FAER: Acht statt Achtzehn

PunktetachoDie neue Punktegrenze von 8 Punkten führt dazu, dass kleinere Verstöße schon größere Auswirkungen haben können, wenn sie in das Fahrerlaubnisregister eingetragen werden.

Konkret heißt das:
Man darf jetzt nur noch 8 mal mit 102 km/h durch eine 80er-Baustelle fahren, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird, und nicht mehr 18 mal.

Keine Änderungen gibt es aber bei den drei Stufen bis zur Entziehung bei 8 Punkten: Zuerst kommt eine Ermahnung, dann zweitens eine Verwarnung. Diese vorgeschrieben förmlichen Phasen müssen durchlaufen werden, bevor die Fahrerlaubnisbehörde dann drittens die Lizenz entziehen darf. Dem Verkehrsteilnehmer stellt man sich also erst einmal auf die Füße, dann folgt der Tritt vors Schienbein und erst danach wird ernst gemacht mit der (übrigens auch noch kostenpflichtigen!) Anordnung, künftig Chauffeurdienste in Anspruch zu nehmen.

Interessant ist dabei, dass die Punktebewertung immer auf den Tattag zurück gerechnet wird. Das war früher anders: Da kam es auf die Rechtskraft an. Das eröffnete seinerzeit einen großen Spielraum für Verzögerungsspiele. Diese Tür hat der Gesetzgeber nun zugeschlagen. Aber es gibt da durchaus noch den einen oder anderen Spalt, durch den man schlüpfen kann.

Nochmal zurück zu den 3 Eskalationsstufen
Beim 4. Punkt wird nun ermahnt und beim 6. Punkt verwarnt. Um diese Maßnahmen zu verzögern oder zu verhindern, sollten neue Eintragungen also bis zur Tilgung vorangegangener Eintragungen verhindert werden. Oder der Verkehrsteilnehmer – bzw. sein Verteidiger – muss darauf achten, dass mehrere Eintragungen zeitgleich erfolgen. In diesen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht schnell genug ermahnen bzw. verwarnen – und darf dann auch nicht die Fahrerlaubnis entziehen, selbst wenn die Deadline von 8 Punkten überschritten sein sollte.

Wann welche Strategie, Taktik bzw. „Schiebung“ die wirksamste ist, kann wird ein sachkundiger Verteidiger, z.B. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, im konrekten Einzelfalls prüfen und entscheiden.

Weitere Beiträge zum Thema „Fahrerlaubnisregister (FAER)gibt es hier.

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Bild: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Dieser Beitrag wurde unter FAER, Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf FAER: Acht statt Achtzehn

  1. 1
    uffi says:

    Man darf jetzt nur noch 8 mal mit 102 km/h durch eine 80er-Baustelle fahren, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird, und nicht mehr 18 mal.

    Das stimmt so ja nicht ganz. man darf sich nur noch 8 mal erwischen lassen ;-)

    SCNR

  2. 2
    Waldmeister says: