Noch gesetzlicher

Die Deutsche Bank hat ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepaßt. Und teilt dies auch freundestrahlend ihren Kunden mit:

DeutscheBank-AGB

Offenbar hat man in der Unternehmensleitung erkannt, daß die Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, daß die Bank sich (zukünftig?) nur (noch?) in gesetzlich zulässiger Weise an anderer Leuts Geld vergreift.

Dieser Beitrag wurde unter Zivilrecht veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

6 Antworten auf Noch gesetzlicher

  1. 1
    Heiner says:

    Es ist keineswegs „gesetzlich unzulässig“, in AGB vertragliche Ansprüche zu vereinbaren, die über das hinausgehen, was sich schon aus dem Gesetz ergibt – im Gegenteil ist genau dies in der Regel der Sinn von AGB.

    Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein klarzustellen, dass dies mit einer bestimmten Regelung gerade nicht bezweckt ist.

  2. 2
    Auke says:

    @Heiner: „gesetzlich zulässig“ vs. „gesetzlich vorgesehen“ macht wohl schon einen Unterschied.

  3. 3
    Kredithai says:

    Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 8.5.2012 (Az. XI ZR 437/11) bekanntlich die Auslagenklausel (Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr. 12 Abs.6 AGB-Banken) in ihrer bisherigen Fassung für unwirksam erklärt. Die Neuregelung war deshalb zwingend erforderlich. Kundengünstiger als sie jetzt erfolgt ist konnte sie ja wohl nicht ausfallen.

  4. 4
    Wolf-Dieter says:

    Also ich lese raus, dass die Deutsche Bank ab sofort legal operiert. Ist doch ein Fortschritt, gelle?

  5. 5
    Steffen says:

    Immerhin bessert als Facebook, die in Ihren AGB unter Punkt 17 folgendes stehen haben: „Wir versuchen eine globale Gemeinschaft zu schaffen, deren Standards einheitlich sind und für alle Mitglieder gelten. Allerdings bemühen wir uns dabei auch die regionalen Gesetze zu berücksichtigen.“

    http://www.facebook.com/legal/terms

  6. 6
    Raoul says:

    In diesem Zusammenhang hat „angepaßt“ als Kunstwort eine absolute Berechtigung. Das Sams läßt Grüssen :)