Porno Marketing

Wenn man sich in den letzten Tagen in den Blogs und Foren oder auch in den konventionellen Medien umschaut, wird man zugeschmissen mit der Aufregung über die Post, die eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei verschickt hat. Die fränkischen ostbayerischen Kollegen haben meiner Ansicht nach einen ganz hervorragenden Job gemacht!

Die Kanzlei vertritt einen Urheberrechts-Inhaber, der die Ansicht vertritt, seine Rechte seien getreten worden; es sollen also Gesetzesübertretungen gegeben haben.

Die Anwälte machen nun genau das, was sie machen sollen. Sie ermitteln die möglichen Rechtsverletzer und schicken ihnen einen Brief, in dem sie dazu auffordern, von den Rechtsverletzungen (künftig) zurückzutreten und für den eingetretenen Schaden Ersatz zu leisten.

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wer die Ansicht vertritt, kein Gesetz übertreten zu haben, kann an einen anderen Interessenvertreter herantreten und ihn beautragen, der Forderung der Kanzlei entgegen zu treten. Und fertig. Wer das nicht möchte oder wem das Layout und der Inhalt nicht gefällt, dem bietet der Büromaschinenfachhandel im übrigen zahlreiche Möglichkeiten.

Was passiert statt dessen? Es wird ein Riesenbohei gemacht um schlichtes, bedrucktes Papier, das in einem frankierten Umschlag steckt.

654164_web_R_K_by_S.Geissler_pixelio.deUnd jetzt? Den Namen der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird kein Mensch jemals in seinem Leben vergessen. Und diejenigen, die irgendwann einmal eine eigene (Urheber-)Rechtsverletzung beweinen müssen, werden sich genau dann an diesen Namen erinnern.

Liebe Kollegen: Chapeau! Euer Marketing ist sicher anstrengend, aber genial. Echt porno!

Bild: S.Geissler / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

30 Antworten auf Porno Marketing

  1. 1
    stk says:

    Das sind keine Franken, das sind Oberpfälzer! Die mögen wir Franken nicht ;-) Auch dann nicht, wenn sie vermeintlich ihren Job machen …

    • Eh Wuscht. Allet Bayern! crh
  2. 2
    Fallout Boy says:

    Als Oberpfälzer, der aufgrund des Jobs in Franken wohnen und arbeiten MUSS, bitte ich auch inständig darum, meine schöne Heimat Regensburg nicht den fränkischen Barbaren zuzuschlagen. Danke!

  3. 3
    Jens says:

    Das Problem in diesem Fall ist doch, dass sich diese Abmahnungen auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung berufen, die nach dem Verständnis der meisten Leute gar keine sein kann. Wer sich jedoch dagegen verteidigen will, wird letztlich auf den Kosten dafür sitzen bleiben. Die Kanzlei und der Rechteinhaber werden eher keine Probleme befürchten müssen, selbst wenn irgendwann festgestellt wird, dass diese Abmahnungen zu unrecht erfolgten.

    Zudem ist besagte Kanzlei ja durchaus keine Unbekannte bei Massenabmahnungen. Es könnte ja gut sein, dass sie sich aktiv um diesen Auftrag bemüht hat. Wenn die Sache nicht eine so grosse Öffentlichkeit erfährt wie momentan und auch nur ein paar Abgemahnte bezahlen (was bei dem Thema Porno sicher eine ganz gute Erfolgschance hat) wird sich das letztlich rechnen.

    Natürlich geht die Kritik nur an die Anwaltskanzlei viel zu kurz. Die eigentliche Kritik muss natürlich lauten, dass zum einen so eine Abmahnung rechtlich möglich ist und dass zum anderen die Anträge zum Ermitteln der IP-Adressen einfach so durchgewunken wurden. Dennoch sehe ich nicht, dass die Kritik an den Anwälten falsch wäre.

  4. 4
    Engywuck says:

    Die Argumentation „dann nimm halt nen Gegenanwalt“ könnte typischer aus einer Satire gegen Anwälte nicht stammen.
    Die meisten Leute – auch ich – finden, dass offensichtlich und komplett falsche Anschuldigungen erst gar nicht erhoben werden solltren/dürften.
    Durch entsprechende Tätigkeiten kann man sonst eine Person nämlich ruinieren, entweder indem sie zahlt oder indem sie keine Zeit für anderes hat (und auch Anwälte wollen ja zumindest Vorschüsse sehen…). Quasi eine Art DoS-Attacke.

