Enteignet Springer!

Drogenhändler

Da bekommt eine uralte Forderung im Lichte der § 33 BtMG, §§ 73 ff StGB eine ganz aktuelle Bedeutung.
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Ok, der ist jetzt nur für Fortgeschrittene.

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Medien veröffentlicht.

4 Antworten auf Enteignet Springer!

  1. 1
    Laie says:

    Nö, der ist ganz simpel: „Crystal – Hier erhältlich!“, nur Ihre Forderung ist falsch, denn (obwohl es ein extrem verlockender Gedanke wäre, Springer einzustampfen) die Werbung hängt am Zeitungskiosk. Springer ist nicht dessen Auftraggeber (noch Meth-Lieferant), So kriegt man die Hetzer leider nicht.

  2. 2
    Bene says:

    Ganz abgesehen, dass das Abendblatt nicht (mehr) Springer gehört… http://www.funkemedien.de/de/geschaeftsfelder/print/portfolios/Hamburger-Abendblatt/

  3. 3
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Teufelsdroge.

    Gibt´s auch Engelsdrogen oder irgendwas, was leichter macht und einen fliegen und schweben lässt?

  4. 4
    matthiasausk says:

    @Verlobte: gibt es alles:
    a) aus wikipedia: „Der Konsum der Engelstrompete soll stimmungshebend wirken, unangenehme Effekte unterdrücken und die Kommunikationsfähigkeit steigern.“
    b) das süße Brausegetränk des Herrn Mateschitz.