Erlaubt: Nazis sind Spinner

Das Bundesverfassungsgericht informiert das rechtsradikale Gesindel darüber, daß es

keine Vorschrift im Grundgesetz gibt, die dem Bundespräsidenten politische Stellungnahmen verbietet.

Auch im Übrigen brauche der Bundespräsident keine Ermächtigungsgrundlage dafür, das braune Pack als Spinner zu bezeichnen.

Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.

hatte Bundespräsident Gauck im August 2013 gesagt.

Das hätte wirklich noch gefehlt, unserem Vorsitzenden diese äußerst milden Worte zu untersagen. Mir fallen da ganz andere Attribute für diese Wirrköpfe ein.

Weitere Informationen zur Entscheidung des BVerfG – 2 BvE4/13 – liefert der Tagesspiegel

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6 Antworten auf Erlaubt: Nazis sind Spinner

  1. 1
    klausi says:

    bin kein fan der npd und er hat sicherlich auch recht aber das urteil ist ein zweischneidiges schwert.

    heute ist es die npd und was ist morgen?

    ich warte jetzt nur noch darauf bis irgendwann ein bundespräsident sich auf die seite der npd stellt. man kann sich garnicht vorstellen was es dann für eine empörungswelle geben wird und der präsident beruft sich ganz geschmeidig auf das urteil

  2. 2

    „Gauck ist der deutsche Prinz Philip,“ sagt das BVerfG.

  3. 3
    matthiasausk says:

    Das Üble an der ganzen Geschichte ist ja, daß niemand die Aussage unseres Präsidenten INHALTLICH bewertet – sondern nur juristisch (dieses auch noch, wie öfters in der Presse zu lesen, in themaverfehlender Weise).

    Inhaltlich hat er (in diesem Moment!) gewaltbereite und gewalttätige Rechtsextremisten verharmlosend als „Spinner“ bezeichnet. „Spinner“ sind was anderes – „Spinner“ bedrohen niemanden, sie sind zwar komisch, wenn man sie beobachtet, stellen aber keine Gefahr dar.

    Beispiel: Leute, die aus quasireligiösen Gründen in Vollmondnächten in wallenden Gewändern um Bäume tanzen – das mögen Spinner sein.
    Leute, die aus quasireligiösen Gründen Menschen umbringen, das sind lange keine Spinner mehr.
    Und genauso ist es bei Leuten, die aus quasipolitischen Gründen handeln.

    Gauck, si tacuisses …

  4. 4

    Das Witzige ist, dass sich die Polemik des Bundespräsidenten primär unfreiwillig gegen die V-Leute des Verfassungsschutzes richtet, welche die
    NPD richtig „scharf“ gemacht und dann sogar
    die Begründung für den ersten Verbotsantrag geliefert haben.

    Der beruhte fast nur auf Aktionen der V-Leute.

    Ohne die amtliche Eskalation wäre die NPD eher ein Kegelclub nostalgischer Romantiker.

  5. 5
    jansalterego says:

    Naja, Herr Rathjen, die NPD-nahen Kameradschaften und die die NPD unterstützenden Dorfschläger bedurften der Unterstützung der V-Leute eher nicht und gehören wohl eher zur Kampfsportabteilung des „Kegelclubs“.

  6. 6

    Oh ja! Wenn der vom damaligen Innenminister Schily lancierte NPD-Verbotsantrag fast nur ( ! ) auf Aktionen der V-Leute des Verfassungsschutzes fußte, dann hätte man die NPD auch gleich in Bundesamt für Migrationsförderung umbenennen können.

    Die lautesten Brüller in Dorfkneipen sind vermutlich, na ? Was wohl ?

    In Kreuzberg hießen die Steinewerfer auf Demos früher Schönbohms Fünfte Kolonne oder so ähnlich.

    Nun: die V-Leute wurden bis heute nicht abgeschaltet, und andere Kapitel aus der Ära Schily wuden ansatzweise vom Bundestag bearbeitet.

    Das Gebrüll geht also weiter.