    • Wenn Sie mich persönlich angreifen wollen und nicht möchten, daß ich Ihren Kommentar (oder Teile davon, wie hier) lösche, dann verstecken Sie sich bitte nicht hinter einem Pseudonym.
      .
      Ihr Argument „Die meisten Leute – auch ich – finden …“ halte ich für sehr gefährlich. Für das „Finden“ sind unabhängige Gerichte zuständig, nicht das gesunde Volksempfinden. crh
  5. 5
    Mitlesender says:

    ENDLICH ein sachlicher Artikel zu diesem Thema! Danke!

  6. 6
    Thomas says:

    Zum Glück scheinen Gerichte einer bestimmten Art Anwaltskriminalität ja jetzt einen Riegel vorzuschieben wie in dem Urteil gegen den Gewinnspielabmahner festzustellen ist. Nachdem das Rechtssystem bisher an Leuten wie Tanja G., Bernard S. und in Teilen auch einem gewissen Freiherrn v.G. gescheitert ist, dürfte dieser Fall dazu führen, daß (wenn die Rechtsanwaltskammern schon keine Konsequenzen ziehen) solche Leute vielleicht doch ihre „Dank“ bekommnen.

    Im übrigen gibt es zu dem Thema heute einen interessanten Artikel bei „heise“. Ob diese, von ihnen bejubelte Werbeaktion nicht ein echter Schuss in den eigenen Kopf war, wird sich wohl demnächst herausstellen. Mir fallen da auf Anhieb einige Straftatbestände ein die durchaus zu prüfen wären.

    • Den Hinweis auf den Artikel bei Heise habe ich vor Kurzem auf meinem Facebook-Account auch von einem Kollegen erhalten und kommentiert:
      .
      „*** Den Artikel hatte ich gelesen. Ich kenne aber auch „sich verdichtende Indizienketten“, an denen Journalisten zuppeln. Und ich habe in einigen Verfahren verteidigt, in denen nur deswegen eine Anklage erhoben wurde, weil die Volksseele es so wollte. Ich erkenne in diesem Fall vergleichbare Strukturen. Urmann + Collegen sind Rechtsanwälte, die ihren Job machen und damit Geld verdienen. Beides gut.
      .
      Update: Art. 6 II EMRK gilt auch für gutverdienende Anwälte! ***“
      .
      Solange nur Heise und die Volksseele meinen, daß sich die Anwälte von U+C strafbar gemacht haben können, spricht nichts dagegen, eine andere Ansicht zu vertreten. crh
  7. 7
    santa says:

    Hi Carsten,

    dem stehengebliebenen Kommentarteil von Engywuck möchte ich zustimmen. Deine Ansicht

    Wer die Ansicht vertritt, kein Gesetz übertreten zu haben, kann sich an einem anderen Interessenvertreter herantreten und ihn beautragen, der Forderung der Kanzlei entgegen zu treten. Und fertig.

    finde ich hingegen eher bedenklich – jedenfalls für die (noch) Mehrheit der Nicht-Anwälte in diesem Land, denn: *mich* greift jemand an. Aufgrund der teilweise inkompetenten Richter und oftmals komplizierten Rechtslage in D bin ich dann gezwungen, mir auf meine Kosten einen Rechtsanwalt zu nehmen, um mich gegen eine ungerechtfertigte Anschuldigung erwehren zu können. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass es sich hier um ABM für Anwälte auf Kosten rechtschaffener Bürger handelt, denn eine „Selbstverteidigung“ vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung halte ich heutzutage für aussichtslos.

