Struktur in die Betäubungsmittel

Wir haben durchweg positive Resonanz auf unsere strukturierte Darstellung des Rechts der Nebenklage unter www.nebenklage-online.de bekommen. Wir haben wir uns bemüht, eine für die juristisch interessierten Laien verständliche Darstellung zu erarbeiten. Das ist uns offenbar ganz gut gelungen. Besten Dank an die Resonanzkörper!

Die zahlreichen freundlichen Rückmeldungen haben uns motiviert. Ich werde mich nun daran machen, etwas Vergleichbares für die Verteidigung in Betäubungsmittel-Verfahren zu entwickeln. Wer sich anschaut, welche bitterbösen Überraschungen der Gesetzgeber da in ein verwaltungsrechtliches(!) Gesetz hineingepackt hat, wundert sich nicht, wenn unseren Mandanten regelmäßig die Kinnlade herunter fällt, wenn sie (erst) in der Untersuchungshaftanstalt von dem Strafmaß erfahren, das sie erwartet.

Beispielsweise mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe für einen Rucksack, in dem sich ein Teleskopstock befindet, wenn der Rucksack in einem Zimmer steht, in dem auch eine Tüte mit 100 Gramm Marihuana herum liegt. Für einen Totschlag gibt es manchmal weniger als für den Sack voll Gras.

Struktur ist also angesagt, wenn der gemeine Drogenkonsument vorher wissen soll, was ihn hinterher erwartet, sofern er es nicht lassen kann. Und was er unbedingt wissen muß, was er besser nicht in Rucksäcke packen sollte.

Patzak BtM Und weil es für eine solche Darstellung immer ganz hilfreich sein kann, wenn man beim Gegner spickt, habe ich mir als Zubehör zur Standardlektüre noch ein kleines Büchlein besorgt, an dem auch ein spezialisierter Drogenkenner der Staatsanwaltschaft mitgewirkt hat.

Die Kritiken an dem Buch von Jörn Patzak und Wolfgang Bohnen sind seit der ersten Auflage gut, wohl auch deswegen, weil die beiden es recht einfach halten, das BtMG ist ja schon kompliziert genug.

Ich freue mich auf die fruchtbare Diskussion mit Herrn Staatsanwalt Jörn Patzak, der sich dafür stark macht, „der vielfachen Verharmlosung des Betäubungsmittelkonsums entgegenzuwirken„. Er nutzt seine Mittel als Strafverfolger dazu, ich greife auf die Möglichkeiten eines Strafverteidigers zurück. Vielleicht kommt ja am Ende etwas heraus, das wir beide für gut befinden können; den Rest klären wir dann bei einer Tasse leckeren italienischen Caffè in unserer Kanzlei. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, In eigener Sache veröffentlicht.

4 Antworten auf Struktur in die Betäubungsmittel

  1. 1
    Donnerkatze says:

    BITTE???
    Weil man mittlerweile immer wieder erleben muß,
    daß die Staatsanwälte mit unterschiedlichem Maß, je nach dem um welches „Klientel“ es sich handelt, der die vermeidliche Straftat begangen haben könnte, bemessen – müssen Strafverteidiger und vorallem die Bevölkerung nun vorab informiert werden, für den Fall, daß sie in dieses schlecht angesehene Klientel-Raster der Staatsanwaltschaft und Gerichte passen könnten???
    WAS stimmt an diesem Bild wohl nicht?
    Aber stimmt, bei Rockern z.B. sind normale Werkzeuge, wie Hammer, Radkreuz, Schraubendreher = Waffen. Ein Multifunktionswerkzeug z.B. ist dann auch eine gefährliche Waffe und kostet, je nach Ansehen und Stellung des Motorrad-Clubs den man damit im Gepäck besuchen wollte (ohne Nebengedanken), bis zu 700,- €.
    Hingegen es schon Erfahrungswerte gibt, daß ein Teleskopschlagstock bei einem Club einer anderen Liga und Stellung „nur“ (fragwürdige!) 350,- € kam.
    WO bitte hat das alles noch mit „GERESCHITIGKEIT“ zu tun? WO sind da ALLE vor dem Gesetz gleich?
    Bei bestimmten „Klientel“ darf man auf Grund WELCHER Gesetzmäßigkeit, selbige verbiegen und ANDERS auslegen?
    GRUMMEL :-(

  2. 2
    Donnerkatze says:

    Sorry – „GERESCHITIGKEIT“ = Gerechtigkeit ;-)
    War in Wallung.

  3. 3
    Der Eine says:

    Herr Staatsanwalt Patzak zählt für mich zu den Verfechtern der Prohibition in unserem Land. Seine „Expertise“ bei Anhörungen im Bundestag, bspw. zur Entkriminalisierung von Cannabis Konsumenten, ist meiner Meinung nach alles andere als objektiv.

    • Um so wichtiger könnte es sein, dem Standpunkt des Straf-Verfolgers einen Standpunkt des Straf-Verteidigers entgegen zu setzen. crh
  4. 4
    K. Baun says:

    Ausgezeichnetes Buch, kann ich wärmstens empfehlen.