Unfall auf der Rennstrecke – Haftung?

Wir bearbeiten einen Unfall, der sich auf dem Lausitzring zugetragen hat. Am Ende der Zielgeraden beim Anbremsen und Einlenken der ersten Linkskurve kommt es zwischen zwei Moppeds zum ungewollten Kontakt; einer der beiden stürzt, der andere rettet sich knapp vor einem Umfaller. Keine wesentlichen Verletzungen, nur der übliche Sachschaden.

Beide Fahrer waren Teilnehmer eines Renn-/Fahrertrainings. Auf der Strecke waren Fahrer unterschiedlicher Leistungsklassen unterwegs – also Anfänger, Gewohnte und Fortgeschrittene durcheinander.

Hier die Aufzeichnung zweier Überwachungskameras:

Was sagen die rasenden Ferndiagnostiker dazu? Wer hat „Schuld“?

Bitte keine Kommentare, die irgendwelche Hinweise auf die Beteiligten geben. Wir wissen, wer sie sind.; und andere müssen es nicht wissen. Thx. crh

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht, Unfallrecht veröffentlicht.

15 Antworten auf Unfall auf der Rennstrecke – Haftung?

  1. 1
    Jens says:

    Video 1: Der außen Fahrende schnippelt den innen Fahrenden.
    Video 2: Der innen Fahrende überholt den außen fahrenden und rammt ihn dabei.

    Hätte ich nur eines der Videos gesehen, wäre der Fall sonnenklar. Nachdem ich beide gesehen habe, fällt es mir schwer, einen Schuldigen zu benennen.

  2. 2
    Jörg says:

    Bei einem Fahrsicherheitstraining wird ja meist mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Rennveranstaltung handelt und alle Beteiligten mit Weitsicht und gesundem Menschenverstand fahren sollen. Aus meiner Sicht war der hintere Fahrer viel zu schnell unterwegs und zudem in keiner eindeutigen Überholposition. Dazu hätte er vor der Kurve schon am Unfallgegner vorbei sein müssen. Da bei Trainings meist mit normal zugelassenen Motorrädern gefshren wird, aus Sicherheitsgründen aber splitternde Teile wie die Rückspiegel abgeklebt oder abmontiert werden, hatte der Vorausfahrende vermutlich gar keine Möglichkeit zu erkennen, dass da einer von hinten in seine Spur rauscht.

  3. 3
    Sigi says:

    Hallo,
    stinknormaler Rennunfall, ich sehe da bei keinem der beiden eine Schuld. Warum landet sowas beim Rechtsanwalt? Herr Hoenig es wäre schön wenn Sie das ganze nochmal hier rechtlich bewerten könnten für Leute wie mich die zwar gerne auf Rennstrecken unterwegs sind aber keine Juristen. Ich dachte bisher immer durch die bei jeder Veranstaltung zu unterschreibenden Verzichtserklärungen sollte sowas gar nicht vor einem Anwalt landen

    MFG

  4. 4
    Sigi says:

    Für alle Nichtjuristen hab ich grad das hier zu dem Thema gefunden: http://www.fireblade-forum.de/index.php?page=Thread&postID=861774#post861774

    • Der Link funktioniert wohl leider nur, wenn man Mitglied des Forums ist. crh
  5. 5
    Sportfahrer says:

    Unter Männern: Jeder zahlt seinen Schaden selbst.
    Will man unbedingt eine Schuld finden, dann wohl bei Fahrer 2. Fahrer 1 fährt seine Linie (da schneidet keiner eine Kurve), der Überholende muss sich seinen Weg suchen, es besteht nämlich kein Recht auf Überholen. Allerdings verständlich, dass er vorbei will, danach Kurvengeschlängel…
    Veranstalterhaftung? Ist ein ordentliches Briefing gemacht worden (gerade bei genannter Gruppenzusammensetzung kann das m.E. grob fahrlässig sein), Haftungsausschluß?

  6. 6
    RA F says:

    Zumindest bei einem Rennen keine Haftung der Rennteilnehmer untereinander, BGH VI ZR 321/02.

    Stillschweigende Haftungsbegrenzung der Rennteilnehmer untereinander, nur bei grober Unsportlichkeit zu haften ?

  7. 7
    RA Segmüller says:

    LiKo,

    interessant!

    Beim ersten Ansehen und Ausblenden der Tatsache, dass hier ein Fahrertraining stattfand, hätte ich auch gesagt, klassischer Rennunfall. Der erste Fahrer trägt die Schuld, weil er den ÜBerholversuch nicht gesehen hat. Jedoch bei einem Training ist aus meiner Sicht dies anders und zu brücksichtigen, dass auch viele unerfahrene Fahrer unterwegs sind, die Ihre Maschinen nicht kennen. Ich vermag zu erkennen, dass Überholer zu schnell ist und sich beim Bremsen verschätzte. Ein Vergleich zum normalen Straßenverkehr ist hier denke ich nicht statthaft, da hier kein Überholen des ersten Fahrers vorliegt.

    Das Entfernen/Abkleben der Spiegel entschuldigt aus meiner Sicht nicht die Rückschaupflicht. Fahrer 1 fuhr seine Linie und Fahrer 2 konnte damit rechnen, dass hier Fahrer 1 in die Kurve einbiegen wird.

    Zusammenfassend: Auffahrende hat Schuld.

