Monatsarchive: Dezember 2014

Befangen – das erste Mal?

648654_web_R_by_Ingo Büsing_pixelio.deIch mußte für den Mandanten die Notbremse ziehen, nachdem der Richter reichlich übermütig wurde. Mit dem Ablehnungsgesuch bekam ich den Zug erst einmal zum Stehen.

Den Eindruck, den ich bereits beim Verlesen des Antrags gewonnen hatte, bestätigte der Richter dann wenig später. Bisher sei er noch nie (!) abgelehnt worden, das kenne er gar nicht und wie geht es jetzt denn weiter? Ich räume ein, am Amtsgericht sind Ablehnungsgesuche eher die Ausnahme; das ist eigentlich das Besteck für die Verhandlung vor einer großen Strafkammer beim Landgericht. Aber diese Reaktion wunderte mich ja nun doch, zumal ich den Richter am Amtsgericht schon seit langen Jahren kenne.

Gestern rief mich der Richter an, der über diesen „Befangenheitsantrag“ zu entscheiden hatte. Er käme mit einem meiner Anträge nicht so richtig klar.

Die Anträge nach § 33 Abs. 3 StPO und gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO gehören zum Standardrepertoire. Auch den weiteren Antrag,

… den zur Entscheidung über dieses Gesuch berufenen Personen, soweit sie nicht ohnehin als Berufsrichter mit der Sache befaßt sind, die gesamte Verfahrensakte zur Verfügung zu stellen …

kennen die (abgelehnten) Richter. Aber der hier läßt sie regelmäßig stutzen:

Es wird schließlich beantragt, eine Ablehnungsverhandlung stattfinden zu lassen und erst nach mündlicher Verhand-lung zu entscheiden.

Mir wird häufig entgegen gehalten, eine solche mündliche Verhandlung sieht das Prozeßrecht nicht vor. „Ja, und?“ frage ich dann zurück, „aber die StPO untersagt eine solche Verhandlung auch nicht.“ Mit der sinngemäßen Begründung „Was der Bauer nicht kennt, ißt er nicht!“ wird dieser Antrag dann zurück gewiesen.

Ein verpaßte Gelegenheit, wie ich meine. Die Chance, nach einer Richterablehnung – die im „Erfolgs“-Fall offenbar einer der beiden SuperGAUe für einen Richter wäre – mit übler Luft angereicherte Atmosphäre wieder zu bereinigen, wird ohne Not vergeben. Man könnte sich an einen Tisch setzen und – durch den (oder die) für das Ablehnungsverfahren zuständigen Richter moderiert – den Anlaß des Gesuches erörtern; anschließend trennt man sich (hoffentlich) in Frieden und genießt die gute Luft im Gerichtssaal.

Die StPO sieht frische Luft jedoch nicht vor; statt dessen bleibt’s beim Muff von 1.000 Jahren und die Krähen ziehen an dem längeren Ende des Hebels. Bis zum nächsten Mal, wenn der Angeklagte und seine Verteidiger wieder einen Klimmzug an der Notbremse machen.

__
Bild: Ingo Büsing / pixelio.de

9 Kommentare

Kostenlose Sorgenfresser an der Anwaltshotline

Sorgenfresser-RumpelIch kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen Drückerkolonnen durch die Mietskasernen zogen, um den Leuten an der Wohnungstür Zeitschriften Abos auf’s Auge zu schwätzen. Eine Variante dieser Art des Marketings gab es in den Fußgängerzonen der Groß- und Mittelstädte. Und dann stolperte der Surfer schließlich noch in ein paar Abofallen. Das alles ist eigentlich und faktisch ausgewachsen. Gibt’s kaum noch bis nicht mehr.

Heute verstecken die Zeitschriftenverlage die Abofallen hinter großartigen Werbegeschenk-Versprechen. Uhren, Kugelschreiber und anderen mehr oder minder wertlosen Tand bekommt der Leser versprochen, wenn er einen Knebelvertrag mit dem Zeitschriftenverlag abschließt.

