Diesmal war es keine Selbstanzeige, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung führte:
Gestern erschienen Steuerfahnder und Polizisten gleich auf mehreren Anwesen eines bekannten Musikanten und durchsuchten „umfangreich“, wie lokale Medien zu berichten wissen. Und nicht nur im Eigenheim (im Journalistendeutsch: „Privatvilla in Wannsee„), sondern auch in der Unternehmensleitung („Management„) wurde nach Unterlagen gesucht.
Ziel war es wohl, den schlichten und leisen Verdacht (mehr ist nämlich für eine Durchsuchung nicht nötig!) mit weiteren „Informationen“ zu untersetzen. Dazu gehört auch die „Bitte“ an den Steuerberater des Bambiträgers, die Handakten herauszugeben. Irgendwas wird man schon noch finden …
Das Ganze erinnert mich das Szenario mit dem guten(?) alten(!) Alphonse Gabriel C., den man auch „nur“ wegen Verstosses gegen Steuerrecht in den Knast brachte, weil ihm andere Straftaten, die ihm insbesondere die Medien vorwarfen, nicht nachgewiesen werden konnten.
Bei Al Gabriel waren es aber im Wesentlichen seine Verteidiger, die es 1930/1931 voll versemmelt hatten. Ich bin sicher, daß die Verteidiger des durchsuchten Samurai ein anderes Niveau haben.
Scheitern werden die Kollegen aber vermutlich in einem Punkt: Gerüchten zufolge soll die Beweislage erdrückend sein, soweit es sich um einen angeblichen Verstoß im Jahr 2012 gegen Denkmalschutzauflagen handelt.
Woher diese Insider-Informationen?
@Gänsewein: Wahrscheinlich aus der Presse. Bild war dabei!
Die Sache mit C. ist doch Allgemeinwissen.
Ich meinte eher das Insiderwissen, dass an den Vorwürfen NICHTS dran ist und Mutmaßungen, die Durchsuchungen sei politisch gesteuert sind (wg. Mafiaverbindung, siehe Medien in letzter Zeit). Da legt sich Hr. Hoenig sehr deutlich fest. Insiderwissen aus entsprechenden Mandaten?
Wo sagt Herr Hoenig denn, dass an den Vorwürfen nichts dran ist? Er sagt lediglich, dass für eine Durchsuchung nur ein Verdacht nötig ist und keine Beweise. Mit keinem Wort steht da irgendwo, nicht mal zwischen den Zeilen, dass er glaubt die Vorwürfe seien haltlos. Auch die Anspielung auf Mr. Al C. ist keine Vermutung in die Richtung, er sagt lediglich, dass er glaubt die Verteidiger von Mr. B sind wohl aus anderem Holz als die von Mr. C., sodass dieser wohl nicht dafür einfahren wird, wie eben Mr. C. es passiert ist. ;)
Zum einen:
Wir verdanken Herrn C. der Legende nach – die insbesondere in der Steuerverwaltung gern und nicht nur mit einem Augenzwinkern zitiert wird – die Geldwäsche.
Den Staat um seine Einnahmen zu bringen ist nämlich gar nicht so einfach, wie die meisten denken. Ich denke da zum Beispiel an Parallelverkürzungen, nicht gebuchten Umsatzerlösen, Einnahmeverkürzung oder Scheinrechnungen.
In allen Fällen ist es der Steuerfahndung relativ gut möglich den Tatverdacht nachzuweisen. Zudem sind Steuerstraftaten keine Täterermittlungen sondern Nachweisermittlung, im Regelfall steht ein Verdacht im Raum, der – bei einwandfreien prozessualen Ermittlungen – auch zur Verurteilung durch Strafbefehl führen dürfte.
Der Fall Zumwinkel und auch Hoeneß haben zum Beginn eines Umdenkens geführt. Innerhalb der Fahndungsämter machte sich Aufbruchstimmung breit. Endlich galt es nicht mehr dem Vorwurf nachzugehen, dass man „die Großen laufen lasse“.
Sicherlich hatte der Steuerfahndungsdienst im Dritten Reich eine sehr unrühmlich Rolle bei der Entrechtung und Enteignung der Juden (vgl. Reichsfluchtsteuer). Dennoch oder gerade deswegen ist sich die Steufa ihrer Rolle bewusst und arbeitet – nach meiner Ansicht – von allen polizeilichen Ermittlungsbehörden strafrechtlich am ausgezeichnetsten.
In Bezug auf die Durchsuchung möchte ich anmerken, dass die BuStra oder eben die Staatsanwaltschaft zwar Beschlüsse beantragen können. Gleichwohl gibt es aber – gerade beim AG Tiergarten – viele tüchtige Ermittlungsrichter die ihren Richtervorbehalt sehr ernst nehmen. Mitunter werden die „mitgebrachten“ Beschlussentwürfe nicht unterzeichnet, sondern der Richter schreibt „eigene“ Beschlüsse.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es gerade und insbesondere auch bei Personen des öffentlichen Leben zu prüfen, ob die Ermittlungsbehörden ein Grundrecht einschränken dürfen.
Es wäre auch im Sinne der Strafverteidiger (als Organe der Rechtspflege – selbst wenn nur einseitig verpflichtet) die Straftat Steuerhinterziehung nicht lächerlich zu machen oder auf eine Stufe mit zB. der Leistungserschleichung zu stellen.
Nach vorsichtigen Schätzungen verliert der Staat durch Steuerhinterziehung und Geldwäsche pro Jahr ca. 300 MRD. Euro. Bei einem Gesamtsteueraufkommen von rd. 550 MRD. Euro eine nicht unerhebliche Stange Geld. Was man damit alles machen könnte, saubere und gut ausgestattete Schulen, Straßenbau (wiederum wirtschaftsfördernd), Ausbau von Unis und Kitas, Krankenhäuser mit mehr Pflegepersonal oder Ärzten. Ich glaube jeder versteht den Gedanken der dahintersteckt.
Letztlich hat ja die GEW (!) Begehrlichkeiten gezeigt und wollte das von den Finanzämtern aus den SteuerCDs erwirtschaftete Geld auf die Lehrer umlegen.