Es gehört zum Ritual unserer Mittagspausen: Nach dem Essen gibt’s ein Eis. Und nicht irgendeins, sondern ein ausgezeichnetes Eis.
Aber nicht nur Eismänner und -frauen werden prämiert, sondern auch Strafverteidiger.
Der Focus hat mal wieder umgefragt, dieses Jahr im erlauchten Kreise der Rechtsanwälte dieser Republik. Und diese Rechtsvertreter vertraten die Ansicht, ich sei auszuzeichnen.
Dieser Ansicht haben sich die Journalisten des Focus angeschlossen:
Ich bedanke mich ganz herzlich für das mit dieser Auszeichnung verbundene Lob der Arbeit unseres Kanzlei-Teams; ohne die Unterstützung unserer kompetenten Kanzlei-Mann- und Frauschaft wäre es ganz sicher nicht gelungen, die sonst so kritischen Kollegen davon zu überzeugen, daß wir hier stets eine solide Qualität abliefern.
Liebe Kollegen, liebe Focus-Redakteure: VIELEN DANK! Wir werden alles daran setzen, auch in Zukunft dieser Empfehlung gerecht zu werden.
Na dann herzlichen Glückwunsch, Ihnen und der Eisdiele :-). MfkG, D.Burhoff
Kanlei? KANLEI? ;)
Herzlichen Glückwunsch. Bei regelmäßig Eis und exquisiten Kaffee sind ja auch schon mal einige ordentliche Motivationshilfen vorhanden ;-)
@Erik:
Nix Böses, aber daran erkennt man die „Buchstabierer“. Dem Speedreader oder Lesenkönner fällt sowas gar nicht auf, weil er das Wortbild erkennt und schon 2 Zeilen weiter ist.
APPLAUS !!!
Sonst bin ich ein stiller Leser über feedly, bei dieser Sache lasse ich es mir aber nicht nehmen zu kommentieren: Herzlichen Glückwunsch Herr Hoenig!
Herzlichen Glückwunsch! Auch wenn ich der Auszeichnung kritisch gegenüber stehe, weil eigentlich nicht viel mehr als ein Marketingmittel und für den Focus ein extrem erträgliches Geschäft. Zumindest wenn man das Logo/Siegel benutzen möchte.
Gratuliere!
Bei allem Respekt. Aber wenn ich mir die Liste so anschaue, gewinne ich den Eindruck, daß da mitunter Bekanntheitsgrad und Kompetenz verwechselt werden. Es ist schon auffällig, daß in der Liste vorwiegend Kollegen auftauchen, die sich gerne im Netz und sonstigen Medien präsentieren, hingegen viele Spitzenanwälte, die sich nicht in den Vordergrund spielen, nicht berücksichtigt werden.
Was nicht heißen soll, daß sich in den Listen nicht auch viele tatsächlich gute Kollegen wiederfinden.
Bitte nicht böse sein, aber die Wertigkeit geht gegen Null. Reine Effekthascherei für den RA, die er bei jeweiliger Nutzung teuer bezahlen muss. RA Tatouille hat es schon richtig umfasst.
Mein Eindruck war, dass die Kan(z)lei Hoenig solche Dinge nicht nötig hat.
Abgerundet wird der negative Eindruck durch das Fehlen eines Buchstaben. Nein, nicht beim Namen, wo es ja mal passieren könnte, sondern in dem Teil, der auf allen „Urkunden“ steht. Wahrscheinlich fehlt überall das „z“ und kaum einem fällt es auf.
Die Qualität vom Focus lässt sich auch für jedermann mit etwas Grips gut einschätzen. Einfach mal 5min die Website besuchen. Danach steht sie auf der Blacklist.
Herr Hoenig, sowas haben Sie als Top-Anwalt nicht nötig! Das Siegel wurde in den obigen Beitrag korrekt beschrieben. Ich kann verstehen, dass Anwälte, die verzweifelt auf der Suche nach noch mehr Mandaten sind, auf dieses Kooperation mit dem Focus angewiesen sind – aber doch nicht Sie!
Danke, dass Du Wilhelm immer wieder hinter schwedischen Gardinen hervorgezaubert hast.
Kaffee und Eis sind Wilhelm wichtig.
Bier und Doppelkorn sind Wilhelm und Gluffke noch wichtiger.
Bitte in Zukunft daran denken!
War ja nicht anders zu erwarten.
Ah, die eisdiele in der graefestrasse um die Ecke ? Wenn nicht gerade wieder ein Helikopter auf der Brücke landet , eine gute Wahl um die Ecke.
@SpeedReader
Ich bin selber Schnelleser (Autodidakt seit der Jugend). Solche Musterfehler (Wort zu kurz in diesem Fall) brennen für mich wie die Sonne.
Bei anderen Techniken mag es anders sein.
Ich wäre ja nicht so stolz auf eine „Auszeichnung“, die durch die auszeichnende Instanz bedingt eher eine Herabsetrzung darstellt. Da wäre es ja schmeichelhafter, mit „KollegInnen“ wir Urmann, Syndikus, Günther und Gravenreuth verglichen zu werden… ^^
@JJ Preston:
Gibt es nicht ein neues Gesetz gegen Cybermobbing? Das müsste dann der Herr Hoenig nutzen, um dagegen vorzugehen dass Rechtsanwaltende* ihn durch „Empfehlung“ für diese Liste cybermobben :D
* Achtung: Gender-Dummdeutsch für „Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen oder geschlechtslose Rechtsanwaltssubjekte“