hat neben der Steuer auch noch Vorteile mit der Versicherung und der leidigen Umweltzone :-)