Am 10.09.2013 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Bundesanzeiger eine illustre Liste (PDF, 46 Seiten) der in dem Verfahren gegen die schrillen Immobilienbetrüger vorläufig sichergestellten Vermögenswerte.
Geprellte Anleger der S&K Unternehmensgruppe können nun hoffen, doch noch zumindest einen kleinen Teil der in sicherem Betongold geglaubten Investitionen zurück zu erhalten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, haben die Anwälte der Geschädigten eine gute Ausgangsposition, um die Verwertung der Überreste des großspurigen Auftretens der Märchenonkel in Angriff zu nehmen.
Vielleicht ruft die Meldung auch noch einige Anleger auf den Plan, die ihr Geld bislang als Totalverlust abgeschrieben hatten. In diesem Zusammenhang beauftragte „Inkassoprofis“ und zumeist rein zivilrechtlich tätige Anlegeranwälte sollten spätestens jetzt auch mal einen Blick in die StPO werfen und prüfen, ob man sich dem Verfahren als Adhäsionskläger anschließt oder zu diesem Zweck besser einen strafrechtlich versierten Kollegen hinzuziehen sollte.
Für Anleger, die durch die Tat von besonders schweren Folgen (z.B. wirtschaftlichen Existenzbedrohung) betroffen sind, besteht grundsätzlich sogar die Möglichkeit, als Nebenkläger zugelassen zu werden, um dann sogar Einfluss auf die Beweisaufnahme nehmen zu können.
Auf den Spuren von Hochstaplergrößen wie Jürgen Harksen, Jürgen Schneider, Gebrüder Schmider etc. wurde mit grellem Prunk und übertriebenem Luxus geblendet. Die Masche mit der Mischung aus dem zur Schau gestelltem Erfolg einerseits und vermeintlicher Seriosität durch aufgeblähte vom „TÜV zertifizierte Wertgutachten“ sowie schicken Immobilienfotos in durchgestylten Hochglanzprospekten andererseits funktionierte offenbar prächtig und lockte unbedarfte Anleger zur Finanzierung des Schneeballsystems an. Ein paar Einzelheiten sieht man hier im Spiegel-TV:
Die protzige Fassade verdeckte die Widersprüche und vermied kritische Nachprüfungen. Vollmundige Renditeversprechen zerstreuten die Zweifel nach dem Prinzip „Gier frisst Hirn„. Das vorläufige Ergebnis ist die nicht abschließende Liste der eingefrorenen Vermögenswerte.
Die Vorteile für geschädigte Anleger, ihre Ansprüche in einem strafrechtlichen Adhäsionsverfahren geltend zu machen, liegen auf der Hand. Wie das am besten funktioniert, kann auf unserer Website hier und hier noch einmal nachlesen.
….das wird nichts bringen: die Verantwortlichen werden mit Sicherheit in Kürze in die private Insolvenz gehen – und dann verteilt der Treuhänder….
Helfen könnte da § 302 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt, Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte.
Aus den eingefrorenen Vermögenswerten:
„5 Daniel Sebastian Alois Fritsch
/
Amtsgericht Frankfurt am Main – Hinterlegungsstelle
/
1 Fünf-DMSchein“
Mit etwas Glück dürfen die Gläubiger also hoffen.
Schön ist aber auch:
„1 Hocker beige B&B (von) Igor Marcel Petri (Schätzwert) 40.000,00 €“
Wahrscheinlich einer von den kleinen, zum Füße ablegen.
berichtet die Frankfurter Rundschau