Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter finden in der Regel im Gericht statt. Wenn allerdings die viel beschäftigten Strafverteidiger unserer Kanzlei beteiligt sind, dann kommt der Strafrichter aus Bayern Franken auch gern mal zum Verhandeln nach Kreuzberg:
Die Verhandlung ist öffentlich, es wird Caffè gereicht.
Aus Franken.
Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit. Und dafür muß der Verteidiger nach Süddeutschland? Bzw. dafür kommt der Richter nach Berlin?
Das mag alles richtig sein. Trotzdem heftig. Da schimmelt der Amtswieher.
Macht der Richter in Berlin Urlaub / Fortbildung? :D
Der Richter will sich persönlich von der möglicherweise verkehrstauglichkeitsbeeinflussenden Wirkung eines ordentlichen schwarzen Heißgetränks überzeugen?
In der Gerichtskantine geht das eher nicht.
Am Sonntag??
Wie lief’s?
Alle Tage ist kein Sonntag, alle Jahre ist kein Mai….
Da behaupte noch einer, dass der Richter unflexibel ist. Ortbegeheung (in-Augenscheinnahme oder so)….
Da muss aber auch das Personal mitspielen.
Ich sehe, dass es um Gerhard, Jahrgang `58 geht.
Also in dem Alter sollte man wirklich wissen, wo man sein Auto parken darf. Hauptsache, es war nicht Wilhelm Brause. Heiliger Sonntag.
Man sollte Gott für alles danken.
Für Schwaben und für Unterfranken.
Ebenfalls denkbare Alternative:
Der Richter oder ein Angehöriger wird von einem Mitglied der Kanzlei Hoenig verteidigt / vertreten.
Da kann dann unmittelbar an die Sitzung gleich das Mandantengespräch durchgeführt werden.
(Was aber auch auffällig ist:
Der ursprüngliche Termin war auch schon im Dienstzimmer, nicht im Sitzungssaal)
Ich finde das eine coole Nummer – ohne jede Ironie.
Ist doch toll.
Wahrscheinlich Mediation oder so.
Oder ein Erörterungstermin oder Vergleich.
Das geht uns nichts an.
In Bayern ist ja der Staatsanwalt erschossen worden (vor anderthalb Jahren ungefähr) und seitdem wird an allen Gerichten beinahe verrückt gespielt, nicht nur im Justizpalast bei Frau Zschäpe, sondern auch im Verwaltungsgericht wegen Hundesteuer o.ä.
Umso schöner, wenn man in einer schicken Kanzlei im sanierten Altbau bei Kaffee und Tee, Keksen und sonstigen Leckereien nett plaudert, ohne dass es Tote gibt.
Mich wundert aber, dass man das darf.
Denn in Bayern wollten mal welche in einem Heißluftballon heiraten, der Standesbeamte war ein Kumpel. Es hieß, dass öffentliche Amtshandlungen immer in einem Gebäude des Staates stattfinden müssen, aus Gründen der Rechtmäßigkeit . auch Kneipen, Schiffe, Schrebergärten mit Laube…..
alles nicht zulässig.
Der Journalist hatte mit einem hohen Beamten gesprochen, weil manche Bürger solche Sachen (auch Gerichtsverhandlungen) schon an anderen Orten vorgeschlagen hatten, ohne dass man den Mitarbeitern des Staates eine Falle hätte stellen wollen.
#7:Oberfranken!
Court-to-go.
Vielleicht war es ja ein Gegenschlag, weil der Verteidiger einen so vollen Terminkalender hat, dass er es unmöglich schafft, nach BT zu fahren und daher dauernd Verlegungsanträge gestellt hat.
Oder es muss die Unterzeichnerin „JSekrAnw’in“ noch etwas anwärtern….
p.s.Warum soll ein Verteidiger seine Ladung mitbringen zum Termin???
Sinnvollerweise erst kurz vor dem Termin veröffentlicht. Sonst hätte es eng werden können (knapp an Caffé ja wohl eher nicht ;-) ).
Aber jetzt wird wir alle neugierig. Was war der Hintergrund? Verhandlung bei einem alten Studienfreund, der sowieso mal wieder nach Berlin kommen wollte?
Berlin scheint eine Reise wert.
Die Reisekostenabrechnung einschl. Begründung der Notwendigkeit eines HVT am Sonntag in 360 Kilometer entfernten Kanzleiräumen (und nicht in einem Berliner AG) würde mich interessieren.
Es gab übrigens mal einen Spruchkörper der sich als „Reisekammer“ hinterher selbst strafrechtlich verantworten musste (ebenso wie der mitwirkende Staatsanwalt und die beiden Verteidiger).