Lügt der Polizeipräsident?

Der Mandant übermittelt uns den Anhörungsbogen, nachdem er ihn ausführlich kommentiert hat.

Lüge

Dann schauen wir uns mal an, was sich der Polizeipräsident da zusammen gelogen hat. ;-)

Allerdings hat der Mandant bereits eine vorgefestigte Ansicht vom Herrn Polizeipräsidenten:

Spießer

Ob das allerdings einem klassischen Beweis zugänglich ist, werden wir noch einmal gewissenhaft überprüfen. Und dann zur gegebenen Zeit einen entsprechenden Beweisantrag stellen.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Lügt der Polizeipräsident?

  1. 1
    ui-ui-ui says:

    Was kostet einmal Rot übersehen? Und was kostet Herr Hoenig?

  2. 2
    Ö-Buff says:

    Was das Fahren bei Rot kostet, hängt davon ab, ob man danach u. U. einen Monat zu Fuß gehen muss. Das Gegenrechnen mit den ersparten Spritkosten bringt meistens nichts.

  3. 3
    Bußgeldstelle says:

    Das Problem ist oft nicht das Geld, sondern die Punkte. Fahrverbot ist bei dem im Beitrag genannten Vorwurf noch nicht gegeben.

  4. 4
    T.H., RiAG says:

    Da wird der Urteilstextbaustein „Zugunsten des Betroffen wurde berücksichtigt, dass er sich einsichtig zeigte“, diesmal wohl nicht benötigt werden…. ;-)

  5. 5
    M aus B says:

    rotlichtfahrten zu verfolgen ist aber auch echt spießig (:

  6. 6
    U. Mandel says:

    Die beiden Schriftproben weisen erhebliche Unterschiede auf.

  7. 7
    RA JM says:

    @ ui-ui-ui:
    ad 2) Einen Anruf bei der RSV? ;-)