FAER: Hemmungslos, aber auch nicht besser

PunktetachoEine der interessantesten Änderungen im neuen Fahrerlaubnisregister (FAER) ist der Wegfall der Tilgungshemmung.

Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) beinhaltete eine gefährliche Gemeinheit: Wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist von (alten) Voreintragungen neue Punkte hinzukamen, wurden die Uhren für alle (alte und neue) Eintragungen zurück auf Null gestellt und die Frist begann für sie von vorn. Das führte im Einzelfall auch dann zu stattlichen Sammlungen, wenn etwa nur alle 23 Monate jeweils eine Übertretung geahndet wurde.

Im neuen Fahrerlaubnisregister (FAER) verjährt jede Eintragung unabhängig davon, ob neue Verstöße hinzukommen. Neueintragungen hemmen nicht mehr den Ablauf der alten Fristen.

Aber der Verkehrsteilnehmer bekommt hier auch nichts geschenkt. Denn zum Ausgleich wurden die Tilgungsfristen massiv verlängert: „Normale“ Ordnungswidrigkeiten verjähren jetzt erst nach 2 1/2 statt wie bisher nach 2 Jahren.

Und „schwere“ Ordnungswidrigkeiten verjähren sogar erst nach 5 Jahren! Unter die „schweren Fälle“ fallen alle Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot belegt sind. Und das sind ja nicht wenige.

Diese Fünfjahresfrist war bislang die sogenannte absolute Tilgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten. Eine Verbesserung ist das per Gesamtbetrachtung also nicht.

Während der nun (de facto) bereits laufenden Übergangszeit vom VZR zum FAER bieten sich ein paar Gestaltungsmöglichkeiten an, die für einen Betroffenen von Vorteil sein können – wenn man sie kennt und zu nutzen weiß.

Sämtliche Punkte, die ab dem 1. Mai in das neue Register eingetragen werden, hemmen die Tilgung der „alten“ Punkte nicht mehr. Aber Vorsicht: „schwere“ Verstöße werden dann auch erst nach 5 Jahren getilgt.

Das bedeutet, dass es in der Zeit bis zum 1. Mai 2014 für den Betroffenen wichtig ist zu wissen, welche Variante für ihn Vorteile bringt.

Bei einer hohen Anzahl von Altpunkten und einer neuen Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot dürfte die Verzögerung des Verfahrens der richtige Weg sein. Hier sollte also rechtzeitig ein Rechtsmittel eingelegt werden, damit die neue Sache nicht vor dem 1. Mai rechtskräftig wird.

Stehen nun wenige oder keine Altpunkte im VZR, sollte auf schnelle Rechtskraft und Eintragung hingearbeitet werden. Also muß entschieden werden, ob überhaupt noch ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt oder gegebenenfalls ein bereits eingelegter Einspruch zurück genommen wird.

Wie in einigen anderen Fällen ist auch hier eine sorgfältige Prüfung des aktuellen Punktestandes Voraussetzung für die Wahl der vorteilhaftesten Strategie. Dabei hilft stets zuverlässig der Rat und der Beistand eines kundigen Rechtsanwalts, z.B. 8-) ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, der schnell einen aktuellen Auszug aus dem Register besorgen und diesen dann gemeinsam mit dem Betroffenen analysieren kann.

Weitere Beiträge zum Thema „Fahrerlaubnisregister (FAER)gibt es hier.

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Bild: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Dieser Beitrag wurde unter FAER, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf FAER: Hemmungslos, aber auch nicht besser

  1. 1
    Daniel says:

    Wie werden die bisherigen Punkte behandelt? Mein Punktekonto hat sich mittlerweile recht gut angehäuft, da ich immer wieder was hatte, somit sind jetzt sogar noch Punkte aus dem Jahr 2008 bei mir eingetragen. Würden diese dann verfallen oder werden am 1. Mai die Punkte einmal in die neuen Punkte umgerechnet, und die neuen verfallen dann nach 2,5 Jahren?

  2. 2
    jemand says:

    http://www.fahreignungsregister.info/umrechnung-der-punkte/

    „Die mit der Einführung des Fahreignungsregisters ebenfalls geänderten Tilgungsfristen und –Regelungen gelte nur für Punkte, die nach dem in Kraft treten der Regelung neu registriert werden – aber nicht für Punkte, die aus dem alten Verkehrszentralregister überführt wurden.“

  3. 3
    Tobias Glienke says:

    @jemand
    eben drum: registriert =eingetragen

  4. 4
    Waldmeister says:

    @Daniel:
    Normalerweise leben doch Punkte aus OWis (bis auf Fahren unter Strom) nur maximal 5 Jahre, egal ob was Neues dazukam oder nicht?