Schleiz liegt nicht in Österreich

Im Südosten von Thüringen liegt die „Rennstadt“ Schleiz. Die Mittelstadt im Saale-Orla-Kreis hat eigentlich recht wenig zu bieten, mit Ausnahme eines Straßendreiecks, das die Straßen von Schleiz nach Hof, von Schleiz nach Plauen und die Verbindungsstraße Heinrichsruh – Waldkurve (Prinzessinnenweg) bilden. Im Jahr 1923 bastelten ein paar Männer, durch deren Adern Benzin statt Blut floß, daraus eine Rennstrecke, das Schleizer Dreieck. Die Bedingungen seinerzeit:

Keine Strohballensicherung an den Kurven, keine Asphaltdecke, Bäume unmittelbar an der Straße, tiefe Chausseegräben, über Federungen der Maschinen gar nicht zu reden – es war härteste Arbeit für die mutigen Männer.

Vieles hat sich bis heute geändert. Die Geschichte der ältesten Naturrennstrecke Deutschlands kann man auf der Website der derzeitigen Betreiber nachlesen.

Mutige Männer gibt es aber auch heute noch am Schleizer Dreieck. Zum Beispiel flotte Motorradfahrer und aufmerksame Polizeibeamte. Eine interessante Begegnung zwischen einem Rennstreckenbesucher und einem Verkehrspolizisten, kann man sich mal in folgendem Video anschauen.

Ich war selbst ein paar Mal an diesem Dreieck und habe viele nette Polizeibeamte kennen gelernt, die dort einen hervorragenden Job gemacht haben. Dieser Polizeibeamte gehört aber eher nicht zu der Kategorie von Beamten, die ich für eine Beförderung vorschlagen würde.

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten funktioniert nicht ganz so hemdsärmelig, wie sich dieser Herr Wachtmeister es sich vorgestellt hat. Es darf davon ausgegangen werden, daß das Bußgeldverfahren, wenn es denn überhaupt eingeleitet wurde, zumindest mit einer Einstellung, spätestens aber mit einem Freispruch beendet würde.

Der dicke Daumen eines Polizeibeamten reicht zur Messung der gefahrenen Geschwindigkeit vermutlich nicht aus. Wir sind hier nicht in Österreich, sondern in Schleiz.

Besten Dank an Sebastian B. für den Hinweis auf das Filmchen

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

12 Antworten auf Schleiz liegt nicht in Österreich

  1. 1
    Pit says:

    Ein gefundenes Fressen für jeden Verteidiger… Und zudem mit der Hoffnung, dass der Dienstherr das genauso sieht und ihm „zufällig“ dieses Video in die Hände fällt.

  2. 2
    Lexus says:

    Dem Polizisten dämmert es ja zwischenzeitlich selbst und sagt dann „Sie sind ein Rennen gefahren“

    Man weiß halt nicht, was zuvor wirklich geschehen ist. Wenn man sich aber die anderen Videos auf dem YouTube-Channel anschaut, ist es zumindest naheliegend, dass vielleicht wirklich vorher ein „Rennen“ gefahren wurde.

  3. 3
    Jens says:

    „Ich bin seit 30 Jahren bei der Polizei“, da weiss man doch gleich, welche Gesetze er bei seiner Ausbildung gelernt hat. In der DDR wäre dieses Verhalten vielleicht ja ok gewesen?

  4. 4
    Sebastian T says:

    Allein das der Cop so eindringlich auf die 20 Euro pocht würde mich so stutzig machen – mal von seiner „schätz“ Methode abgesehen.

  5. 5
    Kai says:

    Ich begreife das nicht. Eine Rennstrecke, auf der die Polizei kontrolliert?

  6. 6
    Bert Grönheim says:

    Comedy? Dreharbeiten für einen privaten Fernsehsender?

  7. 7
    Harry says:

    @Jens ja, das mit dem Dialekt und den 30 Jahren ist mir auch gleich aufgefallen. Da haben wir uns scheinbar eine Menge Altlasten eingefangen . Schon wieder………..

    Aber mich würde einmal interessieren wie denn der Fachmann das mit der Kamerabeschlagnahme bewertet? Auch im Hinblick auf GPS Tracking und solche spielereien.

  8. 8
    ui-ui-ui says:

    [Fart!] :D

    Ich finde, oft genug hat der freundliche Herr Polizeioberkommissar dem uneinsichtigen Delinquenten sein Angebot von 20 Euro unterbreitet. Warum er das Geld nicht annahm, wird für mich nicht deutlich. :-)

  9. 9
    Roadrunner says:

    20€ Verwarngeld?
    Da könnte man ja schon fast den zweiten Grundsatz der bayerischen Verwaltung heranziehen: „Da kannt ja a jeder daherkemma!“

  10. 10
    Thorsten says:

    Unfassbar, dieser Vogel! Redet solch eine Grütze und furzt dann auch noch unverhohlen. :-D

    Beschlagnahme: wäre schon gemessen an einem ollen Verkehrsverstoß reichlich unverhältnismäßig. Aber sich gegen die Beschlagnahme wehren wird kaum gehen. Und selbst wenn die Beschlagnahme unzulässig ist – das Beweisverwertungsverbot ist dann die andere Frage. Vor diesem Hintergrund bewundere ich diesen Motorradfahrer, dass er so standhaft geblieben ist, die 20 Euro nicht akzeptiert und stattdessen gewartet hat, bis der Polizei die Beschlagnahme der Kamera vergisst.

  11. 11
    m aus b says:

    unglaublich, dieser ex-volkspolizist lebt scheinbar noch in seiner ganz eigenen welt.
    ich glaube er weiss nicht einmal was genau er dort eigentlich tut.

  12. 12

    […] Kollegen Hoenig aus Berlin konnte man in der vergangenen Woche lesen, dass Schleiz nicht in Österreich liegt. Darüber kann man froh sein. In Österreich ist es der Polizei nämlich erlaubt, mit einem […]