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Muss man sowas vor der Veröffentlichung nicht so weit anonymisieren, dass man mehr als eine Google Suche braucht um Herrn L. zu finden?
@Stefan:
Die Vorgänge, die der Anzeige zugrundeliegen, werden schon seit Wochen intensiv öffentlich diskutiert, mit Nennung der im Rahmen des Strafverfahrens (Öffentlichkeitsgrundsatz!) beteiligten Personen, etwa hier: http://blog.delegibus.com/2012/11/28/justiz-im-wahn-wahn-2/
Wenn Strate überhaupt anonymisierte, dann tat er dies „überobligationsmäßig“.