Monatsarchive: Dezember 2014

Gefährlicher Raucher

Aus einem Unterbringungsbeschluß:

Raucher

Es wird teilweise die Ansicht vertreten, daß mit Rauchern, die auf Turkey sind, nicht zu spaßen ist. Überhaupt nicht. 8-)

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Aktenführung in Sachsen-Anhalt

In einer sehr umfangreichen Steuerstrafsache ging es los mit Feststellungen der Veranlassungsstelle beim Finanzamt Halle. Dort sammelte man säckeweise Informationen, die nun auf den Weg zur

Steuerfahndungsstelle im Hause

gebracht werden müssen. Und weil Halle einerseits nicht in Brandenburg liegt und es andererseits um viel, ernsthaft viel Geld geht muß es schnell gehen. Und schnell geht so:

Gescannte Akten im Transferlaufwerk

Einscannen, DVD brennen, ins Transferlaufwerk und ab damit. Binnen weniger Sekunden sind die Ergebnisse der Ermittlungen gegen nahezu einem Dutzend Personen und Firmen dort, wo sie hingehören.

Und nach der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der örtlich zuständigen Ermittlungsbehörde, liegen die Akten, säuberlich sortiert und auf einen Silberling gebrannt, auf dem Tisch der leitenden Staatsanwältin. Vor dort aus bis zur Akteneinsicht per DVD-Kopie durch die Verteidigung hat’s dann nochmal eine knappe halbe Stunde gedauert. Kosten für die Landeskasse: 2,50 Euro für 18 Band Akten mit insgesamt 634 MByte Daten. Geht doch …

In dem Verfahren vor dem Landgericht Potsdam habe ich im September 2014 Akteneinsicht beantragt und bis heute noch nicht vollständig erhalten. Geht nicht …

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Hohe Hürden für den Traumberuf als Richter

682975_web_R_by_Rudolpho Duba_pixelio.deDer hessische Landesdienst der dpa berichtet heute über Anforderungen, die an hessische Richter und Staatsanwälte gestellt werden: Sie müssen nicht nur zwei juristische Prädikatsexamina aufweisen, sondern auch über die Eignung zum Führen von Schrubbern und Besen verfügen.

Ab dem 1. Januar 2015 müssen unsere Koryphäen des Justizdienstes ihren Mist nämlich mit eigener Hand entsorgen. In der Agenturmeldung heißt es etwas zurückhaltender: Diejenigen die über die Befähigung zu Richteramt verfügen, sollen nun auch „die Arbeit von Reinigungskräften übernehmen und ihren Abfall selbst wegbringen„.

Wenn ich mir nun den einen oder anderen Richter ins Gedächtnis rufe, und ihn, bekleidet in schwarzer Robe, mit Besen und Kehrblech durch die Gänge schlurfen sehe, weiß ich wieder, daß ich meinen Traumberuf als Strafverteidiger längst gefunden habe. Trotz (oder gerade wegen?) eines einstelligen Examensergebnisses.

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Danke an den Herrn Direktor für diesen wunderbaren Hinweis auf die hessische Kehrwoche

Bild: Rudolpho Duba / pixelio.de

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Lichtzeichnungen zur Berichterstattung

Ein Film, den sich

  • sowohl die Menschen, die auf die Straßen gehen, um gegen die Aufnahme von Flüchtlingen zu demonstrieren,
  • als auch diejenigen, die mit der Kamera ihren Lebensunterhalt als Paparazzo verdienen möchten,

anschauen sollten:

Der brasilianische Fotograf Sebastião Salgado berichtet mit seinen Bildern über Menschen. Menschen, denen es wirklich dreckig geht. Mit Photo-Graphien, die nichts, aber auch gar nichts Voyeuristisches haben, und trotzdem (oder deswegen) sehr ergreifende Dokumentationen sind.

Ich bin tief beeindruckt. Auch von dem Optimismus, den Salgado am Ende des Films dann doch noch vermittelt.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 88

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Verdient haben es die Affen nicht

Die Frage wird sein, ob das hier noch unter den § 32 StGB fällt.

GefKV

Eine schöne Aufgabe für unsere studentischen Leser. ;-) Ein paar Gedanken von mir dazu:

Das, was Herr Grönemeyer da macht, kommt dem Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB ziemlich nahe. Nur wenig entfernt davon liegt die Hausnummer § 224 Abs. 1 Ziff. 2 Var. 2 StGB. Um es im Gutachterstil zu formulieren: Dann müßte die Umhängetasche ein anderes gefährliches Werkzeug sein. Wenn die Ermittlungen ergeben sollten, daß Herr Grönemeyer in der flauschigen Tasche nicht nur Wattebällchen und Papiertaschentücher, sondern etwa einen Laptop mitgenommen hat, dann sind wir gefährlich dicht dran an der Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.

