Monatsarchive: Mai 2014

Klementine und die Säuberung

Der US-amerikanische Konsumgüter-Konzern Procter & Gamble aus Cincinnati, Ohio, hat da eine ganz tolle Idee; die gute alte Klementine bietet an:

Ariel88

Arier – nicht nur sauber, sondern rein!

Sauber gemachtes Marketing! Ich gratuliere! Das habt Ihr echt ganz toll gemacht. Jetzt endlich kann in hoher Konzentration gesäubert werden.

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Eingeschränkte schwere staatsgefährdende Gewalttat

Zum Thema, wie eine grenzwertige Strafrechtsnorm in der Praxis anzuwenden ist, hat sich der 3. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) ausgelassen. Wobei vermieden wurde, diesen Extremgummiparagraphen § 89a StGB mal auf einen Tisch im Karlruher Schlossbezirk zu legen, an dem Richter in roten Roben ihren grünen Tee trinken.

Aus der Pressemitteilung Nr. 079/2014 des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2014 unter der Überschrift

Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben – BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 – 3 StR 243/13

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem dieses gegen den Angeklagten u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erkannt hat, aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der Angeklagte zunehmend Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt. Er radikalisierte sich und baute nach den Vorgaben einer Anleitung aus dem Internet unter konspirativen Umständen eine Rohrbombe. Er nahm zumindest billigend in Kauf, diese in der Öffentlichkeit zum Einsatz zu bringen, dadurch eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu töten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Kurz vor Fertigstellung der Sprengvorrichtung kam es zu einer Explosion, bei der der Angeklagte sich verletzte und Sachschaden entstand. Im Anschluss daran wurde er festgenommen.

Mit seiner Revision hat der Angeklagte unter Berufung auf einen großen Teil des juristischen Schrifttums gerügt, der im Jahre 2009 in das Strafgesetzbuch eingefügte § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – sei verfassungswidrig. Außerdem hat er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet.

Der 3. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Bundesgerichtshofs hat dahin erkannt, dass § 89 a StGB mit Blick auf den weiten Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers trotz der gewichtigen Bedenken gegen die Norm bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz noch vereinbar ist. Ein Anlass, die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, bestand deshalb nicht. Nach der Auffassung des Senats steht die Vorschrift insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang und entspricht den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots. Mit Blick auf die Vorverlagerung der Strafbarkeit und die weite Fassung des objektiven Tatbestands, der auch als solche sozialneutrale Handlungen erfasst, ist es zur Wahrung der Grundsätze des Tatstrafrechts sowie des Schuldprinzips und damit elementarer Verfassungsgrundsätze allerdings erforderlich, die Norm einschränkend auszulegen. Notwendig ist deshalb, dass der Täter bereits fest entschlossen ist, später eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen; es reicht nicht aus, dass er dies lediglich für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.

Das – für den Hausgebrauch übersetzt – bedeutet: Es ist nicht strafbar, sich Gedanken darüber zu machen, irgendwann vielleicht mal eine Straftat zu begehen.

Update/Hinweis:
Maximilian Steinbeis, Autor des Verfassungsblogs und Fan von Wilhelm Busch, nimmt zu dieser Pressemitteilung ebenfalls, allerdings etwas höflicher und wesentlich sachlicher formuliert, Stellung und weist auf weitere Probleme hin, die mit der Schwesternorm des § 89a StGB – der „gruselige§ 89b StGB – einhergehen.

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Der Strafverteidiger als „romantischer Held“

CheGuevaraDem Mandanten fällt es schwer, die Finanzierung seiner Verteidigung auf die Beine zu stellen. Es ist eine recht komplizierte Angelegenheit mit Auslandsbezug und europäischem Haftbefehl; das Ganze dann vor einem wirtschaftsrechtlichen Hintergrund, der auch an versierte Versicherungsrechtler erhöhte Anforderungen stellt. Es muß also ein Verteidiger-Team zusammen gestellt werden, das sich nicht nur um ein (Auslands-)Haftverfahren kümmert, sondern auch die Weichen stellt für eine effektive Verteidigung vor der Wirtschaftsstrafkammer.

