Urkunden werden durch ihre Verlesung als Beweismittel in das Strafverfahren eingeführt. Auch Ergebnisse von DNA-Analysen. Zum Beispiel so etwas hier:
Das sind dann die Momente, in der sich die Verteidigung recht entspannt zurücklehnen und Blogbeiträge schreiben kann. ;-)
Die Richter wechseln sich dann beim Vorlesen der gar nicht so wenigen Analysen ab; kein beneidenswerter Job, denn es kommt auf jedes Detail an. Auch und gerade hier auf die unscheinbaren Klammern. Gewissenhafte Richter wissen das und lesen jedes Komma, jeden Punkt und jede Klammer mit vor. Auch aus Rücksichtnahme auf die Entspannung der Strafverteidiger, die sonst blitzartig wieder aufrecht im Stuhl sitzen.
Selbstleseverfahren? Oder wollten wir die Richter ärgern?
Das wundert mich etwas. Ich saß bisher zweimal im Gerichtssaal. Einmal vor 12 Jahren im Rechtskundeunterricht und einmal erst kürzlich als Zeuge in einem Zivilprozess. Angesichts der Tatsache, wie – sachlich korrekt, aber doch sehr frei in Wortwahl und Kürzung – der Richter meine Aussagen in sein Diktafon wiederholt hat, scheint mir das Verlesen von Datenkolonnen, mit denen OFFENSICHTLICH niemand etwas anfangen kann und die auch niemand überprüfen kann, dann doch reichlich lächerlich.
„Vor dem beurkundenden Notar erschienen…
…dreihundert three hundred fünfzehn fifteen…
… Zwölf März Juni September Dezember…
… Gerichtsstand ist Düsseldorf…“
„Was war denn das gerade?“
„ich hab Ihnen doch gesagt, dass Sie bei der Beurkundung nicht dabei sein müssen.“
Ich habe zwar auch schon in Verkehrsstrafverfahren Verteidiger und deren Mandanten unterstützt, war aber bisher dabei so eingebunden, dass ich eher ständig aufrecht im Stuhl saß… .-)
Als jemand, der schon ein mal vor einem Zivilgericht seine DNS ausgebreitet bekam, interessiert mich das oben gezeigte Ergebnis.
@crh: Ist S003.3 verunreinigt oder von einem nahen Verwandten von S003.1, S003.2 und S003.4? Und was hat es mit dem Watteträger auf sich, dass der ohne Befund ist? Normalerweise wird mit dem doch im Mund rumgeprokelt – oder wurde der über eine Oberfläche gezogen, wo die Hoffnung bestand, weiteres DNS-Material aufzusammeln, es war aber nichts dran?
„Vorstehende Verhandlung wurde den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihnen nicht verstanden und trotzdem unterschrieben wie folgt:
Haftbefehlsverkündung. Dem Beschuldigten wird der Besitz folgender 138 kinderpornografischer Videos vorgeworfen:
c://eigene Dateien/Video/Download/Girl_3489232340234_on**§§%%§$$.avi
c://eigene Dateien/Video/Download/Boy_45345045523534_wit**§§%%))34$.mpeg
[…]
Verteidiger: „Das müssen Sie nicht alles buchstabengetreu vorlesen….“
Haftrichter: „Ich bin gerne gründlich…“
Drei Stunden später…