Bevor es nun durch die ruhige Kreuzberger Nacht nach Hause geht, noch schnell ein Gehörlosen-Päckchen nach Landshut:
Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Auspacken erst im neuen Jahr stattfinden wird, aber egal: § 33a StPO dürfte ohnehin bei diesem Gericht schon den Stellenwert von Krawatten- und Socken-Geschenken haben.
Schauen wir mal, wie’s danach dann weiter geht.
Schwerhörigkeit ist hier in Bayern weit verbreitet und betrifft vor allem Justizangehörige mit R-Besoldung.
Warum fehlt im Dateinamen „122300001.sff“ die Angabe vom Jahr 2013?