Es hat zwei Wochen und gefühlte 5 Terabytes elektronischer Korrespondenz gedauert, dann endlich war die Entscheidung gefallen, die Vollmacht erteilt und die Zahlungszusage gemacht. Die Nachricht, mit der die Unterlagen auf unserem Kanzleiserver eintrafen, endete mit dem Satz:

Ich hoffe also, Sie sind dann der Che Guevera der Strafverteidigung.

Che gilt meiner Generation als „romantischer Held“, der allerdings ein jähes, aber für Helden typisches Ende genommen hat. Wenn also in den nächsten Tagen hier keine Blogbeiträge mehr erscheinen, sollte jemand mal in Bolivien nachfragen, was aus dem kleinen Strafverteidiger aus Kreuzberg geworden ist …

Obwohl: Der große Comandante ist auch nicht totzukriegen.

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Stellenangebot ReFa (m/w)

aussenansichtWir suchen für unsere Kreuzberger Strafrechtskanzlei ab sofort eine/n ReFa (m/w).

Notwendig ist eine sehr gute Auffassungsgabe im Bereich der EDV. Unsere Kanzlei nutzt jetzt noch die Anwaltssoftware DATEV Anwalt Pro in Kombination mit der WebAkte, wird aber auf RA-Micro umsteigen und arbeitet überwiegend mit elektronischen Akten.

Wir freuen uns über Bewerbungen und bitten diese – ausschließlich per eMail – an glienke@kanzlei-hoenig.de zu übermitteln.

Update:
Wir haben eine kompetente Assistentin gefunden, unser Stellenangebot hat sich also erledigt.

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Der Mandant und die Schutzgöttin

Achilleion_MelpomeneLange Jahre habe ich immer wieder einmal einen Mann verteidigt, der mir reichlich Stoff für viele unterhaltsame Blogbeiträge geliefert hat. Er kam seinerzeit zu mir, nachdem ihn so eine böse Macht erstinstanzlich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hat. Ein paar, vielleicht neun oder zehn Gerichtsverfahren mit allerlei Kapriolen später haben sich unsere Wege getrennt, offenbar habe ich seinen Anforderungen nicht mehr genügt.

Die Grundlagen waren aber geschaffen, er konnte weiterhin seine Medikamente selbst in der Apotheke abholen, statt daß sie ihm durch Wachtmeister (oder Krankenpfleger) zugeteilt werden mußten … von einem kurzen Aufenthalt in der JVA Charlottenburg wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe einmal abgesehen.

Es folgte eine geraume Zeit, in der ich nichts mehr von ihm gehört habe.

Gestern Abend erreichte mich aber noch einmal eine seiner gefürchteten eMails. Er hatte mal wieder Kontakt gehabt mit einer Unperson, die aus der Parallelwelt stammt, aus der heraus auch ständig üble Übergriffe dieser bösen Macht (er)folgen. Belege dafür seien auch reichlich vorhanden:

Jede Menge Briefe sind angekommen …

Das ist diese Post, die in gelben Umschlägen steckt und meistens den Absender „Böse Macht, Turmstraße 91, 10559 Berlin“ tragen.

Für diese Art der Übergriffe hat der Mann vorgesorgt; durch die Anschaffung eines Kartons von der Güte, die den zuverlässigen Transport von Sicherheitsschuhen für Bauarbeiter und Stahlwerker ermöglichen.

Jener Karton ist nun mal wieder randvoll. Das liegt daran, daß er

nicht die Muse hat, diese zu öffnen.

Deswegen fragt mich der Mann nun per eMail:

Sie haben damals die Geschichte gegen diese Unpersonen abgewehrt. Wie haben Sie das gemacht? Ich will diese schwarzböswilligen Seelen einfach nur los werden. Etwas zu sagen? IDEE?

Ich werde mal bei Melpomene nachfragen, ob sie oder eine ihrer acht Schwestern für den armen Kerl nicht mal ne halbe Stunde Zeit hat …

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Bild: Hannibal21 / Wikimedia

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Ein Westpaket, das glücklich macht

Aus dem beschaulichen Staufen ist ein Paket mit neuem Stoff bei uns eingetroffen:

Fidelio

… auch damit machen wir unsere Mandanten glücklich.

Wie die leckeren Bohn in die Tüte gekommen sind, kann man sich in diesem nett gemachten Filmchen anschauen:

Coffee & More – Ein empfehlenswerter Drogenhändler. 8-)

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