Per AGB verboten

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Erstaunlich ist es für einen Strafverteidiger immer wieder, worüber sich Zivilrechtler Gedanken machen (müssen), wenn sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (für z.B. Autovermieter) formulieren:

6. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge

Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:
[…]
e) zur Begehung von Straftaten;
[…]

Gut, daß wir das geregelt haben!

Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Zivilrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf Per AGB verboten

  1. 1
    Mirco says:

    Das hat vermutlich den Zweck sich Rechte gegen den Mieter zu sichern. Beispielsweise sofortige Rückgabe ohne Mieterstattung.

  2. 2
    Kenguru says:

    Sonst gibt es eine „Störer“-Abmahnung

  3. 3
    Blume says:

    Hallo Herr Honig.
    Wegen Behandlung und Nützung des Fahrzeuge.
    Mein Fahrzeug war genaue wie ich unten Umstände, und ich habe ein Mal an der Chef örtliche Polizei Herr Norbert Roth angerufen, um zu sagen, wo Junge leute in der Nacht gehen zur eine Nachbarn, Türke, und der Türke schon erwischt worden mit Drogen Geschäfte, hat Strafe, und wieder verbreitet an der Jünge Welt. Der Roth sagt, soll ich schriftlich machen, und er mit solche Schreiben kann untersuchen. Ich sagte, bin Alleinerziehende Mutter und habe von Drogen Bande Angst, bekomme Beule an meine Auto. Dann sagt der Herr Roth: „Dann bekommen sie noch zwei Beule“, und Morgen ich habe gesehen, in Rechte Seite zwei neue Frische Beule .
    Und war Fabrizierte Anzeige für der betroffene Sohn, wo Personnen, welche ausgegeben sich als „Freund“ gefahren der betroffene nach Disko in andere Bundesland, und seine Freundin auch andere „Freundin“ gefahren dort, dort gehetz, wo haben verbreitet, die Freundin war mit einem anderem. Der Sohn leich auf den Backen geschlagen, und dort war kein Polizei, hier Kripo sofort gebastelt Anzeige. Ich habe mit seine Freundin unterhalten, sie sagt: kommen nicht an das Gericht Verhandlung. Mit Polizei abgeholt worden aus dem Haus die seine Freundin und der Sohn. Richter sagt: einstellen. Aus der Jügendamt, welche Zuständigt für unsere Ort, und hat eigene ZImmer in Rathaus am Ort, sagt: „Eine Woche Arest“. Vorladung erhalten wir von Remscheid, der Sohn nicht gegangen für 1 Woche Arest. Dann kommt mit Schrei der Vertreter von der örtliche Polizei Herr Kirsch, und der Herr Roth mit Elektroschoker, das war am 05 August 2011, er auf mich zugefügt Elektroschocker, wo meine Bewegung noch mehr Eingeschränkt. Mit eigene Auto abgeholt der betroffene ins Remscheid. Dort geblieben für Ungehorsamt, 3 Woche. 3 Woche ich habe geheult, weil ich Alleinerziehende habe der in 10 Jahre Alt nach Rechtstaat gebracht. Für meine Knochen verletzung, Knochebruche sitz nicht in gefängnis der Professor Rosenberger, wo ich 10 Jahre als Schwerbehinderte und habe jetz Volle Verschlimerung, weil Örtliche Verwaltung mit allen Kräften verstecken solche schwere Krankheiten. Wer will wegen Polizei Terror, Sozial Terror aussagen, wird nicht immer überlebt.

  4. 4
    RA JM says:

    Nr. 6 lit. f):

    In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Strafverteidiger Ihres Vertrauens.

    ;-)

  5. 5
    Lelala says:

    Naja, war das nicht irgendwie so, dass Dinge, die dem Common-Sense entsprechen, sowieso als gegeben angenommen werden?
    Oder haben wir bald Regeln wie in USA, bei denen man ganz genau auf alles Hinweisen muss, auch wenn es selbstverständlich erscheint ;-)
    Grüße

  6. 6
    ???? says:

    Hier noch ein Hinweis nach amerikanischem Vorbild an alle, die sich eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner gekauft haben:

    Da soll man nur Wäschestücke, Hemden, dreckige Unterhosen und alte verfilzte Socken reinstopfen.
    Keine Zirkuszelte und keine Sofakissen.

    Außerdem soll man da keine Hunde, Katzen oder Meerschweinchen, Säuglinge u.ä. waschen und trocknen.

    Sie glauben das nicht?
    Solche Gebrauchsanweisungen gibt es wirklich.