Anders macht es der Gong Verlag GmbH aus 85737 Ismaning. Der verschenkt nicht nur hoch-qualifizierte Sorgenfresser aus Plüsch (so einer wie den da oben. Oder hier, den Ernst), sondern auch solche, die telefonieren können – als Gimmick zu dem Abo von TV direkt:

Sorgenfresser

Ein Superangebot mit einem

äußerst günstigen Preis-/Leistungsverhältnis

und mit

hoher Spielfilmkompetenz. Für nur 1 €

Ich würde ja gern mal wissen, welcher kuschelige Anwalt sich als Sorgenfresser beim Gongverlag verdingt. Spannend wäre auch, wie so ein Rechtsanwalt aussieht.

__
Entdeckt bei Rechtsanwältin Alexandra Braun. Merci!

4 Kommentare

Türkische Wiesn-Wache

Auszug aus einem Zeugenvernehmungsprotokoll der Münchner Wiesn-Wache:

türkischfarbiges Hemd

Rot? Mit Mond-Sternchen-Muster? Oder doch blau?

__
Danke an den Gutachter für diese nette Stilblüte

1 Kommentar

Service-Optimierung in der Kanzlei?

Unsere Mandanten gehen beinahe schon so weit, daß sie Straftaten nur deswegen begehen, weil sie wissen, daß zur Besprechung der Sach- und Rechtslage in unserer Kanzlei leckerer Caffè serviert wird. Sogar der Gastwirt des (ehemaligen) Cafè am Ufer im Erdgeschoß unseres Hauses kam ab und an auf einen Espresso zu uns rauf, weil der bei uns eben besser schmeckt.

Nun bin ich durch einen anderen, mir nahestehenden Caffè-Genießer zur Verbesserung unseres Angebots „angestiftet“ worden. Allein der damit verbundene Zeitaufwand hat mich – noch – davon abgehalten, die eigene Caffè-Mischung selbst zu rösten – den Advo-Espresso sozusagen. Feine Maschinchen dafür gibt es ja reichlich. Und ein Ausflug nach Hamburg oder Bremerhaven, um Rohkaffee (also ungeröstete, grüne Bohnen) einzukaufen, ist ja auch mal ein lohnender Event. Außerdem spart man dann eine häßliche Nebenwirkung des Caffè-Genuß‘: Die „2,19 Euro per 1 Kg Röstkaffee„, die in den Steuersack fließen.

Seit Donnerstag habe ich noch ein weiteres Argument, das eigentlich für die Umsetzung dieses gut riechenden Gedankens spricht:

Mitarbeiter einer Berliner Kaffeerösterei haben am Mittwochvormittag 30 Kilogramm Kokain in einem Container mit brasilianischen Kaffeebohnen gefunden.

berichtete der Tagesspiegel. Aber ich höre aber schon die Einwände: Dann könne ich ja auch mit Bananen handeln … Und 30 Kg Koks unter den Caffè für unsere Mandanten zu mischen, ist vielleicht auch keine so gute Idee.

Aber das mit der Rösterei werde ich trotzdem nochmal „ventilieren“ …

11 Kommentare

Der Strafverteidiger empfiehlt – 85

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

2 Kommentare

Es geht voran!

102146_web_R_B_by_Helene Souza_pixelio.deIn einer Agenturmeldung war heute zu lesen, daß der „Prozess gegen mutmaßlichen Pillenbanden-Chef […] nicht voran [kommt]“ und „auf der Stelle tritt„. Ursache dafür seien „diverse Anträge der Verteidigung„.

So einfach isses aber nicht. Diese „diversen Anträge“ sind notwendige Aktivitäten der Verteidigung, die dazu beizutragen, daß die Angeklagten ein rechtsordnungsgemäßes Verfahren bekommen. Und weil es eben Ausschlußfristen gibt, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung vorgesehen haben, müssen die Anträge gleich zu Beginn eines Verfahren gestellt werden.