  8. 8
    Twinnie says:

    Jetzt mal davon ab das bei solchen Veranstaltungen eine Art Ehrenkodex gilt das jeder seinen eigenen Schaden bezahlen „sollte“: Für mich ist der Auffahrende ganz klar Schuld wenn man diese denn unbedingt festellen MUSS:

    Der vordere Fahrer ist auf einer Rennstrecke nicht verpflichtet in den (evt. gar nicht vorhandenen ) Rückspiegel zu schauen oder sich gar umzudrehen um sicher zu stellen das er nicht von einem hinterherfahrenden auf seiner „Rennlinie“ abgeschossen wird… weil genau das ist passiert.

    Der vordere Fahrer war auf seiner Linie und der hintere hat sich schlicht beim bremsen verschätzt und dadurch kam es zur Kollision.

    Mich würde interessieren wen sie vertreten? Doch nicht etwa der 2. Fahrer der nun seinen eigenen Fehler noch jemand anderen (Fahrer 1) zahlen lassen möchte? ;)

  9. 9
    Jens says:

    Ich würde mich der allgemeinen Meinung anschliessen: Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass der 2. Fahrer eher die Schuld trägt, immerhin hat er zum Überholen angesetzt, bei dem dann der Zusammenstoss erfolgte. Dass der andere Fahrer in der Kurve zum Scheitelpunkt lenkt kann man durchaus erwarten.

  10. 10
    Stefan says:

    Aus meiner Laiensicht würde ich sagen, dass entscheidend ist, ob mittels Haftungsverzicht die StvO ausser Kraft gesetzt wurde oder nicht.

    Die Schuld würde ich auch klar bei dem Überholer sehen, da er die Situation bzw. die Geschwindigkeit des Vordermanns klar überschätzt hat.

    Grobe Fahrlässigkeit kann man ihm jedoch nicht vorwerfen, die sieht vor allem auf der Rennstrecke anders aus.

    Interessant wäre in der Tat wer da wen verklagt hat und vor allem warum. Der hintere sollte das Geld nicht in aus meiner Sicht unnötige Anwaltskosten stecken, sondern sich gscheide Bremsen zulegen und beim nächsten Mal umsichtiger ans Werk gehen.

  11. 11
    karl says:

    @Stefan: Aus meiner Laiensicht würde ich behaupten, dass die StvO auf einer privaten Rennstrecke standardmäßig erst mal nicht gilt – und dort kaum jemand Schilder mit „Hier gilt die StvO“ aufgestellt hat … Das ist jetzt aber so weit aus dem Fenster geleht, dass ich lieber nicht mehr spekuliere ;)

  12. 12
    Max Ernst says:

    „Auf der Strecke waren Fahrer unterschiedlicher Leistungsklassen unterwegs – also Anfänger, Gewohnte und Fortgeschrittene durcheinander.“
    Das klingt ungewöhnlich und es würde mich wundern, wenn es denn so wäre. Die Veranstalter teilen das doch immer in 3-4 Leistungsgruppen ein, denen man sich (zugegebener weise etwas problematisch) beliebig selber zuordnen kann.
    Bitte noch mal klarstellen, ob da wirklich alles durcheinander fuhr.

  13. 13
    Max Ernst says:

    Das wäre dann seitens des Veranstalters nicht gerade eine Glanzleistung und den täte ich dann mal fragen, ob er nicht selber das Problem darstellt. (was ja bisweilen tatsächlich auch so ist.) Da können wohl einige Geschichten von Veranstaltern erzählen, die alles andere als lustig sind.
    Also Herr Hoenig – wie war das nun mit dem „Durcheinander“?

  14. 14
    Sebastian says:

    Ich würde sagen, der Stürzende ist selbst schuld.
    Die Ideallinie am Lausitzring ist am Ende der Start/Zielgeraden klar. Es wird von außen spitz und so nah wie möglich an die innen befindlichen Begrenzungshütchen gefahren. Die Schnellen unter den Fahrern lenken in etwa bei dem 50m Schild ein. Langsamere Fahrer lenken in der Regel später ein.Der von hinten kommende musste also damit rechnen, dass der, den er überholen möchte, bald einlenkt. Zumal er schon am 50m Schild vorbei war.
    Eine klassische Situation an der Stelle und kommt durch Selbstüberschätzung leider dort häufiger vor.

  15. 15
    Alex says:

    Nimmt man an, dass der 1. Fahrer in den Rückspiegel hätte Blicken können und den Hintermann gesehen hätte, stellt sich für mich die Frage, wie anders er hätte Fahren sollen. Weder werden die Maschinen am Limit gefahren, noch fährt der 1. Fahrer hier auf Kampflinie. Damit sind die Grundvoraussetzungen für ein risikoloses Überholen ja bereits gegeben. Ein zusätzliches aktiv werden des 1. Fahrers erschließt sich mir nicht.

    Der 2. Fahrer hingegen muss sich, wie bei jedem Überholmanöver, sein Überhol-Opfer gewissermaßen zurecht legen. Damit er in einer Kurve innen überholen kann, hätte er also schon beim Anbremsen neben seinem Kontrahenten fahren müssen. Insofern liegt die Schuld aus meiner Sicht beim überholenden.

    Problematisch ist wohl die Tatsache des Klassenunterschieds der beiden Fahrer. Da ist das Risiko für diese Art Unfälle natürlich besonders groß.

    • Nur noch zur ergänzenden Info: Die Fahrzeuge haben in der Regel keine (oder abgeklebte) Rückspiegel. crh