Wir verteidigen derzeit zwei Angeklagte vor einem hessischen Landgericht gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Dieses Strafverfahren ist vorgreiflich für die Frage, ob einer der Angeklagten, beide einzeln oder beide gemeinsam für Steuerverbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet bzw. haften. Es ist uns gelungen, das Finanzgericht davon zu überzeugen, erst einmal den rechtskräftigen Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Dann können die Karten immer noch neu gemischt werden.
Von Zeit zu Zeit erkundigen sich die Finanzrichter beim Staatsanwalt nun über den Stand der Dinge. Von der letzten Sachstandmitteilung des durchaus humorvollen Staatsanwalts hat mir das Finanzgericht eine Abschrift zukommen lassen:
Es kommt selten vor, daß der Staatsanwalt und der Strafverteidiger ein gemeinsames Interesse haben. In dieser Sache bin ich aber genauso gespannt wie er.