Vertrauliche Falle

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Hintergrund und bittet ein Transportunternehmen um die Herausgabe von Daten. Die durchgeführten Transporte sind Bestandteil eines Tatkomplexes, der nach Ansicht der Ermittler Verbrechenstatbestände erfüllt.

Am Ende dieser „Bitte“ heißt es:

Vertraulich

Geschickt gemacht. Erst das Unternehmen zeugenschaftlich ausschlachten, also zum Gehilfen der Aufklärung machen. Und dann ein Ermittlungsverfahren gegen die Unternehmer einleiten, weil sie Gehilfen der Täter waren. Wie hieß das seltene Stichwort? Beweisverwertungsverbot?

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

6 Antworten auf Vertrauliche Falle

  1. 1
    Trino says:

    Aus welchem Teil des zitierten Textes schließen Sie, dass gegen das Transportunternehmen ermittelt wird bzw. ermittelt werden wird?

    Ich lese aus dem Zitierten nur, dass das Transportunternehmen den Vertrag zum „Verdächtigen“ nicht kündigen soll …

    • Der (mir bekannte) Gesamtzusammenhang und das konspirative Verhalten der Strafverfolger sind ziemlich starke Hinweise auf die Hintergedanken des zuständigen Ermittlers – wenn man die Methoden *dieser* Behörde, von der das Zitat stammt, kennt. Und überhaupt: In dubio contra accusatore. crh
  2. 2
    JJ Preston says:

    @Trino
    Abgesehen von der Möglichkeit, die crh beschreibt, gibt es noch einen weiteren Spin: Während das Transportunternehmen bis dahin nichts von der illegalen Ausnutzung seiner Dienste gewusst haben könnte, ist das mit diesem Schreiben endgültig dahin. Alle weitere Fortführung der Geschäftsbeziehung würde dann zumindest in dem Wissen stattfinden, dass sehr wahrscheinlich Beihilfe zu Straftaten geleistet wird – spätestens dann wären die Geschäftsführer des Unternehmens bei einem nachweisbaren Fall mit mehr als nur einem Bein in staatlicher Obhut – und das Unternehmen selbst in Liquidierung.

  3. 3
    jemand says:

    >Während das Transportunternehmen bis dahin nichts von der illegalen Ausnutzung seiner Dienste gewusst haben könnte, ist das mit diesem Schreiben endgültig dahin

    Daß die Ausnutzung illegal ist, behauptet bis jetzt nur die Staatsanwaltschaft. Das heißt nicht, daß das auch stimmt.

  4. 4
    Bulli says:

    @jemand
    Und das Transportunternehmen soll nun fleißig weiter die Aufträge abarbeiten, damit der Fahnungserfolg nicht gefährdet wird und am Schluss darauf hoffen, dass man sich bezüglich der Straftaten geirrt hat?

  5. 5
    JLloyd says:

    Warum nicht gleich Anzeige wegen Aufforderung zu einer Straftat bei der LOStA erstatten ?

    • Weil Strafverteidiger keine Petzen sind. crh
  6. 6
    HugoHabicht says:

    An der Stelle des Transportunternehmens würde ich höflich bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob sie mir Immunität für den Fall der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zusichern können. In dem Fall hilft man natürlich gerne…