Unbürokratische Freiwillige vor!

Frisch von einer Windschutzscheibe gepflückt:

Verwarnung

Ich frage mich, was daran unbürokratisch sein soll, wenn ein derart Verwarnter auf ersten Zuruf mal eben 20 Euro zur Sanierung eines durch die Bürokratie marodierten Staatshaushalts abdrückt.

Aber so ist das nun mal in unseren Breiten: Wenn eine Behörde ruft, springt das Lamm. Oft jedenfalls. Hofft die Bürokratie jedenfalls.

In diesem Fall allerdings vergeblich. Denn so eine schriftliche Anhörung kostet auch nicht mehr und der Halter des VW bekommt einen ausgefüllten Überweisungsauftrag gleich unbürokratisch mit ins Haus geliefert.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

15 Antworten auf Unbürokratische Freiwillige vor!

  1. 1
    Vorlage says:

    Gibt es diesen unbürokratischen Wisch auch schon als Druckvorlage mit alternativen Bankdaten? Es würde sich schließlich anbieten auch Prepaid Bezahlsysteme anzubieten falls sich der Fahrer vom Halter abweicht und seine Anonymität wahren will…. :-P

  2. 2
    florentiner says:

    Ich möchte hier nur anmerken, dass Berlin, wie übrigens keinn deutsches Bundesland, nicht durch die Bürokratie „marodiert“ wurde, sondern durch die Politik!

  3. 3
    Caron says:

    Man könnte auch überlegen, ob man, wenn man schon Kinderwagen und Rollstuhlfahrer auf die Fahrbahn treibt, danach vielleicht einfach mal für seinen Scheiß gerade steht und der Allgemeinheit nicht noch mehr Kosten verursacht also sowieso schon. (Ich bezweifle, dass die 20€ kostendeckend für das ganze System sind.)
    Aber das würde ja erfordern, dass man kein totales Arschloch ist, was bei Gehwegparkern sowieso zu bezweifeln ist. (Außer in besonderen Situationen, aber das weiß man ja selbst am Besten und für DIE gibt es dann auch die Option des Anhörungsbogens.) Zu versuchen, sich asu jedem Mist rauszuwinden – koste es, was es wolle – finde ich nicht nur ziemlich asozial, sondern führt auch die Behauptung eines Anwalts, „wichtiges Organ der Rechtspflege“ zu sein, ziemlich ad absurdum.

  4. 4
    Stefan says:

    Vielleicht könnte man sich die Situation vor Ort auch erstmal anschauen, bevor mal reflexartig davon ausgeht, das hier „Kinderwagen und Rollstuhlfaherer auf die Strasse getrieben werden“. Ich kann bei uns in der Stadt sofort mehrere Stellen aufzeigen, bei denen ein Auto auf dem, was als Bürgersteig beschrieben wird, nicht unbedingt so aussieht, als wäre es verkehrswidrig geparkt und auch niemanden behindert.

  5. 5
    BV says:

    Es soll ja auch Verkehrsteilnehmer geben, die einen solchen Verstoß tatsächlich begangen haben und dies spätestens nach einem solchen „Zuruf“ auch einsehen. Dann ist es doch durchaus unbürokratisch, wenn die Sache durch eine kurzfristige Überweisung aus der Welt geschafft werden kann. Sieht man’s nicht ein, darf man sich natürlich wehren.

    Einfach aus Prinzip (und tatsächlich nur deshalb) den Anhörungsbogen abzuwarten, weil der ja auch nichts kostet und ein Überweisungsträger mitgeschickt wird (den man dann dank Online-Banking ohnehin nicht nutzt), ist doch eher kindisch.

  6. 6
    Senfgnu says:

    Naja, ob man da jetzt überweist oder später…ziemlich egal. Zumal ich das sowieso online mache, der Überweisungsbeleg also direkt in den Papierkorb wandern würde.

  7. 7
    Bulli says:

    Für Telefonanrufe hat man keine Zeit… ok… aber Zeit fürs Geldzählen ist da? ;)

  8. 8
    Jens says:

    Es mag an der Qualität des Scans liegen, aber wenn das „Schreiben“ in echt so aussieht wie hier im Blog würde ich erst einmal anzweifeln, dass es sich um ein offizielles Schriftstück handelt. Immerhin trägt es keinerlei amtliches Siegel und das Logo von Berlin oben rechts kann wirklich Jeder darauf kopieren.
    Deswegen würde ich zumindest, wie auf der Mitteilung vermerkt gerne schriftlich, mit die Authentizität des Schriftstückes bestätigen lassen.

