Das sind doch mal wieder klare Worte:
Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken.
Quelle: Das Bundesverfassungsgericht
In diesem Zusammenhang noch ein Zitat:
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Quelle: Art. 21 GG
Manche Sachen muß man einfach aushalten können. Auch wenn es wehtut.
Alternativ könnte man die gesamte Parteienfinanzierung für alle Partein im gleichen Verhältnis zurückfahren. Wer weniger Geld für die NPD will, muß eben auch weniger Geld für FDP, CDU, SPD und Grüne in Kauf nehmen. Ich persönlich fände das gut.
Zustimmung. Wer sich aber offensichtlich nicht an Regeln hält (und da ist die NPD nun wahrlich nicht die einzige Partei), der darf dafür auch sanktioniert werden.
@Andreas Moser
Dann haben wir Verhältnisse wie in den USA. Gute Zeiten für Großspender.
Das Verbotsmonopol liegt nunmal beim BVerfG. Tragisch in diesem Zusammenhang ist vor allem das missglückte Verbotsverfahren von 2003. Aber aus Verfassungstreue ist die NPD leider immer noch eine Partei wie jede andere, das ist letztendlich Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit.
Auch wenn ich dafür bin, dass die NPD wie jede andere Partei behandelt wird, weil sie nicht verboten ist, kann ich allgemein dieses Urteil nicht nachvollziehen: Warum sollte es verboten sein Schulden mit Zahlungen zu verrechnen? Die Zahlungen erfolgen dadurch ja trotzdem indirekt. In letzter Konsequenz bedeutet der Beschluss des Bundesverfassungsgericht eigentlich, dass man als Partei den Staat beliebig ausnehmen kann: Ich breche einfach das Parteiengesetz und verschulde mich gleichzeitig, so dass die Bundestagsverwaltung keine Strafgebühren einziehen kann. Dennoch erhalte ich weiterhin mein Geld.
@Andreas Moser: Oder ganz abschaffen. Sollte man zumindest mal ernsthaft darüber nachdenken.
@HugoHabicht: Meinen Sie wirklich, dass diejenigen, die als Großspender auftreten können, bei uns bislang weniger Einfluss haben als in den USA?
In der Tat, wenn wir einen Rechtsstaat haben wollen,
müssen wir das aushalten.
Die Frage ist nur, wann wir einen Rechtsstaat bekommen werden…
Gilt der Gedanke auch bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit? Folgenabwägung: Ich brauch das Geld gerade nötiger, daher kannst du auch warten bis die Klage durch alle Instanzen durch ist?
@Miraculix:
Wie nennst du denn das Ding, das wir jetzt haben?