Sehr geehrte Frau Anne Losensky

Sie schreiben am 6. Juni 2013 in der BZ, daß der „Prozess um den Tod von Jonny K. (20) mit zwei neuen Schöffen von vorn“ beginnt. Und berichten, daß am vergangenen Montag „der Prozess geplatzt“ sei. Als als Grund dafür geben Sie an:

… die „Besorgnis der Befangenheit“ eines der alten Schöffen.

Das ist so nicht richtig, zumindest nicht vollständig.

Es waren die BZ und das Schandmaul Ihr Kollege Schreibfink Thore Schröder, die hier die Ursache für die Notwendigkeit gesetzt haben, das Verfahren auf Null zu setzen. Das wissen Sie.

Deswegen ist es schäbig und scheinheilig – von Ihnen und Ihresgleichen -, nun die durch diese Art der Berichterstattung mittelbaren, aber vorhersehbaren Belastungen der Hinterbliebenen in Ihrem neuerlichen Artikel zu verwursten.

Um Ihren Duktus aufzugreifen: Widerlich, was Sie da veranstalten! Sie sollten sich schämen, Frau Losensky!

Dieser Beitrag wurde unter Medien veröffentlicht.

9 Antworten auf Sehr geehrte Frau Anne Losensky

  1. 1
    JLloyd says:

    Das sehe ich anders: Siegfried K.erweckt durch seine Äußerungen den Eindruck, daß das gesunde Volksempfinden für ihn ausreiche und eine rechtsstaatliche Verfahrensordnung überflüssig mache. Herr Schröder macht diese nur öffentlich und trägt dadurch dazu bei, dass die Angeklagten eine weitere Chance bekommen vor einen unvoreingenommenen Richter zu treten.

  2. 2
    Caron says:

    Ich stimme JLloyd da vollumfänglich zu.

  3. 3
    Bert Grönheim says:

    Die Berichterstattung über den Schöffen dürfte nicht zu beanstanden sein. Für die Angehörigen ist das alles sicher der pure Horror. Ich habe bis heute keine Lösung, wie man Strafverfahren für Angehörige oder Geschädigte erträglicher gestalten kann. Insofern sehe ich auch hier keine Besonderheit in diesem Verfahren.

  4. 4
    Steffen says:

    Ehrlich gesagt bezweifle ich, daß es vollkommen unvoreingenommene Richter überhaupt gibt. Von daher stimmt es für mich sehr wohl, daß in diesem Fall die Presse schon die Schuld am Neustart des Verfahrens hat.

  5. 5
    Martin Overath says:

    Der Jugendschöffe des Jahres 2013, Herr Kehr., hätte für seine Obligenheitsverletzung in der HV mit einem Ordnungsgeld belegt werden müssen, dann hätte er auf die Fragen von Herrn Schröder wohl geschwiegen.

  6. 6
    ui-ui-ui says:

    Ist der Überbringer der schlechten Nachricht zu köpfen?

    • Wenn der Überbringer die schlechten Nachrichten zu vertreten hat: Ja! crh
  7. 7
    rajede says:

    Ohne die Berichterstattung wäre die innere Einstellung, die Besorgnis zur Befangenheit bot, unbekannt geblieben; dieses Risiko für das Verfahren ist nun gebannt.

    • Du willst doch nicht allen Ernstes die Journalisten der BZ zu Hütern eines rechtsstaatlichen Verfahrens machen? crh

    Das Verfahren ist nicht für die Opfer da. Zuvörderst dient es der Rechtsgemeinschaft, ein von der Staatsanwaltschaft als strafwürdig erachtetes Verhalten zu beurteilen und ggf. zu sanktionieren. Hier haben die Opfer die Möglichkeit, als Nebenbeiteiligte ihre Interessen zu vertreten. Diese sind grundsätzlich nicht identisch mit den primären Aufgaben der Strafrechtspflege.

    • Da gebe ich Dir Recht. Aber: Die Rolle der Nebenklage im Strafprozeß ist nicht Thema diese Beitrags. Meine Kritik richtet sich allein gegen die abstoßende Bigotterie dieses überflüssigen Blatts und seine Macher. crh
  8. 8
    jj preston says:

    Das „Schöne“ dabei ist ja: Wenn es zur Verurteilung kommt, werden ausgerechnet die, die ohnehin Verdächtige grundsätzlich für schuldig bis zum Beweis der Unschuld halten, über einen Strafrabatt wegen der Verfahrensdauer poltern, obwohl sie selbst dran schuld sind – nämlich BZ und Konsorten.

    Wendet man die Rechtsordnung, die sie da verdammen, dann allerdings auf sie selbst an, wenn sie Anlass dazu bieten, heulen sie rum, das sei ein Angriff auf die Pressefreiheit…

    Darf – oder muss – man schizophren sein, um Journalist zu werden?

  9. 9
    oy-oy-oy says:

    Es ist zum verzweifeln. Da verarscht ein Zeuge das Gericht. Und wenn dann ein Schöffe fragt „wollen Sie uns verarschen“, gilt er als befangen.

    Da hilft nur eins: Maul halten und dann still und heimlich einen kräftigen Aufschlag auf die Strafe, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.

    Ja, ich weiß: was kann der Angeklagte dafür, wenn der Zeuge das Gericht verarscht? Meiner Meinung nach hat da der Angeklagte den Zeugen entsprechend „bearbeitet“. Anders ist es für mich kaum vorstellbar.

    Als Richter muß man sich nicht verarschen lassen. Man muß nur den Mund halten, um nicht als befangen zu gelten…