Prozeßbericht >>Faschomike<<

Die sächsischen Ermittlungsbehörden und Gerichte haben in der Vergangenheit für reichlich – nennen wir es mal höflich – Erstaunen gesorgt. Da sitzt ein halbnackter Fußballspieler mit einem auf den Oberarm tätowierten Hakenkreuz herum und wird fotografiert.

Nazispieler

Und gegen wen ermitteln die sächsischen Strafverfolger? Genau, gegen den Fotografen, der das Bild von dem tätouwierten Oberarm ins Netz – auf die Mannschaftshomepage vom Roten Stern Leipzig – gestellt hatte. Wegen Verstoßes gegen § 86a StGB.

Unter der Überschrift Fußball, Nazis und Staatsanwaltschaft in Sachsen habe ich mich mit meinem Beitrag eingereiht in eine umfangreiche Berichterstattung (siehe die Linksammlung beim Roten Stern Leipzig) über diese seltsame Entscheidung.

Offenbar hat dieser weit verbreitete Aufreger zum Nachdenken bei Entscheidungsträgern der Staatsanwaltschaft geführt, die nicht auf beiden rechten Augen blind sind.

Der Fotograf, Carsten G., teilte mir nun mit, daß Eva-Maria Kasimir in der Leipziger Internetzeitung einen Prozeßbericht über das Verfahren gegen den Hakenkreuzträger Mike L. geschrieben habe.

Mike L. ist demnach erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil des AG Leipzig ist dem Bericht zufolge noch nicht rechtskräftig; der Verurteilte soll Berufung eingelegt haben.

Na, denn. Schauen wir, was das Landgericht mit diesem Fußballnazi macht.

Danke an meinen Namensvetter für den Hinweis und Gratulation zu diesem Erfolg.

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Politisches veröffentlicht.

8 Antworten auf Prozeßbericht >>Faschomike<<

  1. 1
    zingo says:

    IANAL!
    Berufung vs. Revision – der Unterschied ist mir unscharf bekannt. Ich frage mich aber, warum in den letzten Jahren – zumindest gefühlt – meist nur noch zum Mittel der Revision gegriffen wird?

  2. 2
    jemand says:

    @zingo
    Wird es das? Oder lesen Sie nur vermehrt von entsprechenden Fällen?

  3. 3
    cepag says:

    Lieber Zingo,
    wenn in der Öffentlichkeit berichtet wird, geht es meist um große Strafverfahren vor dem Landgericht. Gegen dessen Entscheidungen gibt es nur die Revision. Deshalb.

  4. 4
  5. 5
    Ute says:

    Im Artikel taucht das Wort Revision überhaupt nicht auf. Von daher erschließt sich der Kommentar von Zingo nicht.

  6. 6
    Dieter says:

    @Ute: Aber das Wort „Berufung“ kommt vor. Und Zingo setzt „Berufung“ in Beziehung mit „Revision“ und fragt sich, warum, von ihm „gefühlt“ kaum noch zum Mittel Berufung gegriffen wird. :-)

  7. 7
    gant says:

    Was’n für’n Erfolg?
    Dass man bei der rechtsradikalen Sachsen-Polizei nun doch (wieder) Ermittlungen gegen den Nazi-Tatoo-Träger aufnimmt, nachdem die Presse darüber berichtet… offenkundig wohl in Angst vor erneuten Strafvereitelungs-Vorwürfen?
    Naja, Erfolge muss man in Sachsen wohl feiern, so klein sie auch sind…

  8. 8

    Was dazu der Blogwart sagen wird ?

    Übrigens ist es seltsam, wenn ein aus einem Tempel in einer ehemaligen britiischen Kolonie abgeklautes Symbol kriminalisiert wird – in einem System, welches etwa im Bereich der Sicherungsverwahrung in voller Absicht über den NS-Staat ( gesetzlich ) hinausgeht.

    Was sagt denn jetzt der Blogwart dazu ?

    • Der fragt erstmal zurück, was Sie dazu veranlaßt, hier öffentlich die Justiz des Dritten Reichs (im Verhältnis zu der der Bundesrepublik) zu würdigen? Wie kommen Sie dahzu, mich hier mit Begriffen zu belegen, die aus einem vergleichbaren Zusammenhang stammen?

      Tragen Sie unter Ihrer Robe auch schonmal Kleindung einer britischen Marke, um sich mit Ihren Mandanten (und Kameraden?) zu solidarisieren?

      Möchten Sie, daß ich hier öffentlich mitteile, was ich davon und von solchen Kommentaren/Kommentatoren halte? crh