    • Bei dieser Argumentation fällt mir gerade ein, daß ich einen höheren vierstelligen Betrag an meinen Steuerberater überwiesen habe, weil ich (Jurist!) ohne ihn nicht imstande bin, meiner Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen nachzukommen. Oder um es mir Deinen Worten zu umschreiben:
      .
      „*** … oftmals komplizierten Rechtslage in D bin ich dann gezwungen, mir auf meine Kosten einen Steuerberater zu nehmen, um mich gegen eine ungerechtfertigte Besteuerung erwehren zu können. ***“
      .
      Wen verbieten wir jetzt? Die Steuerberater, die armen Steuerpflichtigen das mühsam erarbeitete Geld aus der Tasche ziehen? Oder die Finanzbeamten, die falsche Steuerbescheide erlassen? Oder die Finanzminister, den Land- und den Bundestag, weil sie falsche (oder komplizierte) Steuervorschriften erlassen?
      .
      Nur weil die Regensburger Rechtsanwälte die Rechtslage zugunsten ihrer Auftraggeber nutzen, sind das doch keine Spitzbuben! Lieber Santa, wenn Du das verhindern willst, mußt Du Einfluß auf die Gesetzgebung nehmen. Durch Wahlen, durch Mitarbeit in der Politik oder durch Rätelsführerschaft bei einer Revolution. Such Dir was aus. crh
  8. 8
    santa says:

    Aber immerhin eine wirklich effektive Idee, um z.B. den/die verhasste(n) Ex in den Ruin zu treiben.

  9. 9
    Maik says:

    Im Jura-Studium gelernt: aA

    Ich finde es ja prinzipiell super, dass Sie offensiv zu Ihrer Meinung stehen und das Vorgehen von U+C in irgendeinerweise gutheißen. So wirkt es jedenfalls auch mich. Selbst für Ihre Verhältnisse sind Sie diesmal scharf im Ton, Herr Hoenig.

    Aber: Diese Abmahnwelle führt der Anwaltschaft im Gesamten einen unglaublichen Schaden zu. Dies gilt sowohl für Zivilrechtler als auch für Strafrechtler. Mögen andere Juristen die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse und die mögliche Strafbarkeit der Abmahner beurteilen. Dies obliegt weder Ihnen noch mir.

    Insbesondere kann man nur hoffen, dass die Politik ihre Lehren aus dieser Abmahnwelle zieht. Ich hoffe inständig, dass diese ganze AbmahnUNwesen irgendwo einmal ein Ende findet. Es muss dem Rechteinhaber natürlich die Möglichkeit gegeben werden, seine Rechte zu schützen. Gleichwohl muss dem Nutzer von Pornoseiten im Netz oder youtube die Möglichkeit eines effektiven (!) Rechtschutzes gewährt werden. Kein Anwalt, der meine Rechte wahrt (weil ich z.B. ungerechtfertigt abgemahnt werde oder aber die Abmahnung mindestens rechtlich fragwürdig ist) ist günstiger als die Unterlassungserklärung abzugeben und zu zahlen.

    Das kann ich nicht gutheißen. Sie etwa? Klar: Ein Anwalt will Geld verdienen, aber sich gegen eine möglicherweise rechtswidrige Abmahnung zur Wehr zu setzen bedeutet erstmal in Vorleistung zu gehen. Das Geld sieht man vom Abmahnanwalt nicht wieder. InsO machts möglich.

    Es ist ein schmutziges Geschäft. Klar, Pornos schauen ist Mainstream, aber gesellschaftich geächtet. Wie Prostitution. Ich frage mich andererseits aber ehrlich, ob die Abmahnanwälte wie U+C oder Ph. B. wirklich dafür (?) Jura studiert haben. Ich meine ehrlich?

    Der Staat schafft den Richtervorbehalt, zum Schutz seiner Bürger um ihn im nächsten Moment durch unterbesetzte Gerichte wieder auszuhöhlen. Das können Sie als Strafrechtler doch wohl kaum wirklich gut finden? Spätestens dann wenn der Ermittlungsrichter eine Durchsuchungsbeschluss durchwinkt und bei Ihren Mandanten aufgrund unzureichender Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Wohnungsdurchsuchung stattfindet.

    Chapeau! Für so wenig Fingerspitzengefühl.

