Schlecht beratener Selbststeller

Plantage600Die Hintergründe sind noch ungeklärt, aber soweit bekannt, fehlte es zwar nicht an Reue, wohl aber an einer kompetenten Beratung.

Da stand der Gärtner nachmittags auf der Wache des Polizeiabschnitts 32 und teilte den erstaunten Beamten mit, daß er in seiner Wohnung eine Indoorplantage betreibt. Trotz des bevorstehenden Feierabends machte sich die Kripo auf den Weg und fand wie angekündigt eine professionell aufgebaute Plantage mit 90 Pflanzen, verteilt auf zwei Zimmern.

Soweit, sogut. Das bringt nach § 29a BtMG allein schonmal mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Warum der Bauer dann aber zwei Schreckschusswaffen und ein Butterflymesser in der Gärtnerei hat herumliegen lassen, weiß der Geier. Denn das führt je nach Fallgestaltung zu einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren (§ 30a BtMG). Also, wenigstens das Zeug hätte er beiseite schaffen sollen.

Offenbar hat der 35-Jährige aber auch das Mitleid des Haftrichters erregt. Denn – trotz der theoretisch sehr hohen Freiheitsstrafe – die Untersuchungshaft wurde nicht angeordnet.

Das wird aber sicher eine launige Beweisaufnahme vor der Strafkammer des Landgerichts werden.

Quelle und Bild: Pressemeldung der Polizei Berlin

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Schlecht beratener Selbststeller

  1. 1

    Du solltest Deine Gärtner einfach besser bezahlen, damit die nicht noch nebenbei mit Pflanzen handeln müssen!

  2. 2
    Thomas B. says:

    Da wird wieder ein minderschwerer Fall draus werden. Irgendein Argument für einen solchen wird man schon finden, um den irren Strafrahmen auf ein angemessenes Niveau zu „drücken“

  3. 3
    Kai says:

    Warum handelt man in einer Bande, wenn man Waffen neben den Pflanzen liegen hat?

  4. 4
    Engywuck says:

    Weil der Parapgraph nach Absatz 1 weitergeht?

    (2) Ebenso wird bestraft, wer
    […]
    2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

    Die „nicht geringe Menge“ dürfte bei der angegebenen Zahl Pflanzengegeben sein, unjd wenn dann nachgewisen werden kann, dass er in seiner Wohnung gedealt hat oder die Messer/Schreckschusspistolen beim Dealen „außer Haus“ bei sich trug wird’s eng.

  5. 5
    Hans says:

    Vielleicht sollte der Mandat erstmal auf Schuldunfähigkeit untersucht werden, ganz richtig ticken kann der ja nicht. Wenn er unbedingt sein illegales Geschäft aufgeben wollte, warum hat er nicht einfach seine Pflanzen entsorgt und gut ist?

  6. 6
    m aus b says:

    ein anderer hat bei ihm in der wohnung gegärtnert, den er sich nicht zu verpfeifen getraut hat. jetzt ist er ihn und seinen garten los und muss ein weitergärtnern nicht befürchten.
    sonst kann ich mir sowas nicht erklären…

  7. 7
    Michael says:

    Dann tippen wir mal, was unterm Strich dabei rauskommt: Herr. H. wird zwei Jahre beantragen (wg. Aussetzung zur Bewährung), die StA sechs und so „orakle“ ich drei Jahre und neun Monate. ;)

  8. 8
    M. says:

    WTF? Warum kompostiert der Typ das Zeug nicht einfach und spendet die Hälfte der angesparten Gewinne an die Drogenambulanz?

    Wäre allen mehr geholfen!