Der Facebook-Eintrag eines Kollegen:
Innerhalb von 2 Wochen Mahnung mit Vollstreckungsandrohung. Sowas leisten sich nur Schornsteinfeger.
Zuerst dachte ich, das sei das klassische Mandat eines Familienmitglieds oder guten Freundes (Du, ich habe da Post bekommen. Kannst Du mal eben …). Nein, das war ein Statement in eigener Sache, was sich ein wenig später aus den Kommentaren zu dem Beitrag ergab. Da schreibt der Kollege nämlich:
… ich mache es altmodisch, sammle Rechnungen und am Ende eines Monats wird dann alles auf einmal überwiesen am SB Terminal. Ziemlich Sixties aber ich habe einen Überblick und sonst auch keinen der sich beschwert.
Das ist durchaus eine Möglichkeit: Die (fremde) Leistung ist eilig und wird sofort in Anspruch genommen. Die (eigene) Gegenleistung hat Zeit und wird irgendwann einmal erbracht. Es ist eine Möglichkeit, ja. Aber keine gute.
Wir machen das anders. Rechnungen werden stets am Tag ihres Eingangs bei uns überwiesen. Mit dem Ziel, daß der Rechnungssteller noch nicht von seinem Gang zum Briefkasten zurück ist, wenn unsere Zahlung bei ihm eintrifft.
Damit möchten wir signalisieren, daß wir ihn und seine Arbeit dankbar respektieren. Für den Überblick über unsere Liquidität nutzen wir geeignete Software.
Fehlende Liquidität hätte mich in einem Katalogberuf (Anwaltskanzlei) auch mit einigem Erstaunen zurückgelassen.
Geeignete Software? LOL
Wer mit dem Bezahlen der Rechnungen bis zum Monatsende wartet, hat immerhin die Chance, daß der Rechnungsabsender zwischenzeitlich verstirbt und seine Erben sich um die Forderung nicht kümmern werden.
Wenn durchschnittlich mehr Leute in den auf die Rechnungsversendung folgenden Wochen versterben als eine Mahnung versenden, rentiert sich das.
Auch wenn ich es nicht so ganz die feine englische Art finde, den Post des Kollegen hier zu verwerten, ich hatte es bei Facebook auch gelesen, sehe ich das genauso. Ich erwarte zügige Zahlung meiner Rechnungen und verhalte mich selbst auch dementsprechend. Natürlich kann immer mal eine Rechnung untergehen, vor allem Kleinkram.
@Andreas Moser
Ob sich das rentiert, hängt auch davon ab, dass man keinen, der weiter gute Arbeit leisten könnte, verprellt.
Am Eingangstag ist es natürlich extrem freundlich die Rechnungen zu begleichen. Man kann aber auch per Terminüberweisung einerseits die eigene Liquidität schonen und andererseits zeitig die Forderungen erfüllen.
Der, der leistet, hat relativ viele Pflichten zu erfüllen, sagte mal eine Anwältin. Der Gläubiger muss lediglich die Zahlung leisten.
Pünktlich zahlen sollte selbstverständlich sein.
Es ist schön, wenn es noch Menschen mit Anstand und Moral im Geschäftsleben gibt, die nicht, nur weil Zahlungsfristen existieren, diese stets maximal ausschöpfen.
Es ist ebenso schön, dass diese Personen hin und wieder davon berichten. Es wird doch überall meist nur gemeckert. Da muss man dann eben selbst für auch mal positive Abwechslung im Jammer- und Meckerei-Einheitsbrei des Internets bzw. der Medien allgemein sorgen.
Dem steht aber der § 286 BGB im Wege, nach dem das Zahlungsziel regelmäßig 30 Tage beträgt.
Und was ist mit § 271 Absatz 1 BGB?
Im Rahmen der Auslegung einer Norm gilt das Wortlautargument immer sehr stark.
Daher sollte das Wort „spätestens“ im 286 nicht übersehen werden.
@rofl: § 286 III BGB sagt nichts zum Zahlungsziel, sondern bestimmt, dass der Schuldner einer Entgeltforderung nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät. Dann wird’s also bereits kritisch. Grundsätzlich ist ein Anspruch sofort fällig. Der automatische Verzug kann durch eine vorherige Mahnung auch vorverlegt werden.