  10. 10
    santa says:

    Und, entschuldige, wenn ich das so sage:
    solche Verfahren, in denen Anwälte „nur ihren Job machen“, tragen maßgeblich dazu bei, das Anwälte (auch rechtschaffene wie du) im Volkmund immer mehr als „Winkeladvokat“ als als „anwaltlicher Beistand“ angesehen werden.
    Insofern wage ich mal zu behaupten, dass du da gerade die Falschen verteidigst.

  11. 11
    Bilbo Beutlin says:

    Sie haben vor einiger Zeit mal eingeräumt, Angeklagte verteidigt zu haben, die mutmaßlich im Kreis der Abmahn- oder Abofallenmafia tätig waren.

    Da kommt bei mir der Gedanke auf, sie könnten beruflich bedingt ein bißchen in eine bestimmte Richtung geprägt sein. Oder wollen Sie nur das Mandat des Herrn Urman reinholen, wenn es soweit ist und dafür schon jetzt unterschwellig werben? :-)

    Na, jedenfalls hat es den Anschein, als ob bei dieser Abmahnwelle einiges im Argen ist. Mag sein, daß der Kollege Urman sich darauswindet, aber irgendeiner wird – soweit man heute die Fakten kennt – bestimmt von der Staatsanwaltschaft hören.

  12. 12
    Bilbo Beutlin says:

    Ach, bevor ich es vergesse. Das „nur seinen Job machen“ und deswegen nicht mehr auf die Moral zu schauen, hat für mich irgendwie einen unangenehmen Ton. Da gab es in der Vergangenheit oft Fälle… z.B. DDR-Grenzer und viele mehr. Ich will das nicht gleichsetzen, es dient nur der Verdeutlichung, daß rechtlich einwandfrei noch lange nicht einwandfrei ist.

  13. 13
    Thomas says:

    Erst einmal Dank für die Korrektur des Links. Es geht nicht um die genannte „Volksseele“, da war ich schon immer der Meinung „Vox populi, vox Scheisse“ -im übrigen nicht nur in Bezug auf das Rechtssystem sondern, konsequenterweise, auch in Bezug auf Volksabstimmungen- . Hier geht es schlicht und einfach um die Frage, wozu diese Aktion dient. Werbung? Mitnichten! Es geht knallhart um Geld. Wenn nur 30% der Abgemahnten zahlt, kommen wir auf einen hohen 6-stelligen Betrag. Das es viele zahlen werden ist nicht so unwahrscheinlich weil hier schlicht und einfach eine Drohkulisse aufgbaut wird die schlicht ergreifend viele Menschen dazu zwingt zu zahlen um in ihrem Lebensumfeld nicht als Pornogucker gesehen zu werden. Das mag dem einen oder anderen hier vielleicht merkwürdig vorkommen, aber nicht jeder lebt in Kreuzberg wo es auch kein Problem ist wenn der Nachbar sieht wenn man sich Koks durchs Hirn bläst. Kurzum, es wird bei solchen Aktionen schlicht und einfach mit der Angst der Menschen gespielt um sich daran zu bereichern. Dies haben die Herren schon einmal gemacht (und wurden dabei gestoppt) und sie werden, wenn man dieTruppen nicht vollständig stoppt) es wieder tun

  14. 14
    Schlupp says:

    So hier ich unter Pseudonym da ich meinen Namen im i-net allgemein nicht Breittrete

    Wen ich das Gefühl habe das mein Urheberrecht verletzt wurde würde ich als erstes die betreffende Seite anschreiben.

    Wen es dann so weit kommen sollte das ich einen Anwalt beauftragen muss dann würde ich U + C meiden alleine der Glaubwürdichkeit

  15. 15
    Maik says:

    Das Argument: Steuerberater kann man nicht als Vergleich heranziehen. Es gilt die Maxime: Volljuristen können sich in jedes Rechtsgebiet einarbeiten. Auch ins Steuerrecht. So heißt es bei uns in den Finanzämtern zu den Juristen, die nicht mal „Buchen“ können.