  9. 9
    mischaaa says:

    gehwegparken 20 euro. puhh lange nichtmehr gehweggeparkt, hatte 15 euro im kopf.

    wenn ich mich gerechtfertigt verfolgt sehe, zahle ich das verwarnungsgeld auch gleich online. dafür ist der ausdruck schon ok.

    aber eine andere sache stört mich bei diesen ausdrucken. wenn es regnet und daraufhin schnell abtrocknet, zB im sommer, druckt sich der gesamte „beschrieb“ auf die windschutzscheibe ab. ist schwer zu reinigen. habe mir schonmal ausgemalt was wohl passieren würde, wenn man vom amt eine unterlassung dessen fordern würde :)

  10. 10
    ct says:

    Aber wenn der derart Verwarnte nun wirklich mit vier Rädern auf dem Gehweg geparkt haben sollte, ist das doch wirklich eine unbürokratische Erledigung. Warum bei derartigem Kleinkram den maroden Landeshaushalt noch mit weiteren Ausgaben für Papier, Bearbeitung und Porto belasten?

    Es steht ja auch ausdrücklich drauf, dass man nicht direkt zahlen muss („Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind…“).

    Ich finde das Verwaltungshandeln völlig ok. Spart Kosten bei klaren Kleinigkeiten. Würde mir sowas noch an vielen anderen Stellen wünschen.

  11. 11
    Hannes says:

    Eine schriftliche Anhörung kostet nicht mehr? Das ist ja nicht die ganze Wahrheit. Wenn das Verwarnungsgeld nicht in Form einer Zahlung angenommen wird, kommt ungefähr der gleiche Betrag noch mal an Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG) auf den Falschparker zu (sofern Einspruch/Klage nicht erfolgreich sind).

    • Dem (abgebildeten) Zettel an der Windschutzscheibe wird bei Nichtzahlung ein Brief folgen, der (erneut) ein Verwarnungsgeldangebot beinhaltet. Dieses Angebot stellt gleichzeitig die förmliche Anhörung vor Erlaß eines Bußgeldbescheides dar. Dieser Brief ist noch mit keinen weiteren Kosten verbunden.

      Der von Ihnen zitierte § 107 OWiG kommt erst bei der förmlichen Zustellung eines Bußgeldbescheides zur Anwendung; ein „Verwarnungsgeld“ ist kein „Bußgeld“ und deswegen nicht mit Gebühren (Abs. 1) verbunden. Und weil das Verwarnungsgeldangebot / die Anhörung nicht förmlich zugestellt wird, werden auch keine Auslagen nach Abs. 3 erhoben.

      Und überhaupt: Ich schreibe hier immer die ganze Wahrheit! 8-) crh

  12. 12
    Engywuck says:

    Schön, wenn wenigstens noch so ein „Wisch“ dran ist. Ich hatte ein paarmal (neben anderen Autos!) direkt vor meiner Wohnung abends geparkt in der Parkverbotszone. Nach dem Prinzip „wenn jeder da parkt kommt wohl keiner“. Nie ein Zettel draufgehabt – dafür dann Wochen später drei Schriftstücke per Post. Angeblich ist es ja nicht nötig, da was hinzumachen – und ich könne eh nicht beweisen, dass das nicht spielende Kinder geklaut hätten. Nebenbei war auch die hausnumer falsch, vor der ich geparkt haben sollte (Straße A ging in Staraße B über).
    Gezahlt hab‘ ich trotzdem. Ich *hatte* ja falsch geparkt…

  13. 13
    malnefrage says:

    @Jens. Na klar. Sie kommen zurück zu Ihrem Auto, finden einen Verwarnungszettel dran und Ihr erster Gedanke ist: hat bestimmt jemand mit Photoshop selbst gemacht zahl ick nüscht.
    Was hätten Sie denn gerne? Notarielle Beglaubigung? Dienstsiegel fünffach und schwarzrotgelbe Kordel? Feierliche Übergabe durch den Regierenden Bürgermeister?

  14. 14
    Mirco says:

    Ich glaube, das ist ein nettes Angebot an diejenigen, die ihre Freundin (Hausnummer 17) besucht hatten und ihre Frau nicht mit bürokratischer Post belasten wollen.

  15. 15
    Badenserbub says:

    @Hannes / RA Hoenig:

    wird in Berlin mit der Anhörung auch ein (nochmaliges) Verwahrnangebot gemacht.

    Hier ist es üblich, dass die Anhörung nach der Einleitung des Bußgeldverfahrens erfolgt, und dann gibt es keine Verwarnung mehr, sondern nur noch Bußgeldbescheid (mind 28,50 € Kosten) oder Einstellung (wenn keine Schuld). Deswegen empfehle ich immer Verwarnungen sofort zu bezahlen, wenn man schuldig ist…

    bYe