Der Strafverteidiger empfiehlt – 72

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

Dieser Beitrag wurde unter Hinweis! veröffentlicht.

Eine Antwort auf Der Strafverteidiger empfiehlt – 72

  1. 1
    Lehmann Bernd says:

    Sehe ich das richtig, dass im verlinkten Text zu Verena Becker geschrieben wird $57 StPO aber in Wirklichkeit §57 StGB gemeint ist? Und dass Absatz 6 erst 1986 hinzugefügt wurde und dafür eh unerhebich ist?