  16. 16
    schneidermeister says:

    @CRH:
    Ihr Verlgleich mit dem Steuerberater hinkt etwas:
    1. Dass Steuern im Prinzip rechtmäßig erhoben werden (über den Komplexitätsgrad von Steuergesetzen und diverse Ungerechtigkeiten kann man gerne streiten) ist das eine. Dass Abmahnungen massenhaft aufgrund einer äußerst wackeligen Rechtsansicht Streaming= unerlaubtes Vervielfältigen versendet werden, wobei es zudem viele Fragezeichen zur IP_Ermittlung beim Streaming gibt, ist das andere. Gegen den Steuerbescheid kann ich klagen, wenn ich Recht bekomme, bekomme ich meine Verfahrenskosten. Gegen eine Abmahnung vorzugehen kostet mich selbst und bei Archive in der Schweiz in ein paarJahren in den Briefkasten zu vollstrecken dürfte eher schwierige sein.

    2. Von Ihrer Steuerberaterrechnung ziehen Sie die Vorsteuer und den Rest setzen Sie als Steuerberater kosten ab. Die Anwaltskosten für eine Abmahunungsabwehr zahlt man ganz alleine.

  17. 17
    Karl Klammer says:

    Bei dieser Abmahnwelle ist es m.E. falsch, diese auf den mutmaßlich zehntausendfachen Betrug zu reduzieren. Denn unabhängig von all den strafrechtlichen Erwägungen und hierzu einhergehenden „Schwarm-Ermittlungen“ ist eine Sache wesentlich bedeutsamer: Kann der Werksgenuß eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn das Werk bzw. Teile davon (aus technischen Gründen) zwischengespeichert werden?

    Bejahte man diese Frage, dann könnte man in Deutschland das Internet zu machen. Es geht dabei ja nicht nur um das Streamen von Videos – selbst dann wären schon Youtube & Co. ein Minenfeld. Im Gegenteil, Streamen wäre dann ja noch die geringste Urheberrechtsverletzung, da selten das gesamte Werk (Video) zwischengespeichert wird. Hingegen werden andere Werke, typischerweise Bilder und Texte, komplett zwischengespeichert.

    Urheberrechtsverletzungen ließen sich dann nicht mehr vermeiden: Googles Bildersuche zeigt nicht lizensierte Fotos an – Urheberrechtsverstoß des Suchers. Ein Artikel überspannt das Zitatrecht eines anderen Artikels – Urheberrechtsverstoß des Lesers. Eine nicht lizensierte Grafik ist in eine E-Mail eingebettet – Urheberrechtsverstoß des Empfängers. Im Hintergrund einer Website dudelt nichtlizensierte Musik – Urheberrechtsverstoß des Websitebesuchers.

    Natürlich ist es Aufgabe des Gesetzgebers, hier unverzüglich Klarheit zu schaffen. Nur: Solange diese Klarheit nicht herrscht, ist es aus meiner Sicht allzu verständlich, wenn es viele Leute bewegt, womöglich vielfach täglich ungewollt das Urheberrecht zu verletzen und mit Abmahnungen rechnen zu müssen. Und vielleicht kann man deshalb sogar dankbar sein, dass die Abmahnungen von U+C anscheinend zehntausendfach ergingen und das Problem so deutlich auch den bislang Nichtinteressierten aufgezeigt hat.

  18. 18
    geht nicht says:

    Hallo Herr Hoenig,
    nichts gegen Ihren Ansicht außer:
    Wenn von den abgemahnten Gebühren und Kosten verlangt werden, die noch nicht entstanden sind und nie entstehen werden, wenn nicht gezahlt wird (Anwaltstätigkeit auf Provisionsbasis), dann ist das keine Wahrnehmung von Rechten, sondern Abzocke, die ein Rechtsanwalt, der die gesetzlichen oder vereinbarten Gebühren und das Erfolgshonorar nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nimmt, nicht unterstützen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

  19. 19
    chio says:

    Hallo Herr Hoenig,
    für Sie ist es nur ein wertloses Stück Papier mit Tonner Aufdruck. Man kann es ja mal versuchen, nicht weiter beachtenswert.
    Aber Sie haben damit tagtäglich zu tun, die Normalsterblichen Nichtjuristen sind durch so etwas sehr verunsichert und wollen Antworten auf Fragen was Sie den tun sollen. Ihr Rat sich einen Anwalt zu suchen, bei dem die Erstkosten gleich oder höher sind als der geforderte Betrag ist dabei nicht wirklich hilfreich.

