Staatsanwaltserschreckung als Sondernutzung

Es war knapp. Parkplätze dienen dem öffentlichen Straßenverkehr. Wenn man sie zu lange belegt, parkt man nicht mehr, sondern nutzt sie. Zu anderen, also besonderen Zwecken; zum Beispiel, um Staatsanwälte zu erschrecken, wenn sie auf dem Weg zum Gericht sind. Und dafür braucht man eine Erlaubnis.

Also, um es kurz zu machen: Wenn eine Wanne wochenlang an einer Stelle herumsteht, um Staatsanwälte zu erschrecken, ist das eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.

Goldelsenwanne

Deswegen schnell hier noch ein Abschiedsbild von der Else, nachdem die Wanne dort seit gut zwei Wochen ihrer Bestimmung nachgegangenstanden ist. Bevor die geballte Ordnungsmacht antanzt, um die nicht erlaubte Staatsanwaltserschreckung zu unterbinden.

Dieser Beitrag wurde unter Fotos, Kanzlei-Wanne veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.