Blogbeiträge über die Gegenleistung des Mandanten an seinen Rechtsanwalt werden gern gelesen. Und diskutiert. Ich bin mir nicht ganz sicher, in welche Schublade ich die meisten Kommentatoren packen soll, die die Ansicht vertreten, Rechtsanwälte seien zu teuer. Vielleicht auch nur zu teuer für sie. Jedenfalls gibt es oft anregende Diskussionen und fesselnde Statements von Menschen, die ohnehin im Lebtag keinen Strafverteidiger beauftragen werden.
Denen sei eine kleine Geschichte gewidmet, die ich einem Büchlein entnommen habe, das mir vor kurzem ein sehr freundlicher Zivilrechtler als Gastgeschenk überreicht hat.
Sinngemäß ging es um folgendes:
Beim Hühnchen-Essen auf der Grillparty verschluckt sich Gottfried Gluffke an einem Knochen. Gluffke hustet minutenlang und läuft dann irgendwann dunkelblau an, weil irgendwas da hinten im Hals querhängt, das ihn am Durchatmen hindert.
Ein „Lassen-Sie-mich-durch-ich-bin-Doktor-Bullmann“ weiß, an welcher Stelle er zupacken muß, und Gluffke freut sich erleichtert über die frische Luft in seinen Lungen.
Am nächsten Tag erscheint Gluffke bei Dr. Bullmann und fragt ihn nach der Höhe seines Honorars für diese lebensrettende Heilbehandlung. Dr. Bullmann möchte es seinem Patienten überlassen, die Höhe festzulegen. Nicht ohne Hintersinn antwortet er:
Lieber Herr Gluffke, ich möchte die Hälfte von dem, was Sie zu zahlen bereit gewesen wären, kurz bevor ich Ihnen das Hühnerbein aus dem Hals gezogen habe.
Wenn ich die Quintessenz richtig verstanden habe: Der richtige Zeitpunkt für Honorar-Verhandlungen scheint mir demnach der zu sein, der unmittelbar vor Beginn der Arbeit liegt. Dann fällt es den meisten Menschen am leichtesten, die Gegenleistung zu honorieren. Weil sie wissen, daß sie sie nicht bekommen, wenn sie nicht zahlen.
Warum fällt die Begleichung von hohen Rechnungen für dieselbe Leistung „hinterher“ manchen Kandidaten immer wesentlich schwerer als vorher? Wo der einzige Unterschied doch nur im Zeitpunkt der Zahlung besteht.
Übrigens:
Daß Richter, Staatsanwälte und Bezirksrevisoren nach demselben Prinzip entlohnt werden – nämlich monatlich am Ersten im Voraus -, hat jetzt hiermit gar nichts zu tun. Das hat ganz andere Gründe.
Als Selbständiger fällt es mir leichter, Leistungen anderer Selbständiger zu honorieren, weil ich eine Vorstellung über das Verhältnis von Umsatz und Gewinn habe. Aber natürlich steckt es in jedem Menschen, daß er in der Not eher bereit ist, mehr zu zahlen als später, wenn der Schaden behoben ist.
Wenn ich einen dringenden Termin habe und mein Fahrzeug streikt, würde ich dem Kfz-Mechaniker auch ohne mit der Wimper zu zucken 500 Euro in die Hand drücken, damit die Karre wieder läuft. Ohne Not würde ich ihm hingegen die Stirn fühlen, wenn er für ein paar Handgriffe dasselbe beansprucht.
Deshalb verlange ich von meinen Mandanten in der Regel einen recht hohen Vorschuß. An der Reaktion sieht man dann bereits, wie wichtig und dringend die Sache ist. Die meisten Anwälte können es sich nicht nur leisten, auf diese Weise ein paar potentielle Mandanten abzuschrecken. Nein, es ist sogar viel leichter zu verkraften, einen Rechtssuchenden auf diese Weise zu verprellen, als später jahrelang seinem Geld hinterherzulaufen.