    Jetzt hoffe ich, dass ich von Ihnen keine Abmahnung bekomme, den diese Seite ist vermutlich im Cash meines Browsers abgebildet. Nach Rechtsauffassung von U+C stellt dies ja bereits einen Urheberrechtsverstoß.

    […]

    Ich vermute U+C haben deshalb Porno aufs Korn genommen, da Sie hofften das die „Kunden“ schweigend bezahlen. Zum Glück gibt es genügend Männer mit Eiern (Verzeihung für den Ausdruck, ich konnte einfach nicht widerstehen) die sich dagegen wehren und das ganze öffentlich machen.
    Die so erreichte Öffentlichkeit hat hoffentlich die Wirkung, das sich andere Anwälte solche Aktionen in Zukunft verkneifen oder das die zukünftigen Betroffen aufgeklärter sind und sich die Aktion nicht mehr lohnt.

  20. 20
    erwin says:

    Was zur Info: Guter blog aber technisch sehr komplexes thema

    Weil ITGuards Inc und The Archive AG auf dem selben Server liegen, handelt es sich bei Rechteinhaber, IT-Ermittler und Rechtanwälten um ein und dieselbe Bande.

    Quelle: Heise Online

    In dem Zusammenhang auch interessant was die Kollegen von Chip da schreiben.

  21. 21
    Bilbo Beutlin says:

    Nach einem Artikel heute auf SPON will Urmann noch viel mehr Abmahnungen verschicken, auch andere Portale betreffend.

    Vermutlich weiß er selbst, daß die Sache auf tönernen Füßen steht. Bei mir verdichtet sich daher der Eindruck, daß es um Porno-Abmahnungen im Kern gar nicht geht. (Das Geld nimmt er natürlich gern mit.)

    Es geht Herrn Urmann (und da haben wir ihn weit unterschätzt, da das scheinbar planmäßig ist) darum eine Drohkulisse aufzubauen. Die Filesharer von früher sind vorsichtig geworden, heute lädt man sich Filme und sonstiges von Downloadportalen und Streamingseiten. Da kam die MAFIA bisher nicht dran, das konnte sie nicht unterbinden. Das wird auch künftig so sein. Jetzt versucht man Unsicherheit zu schaffen – und hofft vielleicht auch auf debile Richter, um eine Rechtsgrundlage für die eigenen Interessen zu schaffen. Was gibt es zu verlieren und was kann man gewinnen?

    Wir haben völlig übersehen, was tatsächlich läuft, weil das Gesambild bisher fehlte.

  22. 22
    BrainBug2 says:

    Vollkommen richtiger Beitrag von CRH.

    Selbstverständlich ist Streaming eine Vervielfältigung. Das, was auf dem entsprechenden Server an Video-Daten liegt, wird im Arbeitsspeicher reproduziert. Caches hin oder her: das ist eine Vervielfältigung.

    Wenn der Gesetzgeber so blöde ist und einen allgemeinen Vervielfältigungsbegriff in den Tatbestand aufnimmt, ist das nicht die Schuld der abmahnenden Anwälte.
    Und diese haben – kraft Gesetzes- die Aufgabe, die Gesetze zugunsten des Mandanten anzuwenden und auszulegen.
    Es ist Aufgabe der Bevölkerung gegen Murks-Gesetze vorzugehen (Wählen! Demonstrationen! Petitionen!) und nicht Aufgabe von Anwälten, ggf. die eigenen Wertungen in die Auslegung von Gesetzen einfließen zu lassen und damit gegen den Mandantenauftrag zu handeln.

  23. 23
    MuyYen says:

    @BrainBug2:
    Bedeutet das, ich muss nur ein Urhebergeschütztes Bild in meine Webseite aufnehmen muss (Größe 0x0 Pixel), und dann darf ich die Besucher abmahnen?
    Oder noch besser, ich schalte ein Werbebanner, und mahne alle ab, die das Bild / die Animation angezeigt bekommen?

