Polizisten dürfen das!

Polizisten dürfen das

… auch wenn es sich, wie hier, nicht um einen Einsatz handelte, sondern das Auto nur deswegen dort steht, weil man zum gemeinsamen Plaudern mit den Kollegen vor Ort nicht so weit (nur ca. 3 Meter) laufen wollte.

Aber bestimmt ist das sowieso nur eine drei Monate ( § 26 Abs. 3 StVG ) alte Photomontage …

Update, ein paar Tage später:

Polizisten dürfen das - 02

Eine Gruppierung (hat nichts mit dem Bandenbegriff i.e.S. zu tun!) von Serien- oder Intensivtätern, sozusagen.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

12 Antworten auf Polizisten dürfen das!

  1. 1
    Sebastian T says:

    Allein das der Kommentar der Beamten immer ist, man sei ja im Einsatz, zeigt das man sich das Recht gerne so auslegt wie es einem gerade in den Kram passt. Und warum – weil sie es können.

  2. 2
    Die Pozilei says:

    Es ist doch erstaunlich, wie sich die Leute immer wieder mittels derartiger Kleinigkeiten an der Polizei abarbeiten, anstatt sich den wichtigen Dingen des Lebens zu widmen. Wegen derartiger Marginalien wird hier tatsächlich das Ende des Rechtsstaats ausgerufen.

    Psychiater würden hier wohl ernsthafte Störungen vermuten.

  3. 3
    Tim says:

    @ Die Pozilei

    Rechtsstaat ist, wenn er für alle gilt.

  4. 4
    Jens Link says:

    Die parken einen auch schon mal ganz gerne zu.

    Ich wollte damals schon die Polizei anrufen als die Fahrerin mit einer großen Tüte vom Bäcker und ihr Kollege mit einer nicht ganz so großen Tüte vom Metzger kam.

  5. 5
    Bert Bock says:

    So lange die Landespolizei sich nicht weiter um den ruhenden Verkehr kümmert und selbst keine Knöllchen an Falschparker verteilt, sondern das dem Ordnungsamt überlässt, juckt mich ein falsch parkender Streifenwagen nicht. Die Knöllchen-Praxis in Berlin kenne ich allerdings nicht.

  6. 6
    Denny Crane says:

    Parkverbote gelten doch nur, wenn kein Regen angesagt ist. Oder hat schon jemand mal ein Knöllchen erhalten, wenn es geschüttet hat? Das Ordnungsamt ist schließlich die Gutwetterpolizei. Man darf praktisch das gesamte Winterhalbjahr lang parken, wo man möchte.

  7. 7
    slowtiger says:

    Das ist die Straße vor der [*glöscht*] Schule in [*gelöscht*]. Das Halteverbot dort soll vor allem verhindern, daß Bombenlastwagen dort geparkt werden. Ich nehme von der Polizei immer noch an, daß sie keine Bomben im Wagen hat. (Wir regen uns jetzt nicht über die Blödsinnigkeit der gesamten Konstriktion auf, nein.)

    Es geht niemals nur um die Schilder, sondern immer auch um die Absicht. Eine Regel, die mir keiner begründen kann, beachte ich nicht unbedingt.

    • Da ich das Photo selbst montiert habe, weiß ich wo die Straße liegt. Ihre Angaben sind also insoweit hier entbehrlich.

      Aber Ihre Idee ist echt Klasse! Schilder aufstellen mit der Aufschrift: „Bombenlegen verboten!“ und schon hat man das Terroristen-Problem gelöst. Das sollten Sie unbedingt mal den Innenministerien vorschlagen. crh

  8. 8
    waschtag says:

    Das Schild bedeutet doch bloß, dass rechts der Eingang zum Wahllokal ist.

  9. 9
    M aus B says:

    unweit der kanzlei am ***ufer?
    hättest die beamten mal ansprechen sollen. wär auf den gesprächsverlauf gespannt.
    achso, dass kennzeichen erkenn ich noch :/

  10. 10
    Heinz says:

    @Die Pozilei
    Hier zeigt sich wie die Vorschriften, selbst bei Kleinigkeiten, ignoriert werden.

  11. 11
  12. 12
    slowtiger says:

    „Schilder aufstellen mit der Aufschrift: „Bombenlegen verboten!“ und schon hat man das Terroristen-Problem gelöst. Das sollten Sie unbedingt mal den Innenministerien vorschlagen.“

    Tatsächlich helfen solche Schilder genausoviel wie die Polizeipräsenz vor angeblich gefährdeten Gebäuden. Oder genauso wenig. Mit dieser Sorte „Terrorbekämpfung“ verhält es sich wie mit dem Betrunkenen, der immer wieder mal in die Hände klatscht, „um damit die Löwen zu verscheuchen“. – „Aber hier gibt es doch gar keine Löwen!“ – „Siehste, es wirkt!“

    Und der Innenminister denkt eh schon so.