Wenn also geklärt werden muß,

  • ob die Richter befangen sind, weil sie „vorbefaßt“ sind, weil sie mit den parallel geführten Verfahren durcheinander geraten und weil sie sich einer unangemessenen Ausdrucksweise bedienen,
  • ob den Verteidigern rechtzeitig Akteneinsicht gewährt wurde, damit sich sich auf ihre Arbeit genauso gut vorbereiten konnten wie Staatsanwaltschaft und Gericht,
  • ob das Gericht – Berufsrichter und Schöffen – richtig besetzt wurde und die Verteidiger (rechtzeitig) die Gelegenheit bekommen haben, das zu prüfen,
  • ob die richtige Partei als Nebenkläger am Katzentisch der Staatsanwaltschaft Platz genommen hat,

dann zieht es sich eben.

Nicht die Verteidiger, sondern die Richter haben Anlaß zu diesen notwendig gewordenen Überprüfungen gegeben. Die Verteidiger haben den Spruchkörper nicht als „Haufen“ bezeichnet, sie haben auch nicht mehrere Mandanten in ein- und demselben Sachverhalt verteidigt. Und wenn die Verteidigung ein halbes Dutzend mal die Akteneinsicht beantragt und diese nicht gewährt wird, muß das eben zu Beginn des Verfahrens thematisiert werden. Ebenso darf nicht hingenommen werden, daß die Überprüfung der Gerichtsbesetzung durch Zuständigkeitsabstreitungsausreden vereitelt wird.

Erst durch die Anträge der Verteidigung kam das Verfahren in einer rechtsstaatlich vertretbaren Form in Gang. Es kann nicht im Interesse der Justiz (und der dpa) liegen, einen kurzen und kafkaesken Prozeß durchzuprügeln.

Die dpa vermeldet, es sei strittig, unter welchen Umständen der Hauptangeklagte verhaftet wurde. Nein, das ist nicht strittig, sondern schlicht unbekannt!

Weil diese Potsdamer Staatsanwaltschaft es nicht geschafft hat, eine saubere Dokumentation des Auslieferungsverfahrens abzuliefern. Wenn denn der Sitzungsvertreter dieses unorganisierten Haufens gelangweilt vorträgt, man habe alles, was vorliegt an das Gericht abgegeben und in diesem Haufen Akten kein Auslieferungsbeschluß und auch sonst nichts Handfestes dazu zu finden ist, dann trägt nicht die Verteidigung die Verantwortung dafür, daß die Anklage nicht verlesen werden kann. Solange nicht geklärt ist, was dem ausgelieferten Angeklagten hier in Deutschland überhaupt vorgeworfen werden darf, muß der staatsanwaltliche Schlipsträger eben warten, bis er den Vorleser geben kann.

Die Verteidigung zweifelt an, dass die Auslieferung rechtmäßig war. Dies wollen die Potsdamer Richter nun prüfen.

Das ist schief. Diese Prüfung ist nicht „freiwillig“ von dem Potsdamer Richter gewollt, sondern von den Braunschweiger Verteidigern beantragt und durchgesetzt. Ohne den Antrag des Verteidigers wäre es der Staatsanwaltschaft nicht nur ermöglicht worden, während des Auslieferungsverfahrern herumzubasteln, statt die Spielregeln einer sauberer internationalen Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden zu beachten. Sondern dieses Herumgebastel wäre dann auch noch die Basis des gesamten Verfahrens geworden.

Es ist die vornehme Aufgabe eines Verteidigers, darauf zu achten, daß alles mit rechten Dingen zugeht. Und je mehr Unfug vor dem ersten Hauptverhandlungstermin gemacht wurde, desto länger dauert es eben, bis auch die dpa schreiben kann:

Keine Atempause, Prozesse wer’n gemacht. Es geht voran!