  24. 24
    santa says:

    Da man hier im Blog leider noch nicht zitieren kann:
    crh, dein Vergleich in deiner Antwort zu meinem Kommentar #7 hinkt „leicht“ – aber das weisste sicherlich selbst ;)
    Die Zeichen mehren sich, dass die Abmahnungen wohl eher eine betrügerische Masche sind, wie man so in den Medien lesen kann – wurde ja auch von Menschen nach mir hier schon verlinkt. Aber mal ganz davon ab hat auch jemand ganz richtig angemerkt, dass man bei Steuer“problemen“ seine Verfahrenskosten ersetzt bekommt, wenn man „Recht“ hat. Mit ungerechtfertigten Abmahnungen kann man Menschen auf einen Schalg in die Privat-Insolvenz treiben, wenn man es drauf anlegt. Tolles Prinzip. Wird der „Gesetzgeber“ aber wohl kaum ändern, der besteht ja selbst nur aus Anwälten und Lehrern. Und, ganz ehrlich: für diese Subjekte, die ich damit meine, kann keine Grube tief genug sein.

    @BrainBug2: hast vermutlich zu viel Käfer im Kopf…

  25. 25
    le D says:

    @BrainBug2: umgangssprachlich/technisch mag das eine Vervielfältigung sein. Nur ob es auch rechtlich eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung ist, ist alles andere als eindeutig. Und selbst wenn es eine solche ist, kommen zur Rechtfertigung der Vervielfältigung noch die Normen des § 44a und 53 UrhG in die Betrachtung mit rein…

  26. 26

    Ist dieser Pornofilm, um den sich jetzt alles dreht, wenigstens gut?

  27. 27
    Pascal Rosenberg says:

    Also ob die Abmahnungen rechtens sind oder nicht, darüber kann dann ja ein Gericht befinden. Es wurde auch schon von mehreren Anwälten skizziert, wie man sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzt. Und sollte die Abmahnung wirklich zu Unrecht erfolgt sein, hat man sehr gute Chancen, sein Geld (Anwaltskosten) zurückzuerhalten, denn die gegenständliche Kanzlei hat selbst bei einer anderen Abmahnung schon mal an den Abgemahnten entsprechende Zahlungen leisten dürfen (Google ist Dein Freund). Also, alles halb so wild. Wenn ich Brötchen will, gehe ich zum Bäcker und bezahle für seine Leistung, ich kann nämlich keine backen. Da ich auch kein Anwalt bin, hab ich ne RSV. Die zahlt das dann. Und sollte das alles unrechtmäßig sein, kriege ich, wieder auf Betreiben der RSV (aus eigenen Interessen heraus) die Kohle von denen zurück. WO IST ALSO DAS PROBLEM?

  28. 28
    Jens Bonn says:

    @Pascal Rosenberg

    1. Wenn Deine RSV das dann bezahlen will – das macht die nämlich erst nach einer eigenen Prüfung

    2. Wenn Du vor Gericht dann Recht bekommst – merke: Recht haben und Recht bekommen sin zweierlei Sachen. Und: Auf Hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.

    3. Musst Du anschließend erst mal an Dein Geld ran kommen und dieses unter Umständen einfordern. Eventuell geht aber dann genau dieser Rechteverwerter Pleite …

    4. Muss ja nicht der gegnerische Anwalt sondern der entsprechende Auftraggeber die Kosten tragen. Wenn Du verlierst, musst ja auch Du zahlen und nicht Dein Anwalt, oder?

    Vier Probleme die sich mir hier so adhoc auftun.

  29. 29
    Heinrich Rahe says:

    “ Euer Marketing ist sicher anstrengend, aber genial.“
    Na das war dann aber doch nicht so genial!
    Dieser Schuß eht nach hinten los-

  30. 30
    Raoul says:

    Anscheinend war es doch nicht ganz so genial, da nun auch die Gerichte zurückrudern. Genial war gleichwohl, sich die Adressen zu den IPs nicht selbst beschaffen zu lassen. Die aus dem Antrag auf Herausgabe resultierenden rechtlichen Konsequenzen soll mal schön der nachnamenlose Sebastian Daniel ausbaden.

    Wie es allerdings mit der rechtlich vielleicht wackligen Mandantenvereinbarung aussieht, die eventuell der aus vorigen Filesharing-Abmahnungen gleicht, wird die Zeit zeigen.