Geprüfte Mobilität im Alter

Es läßt sich nicht verhindern: Auch Autofahrer werden mit der Zeit älter. Und mit dem Alter beginnt dann der Schwund der Leistungsfähigkeit. Das ist auch der Behörde bekannt, die für den Erhalt des wichtigsten Teils für das menschliche Überleben zuständig ist – der Fahrerlaubnisbehörde.

Hier stellen sich ganz besondere Anforderungen an den Verteidiger, der einen betagten Mandanten vor den Zweifeln dieser Behörde bewahren will. Denn wenn es dort erst einmal zweifelhaft erscheint, daß der Alte noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, geht es ab zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Und deren Ausgang ist bekanntlich eine der größten Unbekannten seit der Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest an den größten existierenden Computer des Universums.

In einem von uns verteidigten Fall ging es um einen relativ überflüssigen Verkehrsunfall, nach dem sich der Mandant spontan – und zwar sehr ungünstig – geäußert hatte. Dem Kundigen war klar, wir reden hier nicht mehr von einem fahrlässigen Verursachen eines Verkehrsunfalls mit (leichtem) Personenschaden (§ 229 StGB), sondern über die Fahrerlaubnis des hoch betagten Mandanten.

Es war nicht ganz einfach, dem freundlichen älteren Herrn klar zu machen, was da auf ihn zukommen wird, wenn er an seiner Altersweisheit festhält. Schlußendlich hat er sich aber erst überreden und dann professionell untersuchen lassen.

Mit einem extrabreiten Grinsen übermittelte uns der Mandant das Untersuchungsergebnis:

Mobilitäts-Check

Das hat er doch selbstverständlich alles schon vorher gewußt!

Aber wir wissen, daß wir mit unserer – ehrkränkenden ;-) – Empfehlung, diesen eigentlich völlig überflüssigen Mobilität-Check zu machen, zum Erhalt seiner Fahrerlaubnis maßgeblich beigetragen haben.

Und dafür hat sich der versöhnte Mandant – unterstützt von seiner besorgten Ehefrau – auch bei uns herzlich bedankt.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrs-Strafrecht, Verkehrsunfall veröffentlicht.

8 Antworten auf Geprüfte Mobilität im Alter

  1. 1
    Die Gegenseite says:

    Wurde der Mandant denn auch gründlich vorbereitet?
    z.B. „Antworten Sie auf alle Fragen mit -42-“

    • Latürnich! Gefehlt hat auch der Hinweis nicht, sich nach der Untersuchung mit Dank für den Fisch zu verabschieden. crh
  2. 2
    C.J. says:

    Ich würde sagen der Mandant schuldet Ihnen ein Essen in einem ganz bestimmten Restaurant. Die Steaks da sind allerdings nichts für schwache Nerven.

  3. 3
    BV says:

    Selbstverteidigung alter Menschen mit Altersbezug ist brandgefährlich.

    Ich habe mal eine OWi-Verhandlung mitbekommen, in der es um zwei mehrsekündige(!) Rotlichtverstöße ging. Der – anwaltlich vertretene(!) – Betroffene ließ sich dahingehend ein, dass er das alles gar nicht richtig habe sehen können. Auch sein Fernseher zu Hause hätte so einen Grauschleier. Er habe es auch schon mit Putzen versucht, was aber keine Besserung gebracht habe.

    Der an der Sache davor und danach beteiligte StA war im Saal geblieben, fragte dann aber den Verteidiger, ob er vielleicht lieber rausgehen solle… ;-)

  4. 4
    vb says:

    Ihr Einsatz für ihre Mandanten in allen Ehren,

    ABER manchmal wäre es doch besser, mancher Senior würde mit dem TAXI fahren.

    Neben bei ist es bei der Fahrleistung oft deutlich billiger.

  5. 5
    Thorsten says:

    Mandant (über 80) erhält Bußgeldbescheid wegen falschem Spurwechsel, 20 Euro. Möchte sich verteidigen, hat aber keine RSV – ergo: ohne Anwalt traut er sich nicht und zahlt.

    Monate später kommt die Fahrerlaubnisbehörde, dass Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit bestehen. Man beabsichtige, den Mandanten zu untersuchen. Der beauftragte Rechtsanwalt erhält bei der Akteneinsicht Kenntnis von einem eingestellten Ermittlungsverfahren wegen § 315c StGB. Eine Zeugin hatte behauptet, der Mandant sei über Kilometer hinweg Schlangenlinien gefahren.

    Stellungnahme für den Mandanten abgegeben, die Beifahrerin als Zeugin angeboten, und schon kam ein freundliches Schreiben, dass von der Untersuchung abgesehen werde, garniert mit ein paar Broschüren über das „Autofahren im hohen Alter“.

  6. 6
    Kopro Stase says:

    was ist das denn für ein mobilitätscheck? wer bietet das an? allgemeinmediziner als IGEL leistung?

    Gruss
    Arzt mit Nebenverdienstgesuch

  7. 7
    Lexus says:

    Ein Problem entsteht aber dann, wenn der Mobilitätscheck negativ ausfällt, die ältere Person trotzdem weiterfährt, dann etwas passiert und irgendwie herauskommt, dass ein negativer Mobilitätscheck durchgeführt wurde.

    Auch wenn es vermutlich nicht für nen Vorsatz reichen würde (wobei es sicher einige StA bei KV sicherlich annehmen würden), sieht sowas auch bei der Strafzumessung bei Fahrlässigkeitsdelikten doof aus.

  8. 8