__
Bild: Helene Souza / pixelio.de

8 Kommentare

Vorweihnachtskriminalgericht

Für den, der alles hat, und am Dienstag auch Langeweile, er kann sich am Verlobungsring einfinden und einstimmen lassen:

Vorweihnachtskriminalgericht

Ich werde mal eine einstündige Haftverschonung bzw. Ausantwortung zum Absingen heiliger Lieder für meinen inhaftierten Mandanten beantragen.

4 Kommentare

Codierter Ermittler

Eigentlich nicht der Rede Wert: Eine kleine Körperverletzung, die im Zusammenhang mit den Rechten aus Art. 21 GG stehen soll. Die Kleinigkeit sollte dann auch per Strafbefehl erledigt werden – so die Vorstellung der Staatsanwaltschaft und wohl auch des Richters am Amtgericht.

Der Mandant bekommt also den entsprechenden Strafbefehl, der auf der zweiten Seite diesen Hinweis enthielt:

codierter Beamter

Das fordert jetzt aber die Neugier des Mandanten und den Ehrgeiz des Strafverteidigers heraus. Zumindest wird die Vernehmung dieses verdeckten Ermittlers als Zeugen von gesteigertem Unterhaltungswert sein.

8 Kommentare

Keine Neutralität gegenüber Spinnern

Der Antrag der NPD gegen die Bundesfamilienministerin war erfolglos, ist in der Pressemitteilung Nr. 115/2014 des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 zu lesen:

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Organklage der NPD gegen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wegen einer Äußerung in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl 2014 in Thüringen zurückgewiesen. Zwar sind die Mitglieder der Bundesregierung bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion zu strikter Neutralität gegenüber den politischen Parteien verpflichtet. Das Neutralitätsgebot gilt jedoch nur, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt. Im konkreten Fall ist ein solcher Bezug weder den äußeren Umständen noch dem Interview selbst zu entnehmen. Daher ist die von der NPD angegriffene Äußerung dem politischen Meinungskampf zuzuordnen, der nicht dem Neutralitätsgebot unterliegt.

Ministerin Manuela Schwesig hatte im Juni in einem Interview mit Blick auf den Landtagswahlkampf in Thüringen gesagt, sie wolle „mithelfen“, dass die NPD es nicht in den Landtag schaffe.

Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.

Ich begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Sie liegt in einer Linie mit dem weiteren gescheiterten Versuch der Nazipartei im Juni d.J., dem Bundespräsident Joachim Gauck zu untersagen, die „Spinner“ der NPD als ebensolche zu bezeichnen.

10 Kommentare

Sparkasse: P-Konto für die GmbH?

Wohin der banküblich-geistlose Gebrauch von Textbausteinen führen kann, zeigt uns bzw. unserem Mandanten die freundliche Sparkasse:

P-Konto für GmbH

Diesem Formblatt fügt der Banker dann auch artig die notwendigen Hinweise bei:

P-Konto Hinweise

Ich kann bei den Beträgen, um die es hier geht, die Angst des Bankkaufmanns vor seiner Haftung durchaus verstehen. Aber weiter als von der Wand bis zur Tapete sollte man auch bei einer Sparkasse zu denken imstande sein. Was ist daran so schwierig, dem Geschäftsführer eine individuelle Nachricht mit dem konkreten Angebot einer Beratung über die Funktionen und Voraussetzungen des § 850k ZPO zukommen zu lassen?

Aber ich will nicht weiter meckern. Die Beratung übernimmt an Stelle des Vertriebsstellen-Bangsters nun eine kompetente Kollegin, die uns bei der Verteidigung in dem Ermittlungsverfahren mit ihrer zivilrechtlichen Kompetenz unterstützen wird. Die Zusammenarbeit mit ihr wird sicherlich wesentlich erfreulicher als mit einem öffentlich-rechtlich organisierten Schlipsträger.

9 Kommentare