ist man in Gottes Hand, lautet ein Sprichwort. Wenn man bei der ARAG rechtsschutzversichert ist, hilft einem aber noch nicht einmal Gott.
Unser Mandant, ein junger sportlicher Mann, hatte einen unverschuldeten Motorradunfall, bei dem er sehr schwer verletzt wurde.
Unter anderem hatte er einen offenen Unterarmbruch davongetragen, Elle und die Speiche nahe des Handgelenks waren gleich mehrfach gebrochen, das rechte Oberschenkelgelenk war ausgekugelt, die Hüfte geprellt und ein sehr empfindliches männliches Körperteil gequetscht.
Es waren insgesamt 5 Operation notwendig, um den verunfallten Biker mit Platten und Drähten wieder zusammenzusetzen. Als Folge des Unfalls verblieb eine Muskelverkürzung, die Drehbewegung des Unterarms ist eingeschränkt.
Die hinter dem Unfallgegner stehende Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte bräsig 4.000,– Euro Schmerzensgeld und verweigerte beharrlich die weitere Kommunikation.
Die wollten wir nun mit Hilfe des Gerichts fortführen und baten die Rechtsschutzversicherung des Mandanten, die ARAG, uns für die beabsichtigte Klage Deckung zu gewähren. Damit es schneller geht, fügten wir einen Klageentwurf bei.
Dummerweise landete unsere Deckungsanfrage auf dem Tisch der bereits bekannten Assessorin D. und die hat natürlich wieder Fragen.
Wie soll ein Dauerschaden dargelegt und bewiesen werden? Wir bitten um Vorlage von Entscheidungen, die in vergleichbaren Fällen ein Schmerzensgeld von mindestens 15.000,- € für angemessen erachten. Nach Eingang Ihrer Nachricht kommen wir auf die Angelegenheit zurück.
Dass ein Dauerschaden eingetreten ist, haben nicht wir uns ausgedacht, sondern die behandelnden Ärzte schätzen das so ein. Damit das Gericht sich hierzu seine Überzeugung bilden kann, haben wir Beweis nicht nur durch Zeugnis dieser Ärzte, sondern auch durch ein Sachverständigengutachten angeboten. In aller Regel klagt man aber erst und dann erhebt das Gericht Beweise.
Unser Mandant hatte sich auch nicht den kleinen Finger gebrochen, so dass das verlangte Schmerzensgeld angemessen ist. Entsprechende Entscheidungen haben wir natürlich brav übersandt.
Vielleicht sollten wir unsere Klagen künftig von Frau Assessorin D. schreiben lassen. Die scheint ja zu wissen, wie man es richtig macht.
Also ich sehe das so:
So eine Nachfrage der Versicherung ist m.E. durchaus legitim … und verursacht auch nicht zu viel Mühe, da man durchaus davon ausgehen kann, dass das vom Anwalt des (zukünftigen) Klägers eruiert wurde. Sie will ja nach meinem Verständnis keinen Beweis für den Dauerschaden sondern nur eine Darstellung wie man den Beweis erbringen will. Meiner Meinung nach kommt es der Versicherung darauf an, ob schon irgendwann mal ein Arzt eine Dauerschädigung festgestellt hat oder ob der Geschädigte nur denkt „also irgendwie fühlt es sich nicht mehr an wie früher, irgendwas wird da schon dauerhaft sein“.
Die Crux liegt m.E. in der konkreten Sachbearbeitung. Wenn ich (als Anwalt) auf eine solche Anfrage mit einer E-Mail mit angehängten PDFs antworten kann und daraufhin nach spät. 1-2 Tagen die Deckungszusage (evtl. auch per E-Mail oder Fax) erhalte, dann ist das für mich ok.
Wenn ich aber nach erteilter Auskunft noch 2-3 Wochen warten muss und dann vielleicht nochmal irgendwelche anderen Rückfragen kommen …
Na ja, es zeichnet sich immerhin ein Bild ab… Für mich sieht’s so aus, als wäre eine Versicherung – vermutlich gleich welcher Art – bei der ARAG vergebliche Liebesmüh…
Was passiert eigentlich, wenn der Mandant sagt „klagen!“? Kann sich die RV dann „rausschleichen“?