Als Berufsanfänger habe ich hingegen auf Vorschüsse verzichtet. Man war ja froh, überhaupt Erfahrungen vor Gericht sammeln zu dürfen. Und wenn man gut war, mußte ohnehin der Gegner oder die Staatskasse zahlen. Trotzdem stammt aus dieser Zeit ein Schrank voller Vollstreckungsbescheide und Kostenfestsetzungsbeschlüsse gegen eigene Mandanten im Wert eines hübschen kleinen Häuschens…
Das ist eine nette Geschichte, entlarvt aber eine ziemlich traurige Einstellung. Bleiben wir beim Arzt. Der wird auf Gemeinschaftskosten dazu ausgebildet, anderen Menschen für bestimmte Sätze zu helfen, die ihm ein durchaus ordentliches Einkommen sichern (man kann gerne diskutieren, ob nicht Ärzte in einigen Bereichen und Lebensabschnitten schlechter dastehen als sie sollten, das ändert aber nichts am Kern der Sache). Es ist jedenfalls nicht Sinn und Zweck, dass sie auf erpresserische Art und Weise der Arbeitsleistung nicht angemessene Honorare einziehen, nur weil die Unterlassung dem Kunden erhebliches Ungemach bereiten würde.
Deshalb gehört zu solchen essenziellen Dienstleistungen eine erhebliche Regulierung.
So, und nun werden einige Anwälte ja nicht müde, jede formale Finte zugunsten beliebiger Charakterschweine damit zu Rechtfertigen, dass sie ein wichtiges Organ der Rechtspflege seien. Und damit ebenfalls essentiell.
Womit ich keine Aussage machen will, ob Anwälte nun zu teuer sind oder nicht. Soweit ich höre, ist die Arbeitslage in der Juristerei ja eher prekär, insofern sei ihnen die gesetzliche Vergütung gegönnt.
In dem auch sonst recht unterhaltsamen Buch von RA Heussen („Interessante Zeiten“) ist eine Kurve der Zahlungsbereitschaft abgebildet. Die steigt erst an und fällt nach erbrachter Dienstleistung deutlich ab, wegen der Argumente : die Gegenseite hätte ohnehin verloren, hätte man eigentlich auch selbst machen können, so viel hat er gar nicht geschrieben, etc.
@ Caron
Ein Honorar zur Unzeit zu fordern und den „Kunden“ zu erpressen, ist weder dem Arzt noch dem Anwalt erlaubt. Für den Arzt kann es sogar unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung mit Todesfolge, o.ä., sein, wenn er die Rettungsmaßnahmen von einem Vorschuß abhängig macht. Das macht ja auch kein Arzt und das war auch in dem Beispielsfall nicht so.
Der Anwalt macht sich im Zweifel schadensersatzpflichtig und der Nötigung schuldig, wenn er zur Unzeit seine weitere Tätigkeit von der Honorarzahlung abhängig macht. Aber bei der Verhandlung über die Mandatsannahme darf man den Rechtssuchenden durchaus darauf aufmerksam machen, daß man nur gegen Vorschuß tätig wird. Er hat ja dann die freie Wahl, ob er den Anwalt beauftragt oder nicht. Und soooo eilig, daß ihm keine Wahl mehr bleibt, ist keine Rechtssache. Leute, die zehn Minuten vor Ablauf einer Notfrist (also in der Regel um 23.50 Uhr) in der Kanzlei auftauchen, sind eher selten.
Wenn Sie mit der Anspielung auf das „wichtige Organ der Rechtspflege“ den Anwaltszwang in manchen Verfahren meinen: darauf könnte ich gut verzichten. Ich möchte Mandanten nicht das Gefühl geben, ich sei ihr gesetzlicher „Zwangsanwalt“ und profitierte von einer solchen gesetzlichen Regelung.
Ich biete ja nur eine Dienstleistung an. Wer meint, sich selbst vor allen Gerichten vertreten zu können, soll das tun und die Folgen tragen, wie natürlich auch jedermann frei darin ist, zum Arzt zu gehen oder sich selbst zu behandeln, sein Fahrzeug von einem Fachmann checken zu lassen oder die Bremsen selbst zu reparieren..
