Optimistisches Legalitätsprinzip

Wenn die Ermittlungsbehörde den Verdacht hat, es könnte eine Straftat begangen worden sein, hat sie keine Chance: Sie muß ermitteln. Das sagt das Legalitätsprinzip, das seine Basis im Rechtsstaat (Art. 20 II GG) und im Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) hat.

Welch seltsame Blüten dieser an sich sinnvolle Grundatz in der Brandenburgischen Landeshauptstadt treibt, zeigt dieses nette Schreiben einer Oberamtsanwältin:

Optimstisch

Also, wenn ich in Seoul leben würde und bekäme von der Staatsanwaltschaft Potsdam einen solchen Brief, würde ich meinen Hut ziehen vor so einem amtbeflissenen Optimismus.

Als Steuerzahler packe ich mir allerdings an den Kopf.

(Sorry für die schlechte Qualität, aber auf dem Seeweg von Korea nach Kreuzberg haben die Bits ein wenig gelitten. 8-))

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

6 Antworten auf Optimistisches Legalitätsprinzip

  1. 1
    schneidermeister says:

    Ob der Steuerzahler Schnappatmung bekommen muss, hängt von einigen Informationen ab, die Sie leider nicht liefern:
    – ob eine Sicherheitsleistung hinterlegt ist, mit der eventuell eine Geldstrafe / 153a-Geldauflage verrechnet werden kann
    – oder ob die Koreanerin (? oder die zeitweilig in Korea wohnende Deutsche?) vielleicht öfter in D ist und ein Vollstreckungshaftbefehl winkt, falls eine Geldstrafe verhängt wird?

  2. 2
    Staatsanwalt says:

    Die Kollegin hat den Beschuldigten auf deutsch ohne Übersetzung angeschrieben, offensichtlich auch nicht per Vordruck. Ich schließe daraus dass es sich entweder um einen in Korea lebenden Deutschen oder zumindest um jemanden mit guten Deutschkenntnissen und einem gewissen Bezug nach Deutschland handelt.

    Ich kenne jetzt zwar nicht den konkreten Unfallschaden, aber vermutlich hat die Dezernentin sich etwas dabei gedacht nicht sofort das Formular § 153 oder § 154f StPO zu zücken. Den gewünschten Erfolg – Reaktion des Beschuldigten – hat die Maßnahme gebracht und zwar für die Portokosten eines Briefes nach Korea (0,75 Euro). Ich gehe davon aus dass sich jetzt ein Verteidiger meldet.

    Per se bei Auslandsaufenthalt das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen oder eine fünfjährige Fahndung einzuleiten kann auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein.

  3. 3
    Wernher von Grün says:

    Ich verstehe es nicht. Was ist an dem Schreiben optimistisch?

  4. 4
    Wernher von Grün says:

    Achso, jetzt verstehe ich.

  5. 5
    Opa Blaubär says:

    Wenn eine Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, was ist dann die Folge?

  6. 6
    Adam Lauks says:

    Das mit der Legalität !?? Obwohl meine Strafanzeige eindeutig sich gegen Sonderbeauftragten der Bundesregierung… Joachimk Gauck sich richtete, wegen Strafvereitelung im Amt, führtr die Staatsanwaltschaft Berlin unter 222 UJs 662/13 Ermittlungen GEGEN UNBEKANNT !??? und stellte die ein WEGEN VERJÄHRUNG…. TOLL!!!?http://adamlauks.wordpress.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/