Die Bundesrechtsanwaltskammer proudly presents:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende September den neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (PDF) an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. […]
In der geplanten Neuregelung ist vorgesehen, dass Straf- und Ermittlungsakten künftig elektronisch angelegt und geführt werden.
Na, das sind doch mal gute Nachrichten. Sogar an die Brandenburger Staatsanwaltschaften haben die Bundesjustizministeriellen gedacht:
Allerdings ist ebenfalls eine Öffnungsklausel vorgesehen, die den Ländern bis 2024 eine schrittweise Einführung gestattet.
Nach den hier vorliegenden und gesicherten Erkenntnissen rechnet das BMJV allerdings bereits jetzt schon mit Fristverlängerungsanträgen seitens der Potsdamer Staatsanwaltschaft.
Kommentar ?
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/keine-kostenuebernahmen-fuer-380000-seiten-pro-verteidiger_206_278426.html
Hier oder dort dauert es etwas länger, und manchmal klappt es nie.
Ach, die elektronische Akte halte ich für über- und für fehlbewertet. Wer kontrolliert denn die Kontrollettis, wenn nicht das Verteidiger?
Und worauf stellst Du ab, wenn sich dein elektronisches Gesetzbuch einmal täglich an die Beschlusslage des Bundestages bzw. den Inhalt des BGBl. – oder das, was der parlamentarische Dienst dafür hält – aktualisiert?
Wir kennen schon das Übel einer rügeverkümmernden Protokollberichtigung im Revisionsverfahren. Auf die elektronische Aktenführung wird in geeigneten Fällen die rechtsmittelverkümmernde Ermittlungs- und Akteninhalteerweiterung folgen. Ich bin davon nur maßvoll begeistert …