Monatsarchive: August 2014

Schokoladenanklagenpreisrätselauflösungsblogbeitrag

Die Anzahl der Kommentare unter dem Beitrag zum Umfang der Anklage in dem Verfahren vor dem Potsdamer Landgericht läßt nur einen Schluß zu: Das Land leidet unter einem massiven Schokoladen-Turkey. Nun habe ich endlich die Zeit gefunden, des Rätsels Lösung und die (sic!) Gewinner zu präsentieren.

Die Frage, nach der Anzahl der Seiten, die die Anklage umfaßt, ist nicht so eindeutig zu beantworten, wie es scheint. Wenn man es so macht – wie ich – bei solchen Paketen und die letzte Seite aufschlägt, kommt man zunächst auf die Zahl 409. Hier (aus Anonymisierungsgründen) die vorletzte Seite:

Anklage408

Zwischen der Seite 49 und 50 befinden sich jedoch 123 Blatt mit Tabellen-Ausdrucken. Demnach hat das abgebildete Paket (jpg) insgesamt 532 Seiten.

Wegen der epidemieartigen Entzugserscheinungen in weiten Kreisen der Bevölkerung Blogleser werfe ich nun gleich diese drei Beruhigungstafeletten unters Volk.

Rätselschokolade

Die Kommentatoren Nr. 16 (GaGaF) und Nr. 62 (Lucy) liegen ungefähr gleich auf und mit 404 bzw. 414 plus-minus-fünf neben der vom Staatsanwalt notierten Seitenzahl 409.

Kommentator Nr. 31 (Daniel Burek) liegt mit seiner Schätzung von 534 nur ganz knapp neben der tatsächlichen Blattzahl 532.

Wenn die drei genannten Gewinner mir per eMail ihre Anschrift mitteilen, dann gebe ich die Leckerli zur Post. In der eMail muß die in den Kommentaren jeweils angegebene eMail-Adresse (hilfsweise die IP-Adresse ;-) )genannt werden. Sonst könnte ja jeder kommen … 8-)

Nebenbei: Die Kommentatorin, deren Antwort unendlich unwahrscheinlich richtig war, bekommt einen Trostpreis, wenn sie wie die drei Gewinner verfährt.

Vielen Dank an alle Mitmacher; mir hat’s Spaß gemacht.

(Und besten Dank auch an die Schokoladentafeleinkäuferin.)

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Verbundenes Trennungschaos

Weiteres zum Dauer-Thema: „Keine Digitalen Aktenkopien in Brandenburg.“ Der Herr hat’s getrennt, der Herr hat’s verbunden. Aktendeckel zu Aktendeckeln, Papierberge zu Papierbergen.

Welche finanziellen Konsequenzen für die Landeskassen die beharrliche Weigerung der Potsdamer Staatsanwaltschaft hat, die Ermittlungsakten zu digitalisieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt. In den Kommentaren zu diesem Blogbeitrag findet man die Vergleichsrechnungen, die einem auf Kostenvermeidung bedachten Haushälter Federn wachsen lassen.

Die Notwendigkeit, mühsam kopierte Siebt- oder Zwölftakten herstellen zu müssen, um anschließend den Hin- und Zurück-Versand der Akten an und duch die Verteidiger zu bewerkstelligen, bindet zudem völlig ohne Not Ressourcen, die an anderer Stelle wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Soweit erzähle ich bis hier nichts Neues.

Es gibt aber noch reichlich andere Folgen dieser vorsintflutlichen Brandenburger Methoden der Aktenführung. Deutlich wird das anhand dieses episch langen Schreibens, mit dem sich der – sicherlich völlig unausgelastete – Staatsanwalt seine Langeweile und die der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen von Staatsanwaltschaft und Gericht vertreibt (bitte auf’s Bild klicken, Popcorn bereitstellen und lesen):

Trennungschaos

Hat das jemand auf Anhieb verstanden, was der Ermittler uns bzw. dem bedauernswerten Strafkammervorsitzenden da mitteilt?

Ich hoffe nur, die Staatsanwaltschaft verliert nicht selbst mal den Überblick. Bisher noch habe ich nur anerkennende Äußerungen über den Staatsanwalt gehört, der seit 5 Jahren nichts anders zu machen scheint, als seine Papierakten mit hoher Kompetenz perfekt zu organisieren.

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