Das Ende des Verkehrsgerichtstages

Der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag (52. VGT) in Goslar ist beendet. Reichlich Verkehrsrechtler – unter anderem unsere Rechtsanwälte Tobias Glienke und Thomas Kümmerle – und andere Fachleute haben sich auf diese Empfehlungen (PDF) geeinigt.

Der Arbeitskreis I arbeitete zum Thema „Grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen in der EU“ und kam u.a. zu folgender Empfehlung:

5. Im Interesse der Verkehrssicherheit wäre es zielführend, dass bei in den Mitgliedstaaten der EU begangenen Verkehrsverstößen nicht nur der Halter ermittelt wird, sondern auch der Fahrer; hierzu erscheint eine Standardisierung der automatischen Kontrollgeräte und eine Unterstützung bei der Ermittlung des Fahrers wünschenswert.

Das ist wäre eine Maßnahme, die die Verteidigung gegen Bußgelder aus dem Ausland erheblich erschweren würde. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen – z.B. aus Österreich oder anderen Urlaubsländern – richten sich meist gegen den Fahrzeughalter. Das Foto, das den angeblichen Verstoß dokumentieren soll, zeigt das hintere Fahrzeugkennzeichen und die Kopfstütze, an die sich der Hinterkopf des Fahrers anlehnt. An eine sichere Fahreridentifizierung ist dann nicht zu denken.

Solange sich der angeschriebene Fahrzeughalter bedeckt hält und sich durch die Androhung vermeintlich empfindlicher Übel nicht beeindrucken läßt, reicht die Mitteilung des Verteidigers aus, daß sich der Halter nicht zur Auskunft über den Fahrer verpflichtet sieht. Regelmäßig führt das dann zu keinen weiteren Maßnahmen der ausländischen oder deutschen Behörden, die den Halter (und den Fahrer) beeindrucken könnten. Eine „grenzüberschreitende Vollstreckung“ dieser Bußgeldbescheide scheitert dann an der Identifizierung des Fahrers. Das möchten die Teilnehmer des Arbeitskreises I des VGT gerne verhindern.

Damit sind wir Strafverteidiger in Bußgeldsachen selbstredend und im Interesse unser rasenden Mandanten nicht einverstanden: Wir fordern Datenschutz für alle Speed-Junkies. Es ist also doch nicht alles empfehlenswert, was der Verkehrsgerichtstag da empfiehlt. 8-)

Nebenbei:
Wie man sich sonst so verteidigt, kann man hier lernen.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

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