Statt des Anwaltszwangs wäre für mich auch vorstellbar, daß das Gericht verpflichtet ist, die nicht anwaltlich vertretene Partei eingehend darauf hinzuweisen, daß aufgrund der komplizierten Sach- und Rechtslage sowie der Bedeutung der Sache dringend die Beauftragung eines Anwalts empfohlen wird. Wer das dann dennoch nicht tut, ist selbst schuld, wenn er allein deswegen den Prozeß verliert, weil er nicht weiß, wie man vorträgt und Anträge stellt.
Im übrigen gewinnt es sich in der Regel gegen anwaltlich nicht vertretene Parteien leichter. Auch deshalb bin ich kein Fan des Anwaltszwangs…
Logisch korrekt. Ist ja auch in anderen Berufen nicht anders: jeder Berater macht die Vergütung vorher mit dem Kunden aus. Diese richtet sich manchmal auch nach dem geschaffenen Wert und weniger an der Arbeitsleistung.
Das mit dem Honorar ist so eine Sache.
Es gibt haufenweise Anwälte, die sich mit Verkehrssachen für (objektiv) kleines Geld befassen müssen, wenn sie denn überhaupt genügend Mandate haben. Das sind wirklich arme Würstchen.
Dann gibt es Strafverteidiger, die hart für ihr Geld arbeiten, aber letztlich ganz gut bezahlt werden. Das scheint mir fair. Unfair hingegen ist die Honorarabrechnung nach dem Motto „hat er mehr Geld, nehme ich mehr Geld für die gleiche Arbeit“, so wie der Blogbetreiber es macht. Aber naja – das gibt es woanders auch.
Auf der anderen Seite gibt es dann aber Anwälte in Wirtschaftssachen, die tatsächlich für einen Brief eine Rechnung über 1.800 Euro schreiben. Und wehe es geht vor Gericht, dann sind schnell 10.000,- Euro für die Klageschrift und den Termin fällig. Das ist schon arg grenzwertig und erinnert an Bankmanager.
Am schlimmsten sind die Notare, denen das Geld Kraft Gesetz massenhaft zugetragen wird. Jede Immobiliensache MUSS zum Notar und wegen der hohen Werte machen die dann für wenig
GeldArbeit den dicken Reibach.Da muß man sich doch nicht wundern, wenn bei den Bürgern ein schiefes Bild entsteht.
Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit macht es den des Lesens Kundigen recht einfach: § 14 RVG zeigt die Kriterien auf, nach denen die Vergütung (innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens) zu bemessen ist. Die Kriterien auch bei der freien Vereinbarung der Honorarhöhe zu nutzen, ist sicherlich nicht das Verkehrteste.
Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Studieren Sie Jura, absolvieren Sie zwei Examen, gründen Sie eine Kanzlei, stellen Sie 3 bis 4 Fachkräfte sowie ein paar andere Anwälte ein und machen Sie einen auf „Anwalt in Wirtschaftssachen“. Dann brauchen Sie keine (von Neid getragenen?) Kommentare in fremde Anwaltsblogs mehr zu schreiben. Sondern Sie werden wissen, was für Ihre Arbeit angemessen ist und was nicht.
Und: Sie können ein eigenes Anwaltsblog betreiben, damit Sie sich von unwissenden Transferleistungsempfängern (damit meine ich jetzt nicht Sie!) kritisieren lassen können.
Na, wäre das was für Sie? crh
Sollte natürlich heißen „für wenig Arbeit den dicken Reibach“.
Nee, das wäre nichts für mich. Ich bin „nur“ studierter Physiker. Das hat mehr mit denken als mit auslegen zu tun.
Im Übrigen hatte ich das „schiefe Bild“ beim Bürger moniert. Bei Ihnen scheint aber eher eine Majestätsbeleidigung hinsichtlich der Honorarhöhe angekommen zu sein. Schön, wenn man so aneinander vorbeischreibt.
