Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Hintergrund und bittet ein Transportunternehmen um die Herausgabe von Daten. Die durchgeführten Transporte sind Bestandteil eines Tatkomplexes, der nach Ansicht der Ermittler Verbrechenstatbestände erfüllt.
Am Ende dieser „Bitte“ heißt es:
Geschickt gemacht. Erst das Unternehmen zeugenschaftlich ausschlachten, also zum Gehilfen der Aufklärung machen. Und dann ein Ermittlungsverfahren gegen die Unternehmer einleiten, weil sie Gehilfen der Täter waren. Wie hieß das seltene Stichwort? Beweisverwertungsverbot?
Aus welchem Teil des zitierten Textes schließen Sie, dass gegen das Transportunternehmen ermittelt wird bzw. ermittelt werden wird?
Ich lese aus dem Zitierten nur, dass das Transportunternehmen den Vertrag zum „Verdächtigen“ nicht kündigen soll …
@Trino
Abgesehen von der Möglichkeit, die crh beschreibt, gibt es noch einen weiteren Spin: Während das Transportunternehmen bis dahin nichts von der illegalen Ausnutzung seiner Dienste gewusst haben könnte, ist das mit diesem Schreiben endgültig dahin. Alle weitere Fortführung der Geschäftsbeziehung würde dann zumindest in dem Wissen stattfinden, dass sehr wahrscheinlich Beihilfe zu Straftaten geleistet wird – spätestens dann wären die Geschäftsführer des Unternehmens bei einem nachweisbaren Fall mit mehr als nur einem Bein in staatlicher Obhut – und das Unternehmen selbst in Liquidierung.
>Während das Transportunternehmen bis dahin nichts von der illegalen Ausnutzung seiner Dienste gewusst haben könnte, ist das mit diesem Schreiben endgültig dahin
Daß die Ausnutzung illegal ist, behauptet bis jetzt nur die Staatsanwaltschaft. Das heißt nicht, daß das auch stimmt.
@jemand
Und das Transportunternehmen soll nun fleißig weiter die Aufträge abarbeiten, damit der Fahnungserfolg nicht gefährdet wird und am Schluss darauf hoffen, dass man sich bezüglich der Straftaten geirrt hat?
Warum nicht gleich Anzeige wegen Aufforderung zu einer Straftat bei der LOStA erstatten ?
An der Stelle des Transportunternehmens würde ich höflich bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob sie mir Immunität für den Fall der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zusichern können. In dem Fall hilft man natürlich gerne…