Gemütliches Geplauder

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Kaffeeklatsch

Sieht auf den ersten Blick eher nach einem Kaffeeklatsch aus statt nach einer knackigen 6 1/2 Stunden dauernden Vernehmung durch unfreundliche Vernehmungsbeamte.

Aber das ist der korrekte Weg, wie die Ermittler vermeiden, sich dem Verdacht auszusetzen, daß verbotene Vernehmungsmethoden eingesetzt wurden.

Vernehmungsergebnisse, die

durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.

erzielt werden, sind nicht verwertbar, § 136a StPO. Das wissen die meisten Vernehmer und sie orientieren sich in der Regel daran.

Die Fälle, in denen kritische Nachfragen notwendig werden, tauchen immer dann auf, wenn solche Vermerke nicht gemacht werden. Bei suchtkranken Mandanten, muß der Verteidiger darauf achten, daß der Beschuldigte nicht erst auf Turkey gesetzt wurde, um ihn dann „mal eben schnell noch ein paar kurze Fragen“ zu stellen, und ihm dabei ankündigt, ihn „sofort danach“ einer ärztlichen Behandlung zuzuführen.

Spannende Fälle gibt es oft bei Nikotin-Entzug. Deswegen mein Rat: Wer Straftaten plant und dabei einkalkuliert, erwischt zu werden, sollte sich vorher das Rauchen abgewöhnen oder Nikotinpflaster besorgen. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

5 Antworten auf Gemütliches Geplauder

  1. 1
    IANAL says:

    Spannend, dass die Getränke ausgerechnet zum Trinken gereicht wurden. Hätte ich jetzt nicht erwartet.

  2. 2
    JLloyd says:

    Mich wundert, dass es für einen ausgedehnten Plausch überhaupt einen Bedarf gab, denn nachdem der zu Vernehmende zu Beginn der Vernehmung – egal ob als Zeuge oder Beschuldigter – die Zauberworte „Meine persönlichen Angaben entnehmen Sie bitte ohne Rückfragen dem vorliegenden Personalausweis. Zur Sache lasse ich mich zum jetzigen Zeitpunkt generell nicht ein.“ gesprochen hat gibt’s allenfalls noch berechtigte Fragen zu Familien- & Berufsstand.

  3. 3
    griepswoolder says:

    Warum machen die Vernehmenden die »Gesprächsrunden« nicht etwas gemütlicher und stellen paar Flaschen (gutes) Bier zur Verfügung ? Also auch für zwischendurch, nicht nur für die Pausen. Das könnte das Ganze doch etwas auflockern und auch die zu Vernehmenden gesprächsbereiter machen. . Unzulässig ist doch eigentlich nur die harte Tour, oder wären die Aussagen in solchem Fall auch unverwertbar ? Ob es bestimmte Vorschriften für soche Talk-Runden gibt, also was da eventuell konsumiert werden darf, ist mir bisher nicht bekannt. .

  4. 4
    Jens says:

    1. In Vernehmungssituation habe ich das Hausrecht und darf das Rauchen im Gebäude zum Zwecke der ungestörten Vernehmung erlauben und damit das Rauchverbot außer Kraft setzen.

    2. Eine gute Vernehmung beginnt immer mit dem Anbieten eines kaffeeartigen Gebräus. Dies gebietet einerseits die Höflichkeit, andererseits kann dadurch ein gutes Vernehmungsklima geschaffen werden. Vernehmungen sind immer zwischenmenschliche Kooperation.

    3. es gibt auch mal Bier, das steht dann auch im Protokoll. Merke: bei Vernehmungen gibt es Nichtswisser es nicht gibt.

  5. 5
    Bernd says:

    @Jens: Das Hausrecht setzt Nichtraucherschutzgesetze die das Rauchen in Behörden verbieten aber nicht ausser Kraft.