Nazifinanzierung

Das sind doch mal wieder klare Worte:

Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken.

Quelle: Das Bundesverfassungsgericht

In diesem Zusammenhang noch ein Zitat:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Quelle: Art. 21 GG

Manche Sachen muß man einfach aushalten können. Auch wenn es wehtut.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

9 Antworten auf Nazifinanzierung

  1. 1

    Alternativ könnte man die gesamte Parteienfinanzierung für alle Partein im gleichen Verhältnis zurückfahren. Wer weniger Geld für die NPD will, muß eben auch weniger Geld für FDP, CDU, SPD und Grüne in Kauf nehmen. Ich persönlich fände das gut.

  2. 2
    Michael says:

    Zustimmung. Wer sich aber offensichtlich nicht an Regeln hält (und da ist die NPD nun wahrlich nicht die einzige Partei), der darf dafür auch sanktioniert werden.

  3. 3
    HugoHabicht says:

    @Andreas Moser
    Dann haben wir Verhältnisse wie in den USA. Gute Zeiten für Großspender.

  4. 4

    Das Verbotsmonopol liegt nunmal beim BVerfG. Tragisch in diesem Zusammenhang ist vor allem das missglückte Verbotsverfahren von 2003. Aber aus Verfassungstreue ist die NPD leider immer noch eine Partei wie jede andere, das ist letztendlich Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit.

  5. 5
    veri says:

    Auch wenn ich dafür bin, dass die NPD wie jede andere Partei behandelt wird, weil sie nicht verboten ist, kann ich allgemein dieses Urteil nicht nachvollziehen: Warum sollte es verboten sein Schulden mit Zahlungen zu verrechnen? Die Zahlungen erfolgen dadurch ja trotzdem indirekt. In letzter Konsequenz bedeutet der Beschluss des Bundesverfassungsgericht eigentlich, dass man als Partei den Staat beliebig ausnehmen kann: Ich breche einfach das Parteiengesetz und verschulde mich gleichzeitig, so dass die Bundestagsverwaltung keine Strafgebühren einziehen kann. Dennoch erhalte ich weiterhin mein Geld.

    • In dem verlinkten Bericht über den Beschluß des BVerfG stehen einige Antworten auf die Fragen, die Sie stellen/haben. Der Rechtsbruch steht eben nicht so 100%ig sicher fest. Und andererseits haben wir es eben mit einem konstitutiven Verfassungsrecht der Partei zu tun. Schaffen Sie den Art. 21 Grundgesetz ab, dann klappt das auch mit dem Verbot einer Partei durch die kalte Küche. Gelingt Ihnen das nicht, brauchen Demokraten eben ein dickes Fell. crh
  6. 6
    IANAL says:

    @Andreas Moser: Oder ganz abschaffen. Sollte man zumindest mal ernsthaft darüber nachdenken.

    @HugoHabicht: Meinen Sie wirklich, dass diejenigen, die als Großspender auftreten können, bei uns bislang weniger Einfluss haben als in den USA?

  7. 7
    Miraculix says:

    In der Tat, wenn wir einen Rechtsstaat haben wollen,
    müssen wir das aushalten.
    Die Frage ist nur, wann wir einen Rechtsstaat bekommen werden…

  8. 8
    Pascal says:

    Gilt der Gedanke auch bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit? Folgenabwägung: Ich brauch das Geld gerade nötiger, daher kannst du auch warten bis die Klage durch alle Instanzen durch ist?

  9. 9
    Drews says:

    @Miraculix:

    Wie nennst du denn das Ding, das wir jetzt haben?