„Kavaliers“-Delikt: Falsche Verdächtigung?

Vier Wochen unschuldig in Untersuchungshaft aufgrund falscher Verdächtigung führen bei einer Heranwachsenden zu drei Wochen Dauerarrest.

Das Urteil des Jugendgericht Bochum lautete auf Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) und mittelbare Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Beide Straftatbestände sehen bei Erwachsenen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

Quelle und weitere Details: Ruhrnachrichten

Hinweis gefunden im Facebook-Profil von Herrn Jörg Kachelmann.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf „Kavaliers“-Delikt: Falsche Verdächtigung?

  1. 1
    Steffi says:

    Warum muss die Heranwachsende, nachdem sie schon vier Wochen unschuldig in Untersuchungshaft war, auch noch drei Wochen in Dauerarrest??

  2. 2
    TG says:

    Don´t feed the troll…

  3. 3
    Steffen says:

    Da sieht man mal wieder wie krank das System mittlerweile ist!

  4. 4
    Steven says:

    Ich glaube hier wurde wohl ein schlimmer Fehler begangen, denn die abstrakte Strafdrohung liegt wesentlich höher! Sie liegt zwischen einem und zehn Jahren! Denn nach § 239 Abs. 3 wird aber einer Woche Freiheitsberaubung das Vergehen zum Verbrechen. Das hätte dann wesentlich höher ausfallen sollen und es wäre wohl sogar ein anderer RIchter zuständig gewesen.

  5. 5

    Schön, zu welchen Missverständnissen die deutsche Sprache so führen kann.

    • Sprache ist wie Beton: Es kommt drauf an, was man draus macht. ;-) crh
  6. 6
    meine5cent says:

    @Steven: Kein Fehler, auch kein schlimmer.
    Bei Heranwachsenden ist grds. kein anderer Richter als der Jugendrichter zuständig, sofern nicht Jugenstrafe zu erwarten ist oder die Jugendkammer zuständig ist §§ 39,40, 108 JGG. Die Unterscheidung Verbrechen/Vergehen spielt dabei anders als für die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht keine Rolle.

  7. 7
    Kai says:

    Meine Meinung:
    @steven: Niemand beraubt jemanden direkt der Freiheit bei einer Falschverdächtigung.

    Man tötet auch nicht, weil ein Opfer nach einem Raub Selbstmord begeht.

    Ich finde 3 Wochen Jugendarrest bei 4 Wochen U-Haft endlich mal eine angemessene Strafe. Ansonsten werden solche „Zeugen“ ja immer mit Samthandschuhen angefasst und im Zweifel nicht verurteilt.

  8. 8
    Steven says:

    @ kai: Bitte richtig lesen „Das Urteil des Jugendgericht Bochum lautete auf Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) und mittelbare Freiheitsberaubung (§ 239 StGB).“

  9. 9
    Holger says:

    In Hamburg gibt es für erwachsene Frauen 90 Tagessätze a 30 Euro = 2700 Euro Geldstrafe und ist damit nicht Vorbestraft. Eine Einladung!