Ob das, was diese Paparazzi (überwiegend die Springerpresse spricht noch von „Fotografen“) da gemacht haben, noch rechtmäßig ist, kann nicht einfach aus dem Ärmel beantwortet werden. Die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung sind da nicht so schön eindeutig. Christian Scherz, der Medienanwalt von Herbert Grönemeyer, teilte laut Meedia in einer Presseerklärung mit:

Herr Grönemeyer hat mehrfach darum gebeten, dass Filmen bzw. Fotografieren zu unterlassen. Dennoch ließen die genannten Personen hiervon nicht ab.

Daß die „genannten Personen“ ihn und seine Begleitung dann trotzdem noch abgeschossen haben, ist zweifelsfrei frech, aber nicht sofort erkennbar rechtswidrig.

Ein weiteres Problem – wenn das Fotografenpack sich tatsächlich nicht mehr im grünen Bereich bewegt haben sollte – wird die Gegenwärtigkeit der dann rechtswidrigen Angriffe mit der Linse sein. Der Paparazzo, der die Tasche um die Ohren zu bekommen scheint, befindet sich wohl eher in der Phase einer leise weinenden Davonschleichung. Nicht erkennbar ist allerdings, ob der dann trotz seines feigen Rückzugs immer noch auf den Abzug drückt.

Für verhältnismäßig halte ich das Verhalten des Barden aber zweifelsohne – wer sich so daneben benimmt, hat es nicht anders verdient, als mit Nachdruck nach Hause geschickt zu werden.

Wenn der Feigling tatsächlich seine angebliche Drohung mit dem Ruf nach der Obrigkeit wahrmacht, wird sicherlich ein kompetenter Rechtsreferendar für seinen Ausbilder ein vorbereitendes strafrechtliches Gutachten schreiben können, um dem Strafverteidiger von Herrn Grönemeyer das nötige Handwerkszeug zu reichen.

Nur der Vollständigkeit halber noch: Unangemessen ist jedoch, die armen Bepelzten
704693_web_R_K_B_by_Dietmar Meinert_pixelio.demit diesen Paparazzi gleichzusetzen. Aber die Äffchen sind leider nicht nach § 194 StGB antragsberechtigt.

Ich drücke dem Bochumer meine solidarischen Daumen.
8-)

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Bild oben: Screenshot des Videos bei VIP.de
Bild Äffchen: Dietmar Meinert / pixelio.de

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Fortgebildet

Auch in diesem Jahr habe ich mein Fortbildungssoll in jeder und daher auch in formeller Hinsicht erfüllt. 10 Stunden schreibt die Fachanwaltsordnung bisher vor, ab kommendem Jahr werden es 15 Stunden sein. Kein Problem, wie man hier sehen kann:

Fortbildung 2014

Was hinter diesen Titeln der Fortbildungsveranstaltungen steckt, kann man auf den Teilnahmebescheinigungen nachlesen, die ich hier veröffentlicht habe.

Wer Freude an seinem Job hat, dem fällt es auch nicht schwer, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und neue zu erwerben. Und ich freue mich natürlich auch über die werthaltigen Schwätzchen mit den Kollegen in den Pausen; auch das trägt dazu bei, die Alltagsarbeit auf einem soliden Fundament leisten zu können.

Fortsetzung folgt, in 2015 …

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 87

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Potsdamer Postkutsche

In laufenden Ablehnungs- und Haftverfahren ist Eile geboten. Das Gericht hatte deswegen per Fax eine Stellungnahme übermittelt, auf die der Verteidiger noch vor Ablauf der gesetzten Frist reagiert hat. Auch per Fax an die auf dem Briefkopf der 5 Großen Strafkammer angegebene Faxnummer:

Potsdamer Faxnummern

Trotzdem wurde diese eilige Reaktion vom Gericht mehr nicht berücksichtigt. Nicht, weil die Richter böswillig ihre Augen und Ohren verschlossen haben. Sondern weil es bei einer Wirtschaftsstrafkammer in Potsdam eben fast 7 3/4 Stunden braucht, bis das beim Gericht eingegangene(!) Fax auf dem Tisch des zuständigen Richters kommt:

Potsdamer Erklärungen

Man könnte die Laufzeit aber auch als verdammt schnell bezeichnen. Wenn man als Maßstab die Zeit nimmt, die eine Postkutsche von Braunschweig nach Potsdam benötigt.

Die Faxnummer der Geschäftsstelle wird nur auf besondere Anfrage mitgeteilt (wenn man weiß, daß man erst fragen muß) – Faxnummern als Bückware sozusagen. Eine Korrespondenz per eMail ist der Potsdamer Justiz noch nicht bekannt.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 86

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