Die eigene Firma mit vielen Angestellten habe ich glücklicherweise hinter mir lassen können. Ich kann daher sehr gut nachvollziehen, wie lästig Arbeitnehmer und deren Verwaltung (ist nicht persönlich, sondern betrieblich gemeint) sind. Aber das kann sich ja jeder selbst aussuchen. Neidisch bin ich darauf eher nicht.
Bei mir bleibt – aus eigener Erfahrung – dennoch der Eindruck, daß es bei Anwälten eine Zweiklassengesellschaft gibt, bei der die einen darben und die anderen im Überfluß leben.
Es wird zumeist nicht nach Leistung, sondern nur nach Streitwert abgerechnet, was im Einzelfall zu drastischen Verzerrungen und Unverständnis führt. Bei Strafrechterlern mag das anders liegen, da habe ich keine Erfahrung.
Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege.
@oy-oy-oy:
Revision:
Das ernsthafte Schreiben einer Revision, z.B. gegen ein Urteil des Landgerichts nach einer 30-tägigen Hauptverhandlung, schafft man nicht an einem Vormittag zwischen dem zweiten Frühstück und der Mittagspause. Das braucht dann schonmal zwei, drei Wochenenden oder Nachtschichten.
Das gesetzliche Honorar für den Pflichtverteidiger beträgt dafür nach ZIff. 4130 VV 412 Euro (Netto); wenn der Mandant in Haft sitzt: 505 Euro.
Noch ein Beispiel:
Der Verteidiger von Jonny K. oder die Verteidiger von Beate Zschäpe rechnen den Hauptverhandlungstermin nach Ziff. 4121 VV ab: 434 Euro für bis zu 5 Stunden, dauert’s drei Stunden länger gibt’s nochmal 178 Euro oben drauf. 8 Stunden also für 612 Euro. Dafür sitzen sie aber vorher an den Beweisanträgen und Erklärungen sowie hinterher bei der Aufarbeitung, Recherche etc nochmal ein paar Stunden, die mit dieser Zahlung als abgegolten gelten. Nebenher telefoniert die Mitarbeiterin für ihren Lohn mit den anderen Mandanten, um sie auf den St. Nimmerleinstag zu vertrösten und der Vermieter der Kanzleiräume wartet zum Monatsersten auf die 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter.
Das ist die oberste Grenze an Vergütung. Wenn man „nur“ vor der allgemeinen Strafkammer (z.B. wegen Verstoß gegen BtMG, wo es auch um bis zu 15 Jahre gehen kann) verteidigt, bekommt 216 Euro (bei Haft 263) für bis zu 5 Stunden.
Blättern Sie mal ein wenig in dem Vergütungsverzeichnis des RVG; aber nehmen Sie ein Taschentuch zur Hand, wenn sie beim Amtsgericht angekommen sind.
Wenn Sie allerdings der Ansicht sind, für diese Arbeit nach mindestens 6 Jahren Ausbildung sei das zu viel und sie ziehen sozialneidisch den Vergleich mit dem ALG II, dann müssen wir hier nicht weiter reden.
Und ja:
Dort, wo es möglich ist, vereinbaren ich und die meisten anderen soliden Strafverteidiger eine Vergütung mit dem Auftraggeber, die über dem gesetzlichen Honorar liegt. Damit ermögliche ich mir aber auch (neben der og. Lohn- und Mietzahlungen), jemanden mit allem Nachdruck zu verteidigen, dem man den Diebstahl einer Dose Haarspray im Wert von 2,50 Euro vorwirft, die er nicht bezahlen konnte, die er aber zur Linderung seiner Aerosol-Sucht braucht. Solche Mandanten bezahlen mich mit 1 Tafel Schokolade. Und darüber freue ich mich mehr (solange sie nicht geklaut ist), als über eine vereinbarte Vergütung, die meiner Arbeit als Verteidiger an sich angemessen wäre.
Da kommen mir – das ist ernst gemeint – die Tränen. Bei den gesetzlichen Honoraren kann man die Kanzlei ja gleich ganz zusperren. Ich würde dafür jedenfalls nicht arbeiten. Insofern bestätigen Sie mein Klischee, wonach manche Anwälte für kleines Geld schuften müssen und andere sich unbekümmert die Tasche vollmachen.
Klar ist, daß es ohne ein Honorar über dem gesetzlichen Satz beim Strafverteidiger nicht gehen dürfte. Und gerade deswegen stört es mich, wenn Sie den einen Mandanten nach Möglichkeit schröpfen, um dann den anderen für einen Tafel Schokolade zu verteidigen. Das ist durchaus sozial, aber eben nicht gerecht.
Es ist IMO sowohl sozial, als auch gerecht.
Der Gesetzgeber war schon nicht unclever, als er Geldstrafen mit dem Tagessatz normiert hat: wenn jemand schlecht verdient, zahlt er (bei 10 Tagessätzen) wenig Strafe (zB 10€), wenn er sehr gut verdient aber sehr viel (bei 10 Tagessätzen maximal 300.000 €). Der arme Schlucker kann sich keine 1.500 € Verteidigerkosten leisten. Der reiche Kerl hat mit 7.500 € kein Problem. Die Quersubvention führt dazu, dass auch der arme gut verteidigt werden kann.
Das bildet (in etwa) das ab, was passend ist (wenn die Menge der Tagessätze schuldangemessen ist).
Das Problem beim RVG ist, dass das mit absoluten Zahlen arbeitet und nicht mit Tagessätzen (was es halbwegs vergleichbar und gerecht machen würde). Ob dann der Verdienst des Anwalts noch angemessen, ist dann aber eine andere Frage…
Lösungsideen sind mir (und ich denke vielen andren Kollegen auch) aber gerne willkommen. :)
Das Problem mit „sozial und gerecht“ liegt doch an anderer Stelle.
Es ist jetzt schon so, daß besser verdienende mehr Steuern zahlen müssen (nicht nur absolut, sondern auch prozentual). Kindergartenbeiträge, Krankenkassenbeiträge und viel Sachen mehr bemessen sich nach dem Einkommen. Im nächsten Schritt sind es die Anwaltshonorare oder Tagessätze.
Da stellt sich die Frage, warum nicht auch im Lidl die Preise nach Einkommen bemessen werden. Wäre doch gerecht, wenn der arme Schlucker den Joghurt für 3 Cent bekommt und der Reiche Sacke dafür 30 Euro bezahlen soll. Es liegt auf der Hand, daß diese Quersubvention genauso berechtigt und zu rechtfertigen wäre, wie die Bemessung eines Honorars nach dem Wohlstand des Auftraggebers.
Bringt man den Gedanken zuende, dann landet man doch wieder im Kommunismus, weil es völlig egal ist wie sehr man sich ein Bein ausreißt und schuftet. Unterm Strich bekommt man für das mehr Geld dann nicht mehr Leistung.
Genau so ist es dann auch. Wenn mein Nachbar Überstunden kloppt und Nachtschichten schiebt, dann wird er bzw. sein Mehrlohn erst vom Staat, der Rentenversicherung und der Krankenversicherung geschröpft, bevor dann der Kindergarten und sonstige Institutionen zuschlagen. Der ist inzwischen soweit, daß er lieber schwarz nebenher (für die Hälfte!) was macht, weil die offizielle Mehrarbeit ihm keinen höheren Lebensstandard verschaffen kann. Kurz: egal wie sehr er sich quält, es kommt kaum mehr heraus.
Und deswegen finde ich eine Quersubevntionierung durchaus sozial, aber eben nicht gerecht.
schön erklärt. ich lebe auch viel in Pauschalhonoraren und darf im Mittel bald mehr als 450 € für eine Klage vor dem schönen Sozialgericht verlangen. Pro Klage, nicht pro Tag. Für weitere Verhandlungen gilt auch hier: (k-)eine Tafel Schokolade wenn arm, wenig, wenn es um wenig geht und bitte nicht zu viel, wenn es mal um wirklich richtig viel geht – das wäre ja sonst wahnsinnig viel pro Stunde. In der Summe hieße das dann: höchstens angemessen, im Einzelfall aber bitte deutlich weniger.