Im diesem Jahr ist es dann wohl wirklich soweit: Das neue Punktesystem des Fahreignungsregisters tritt im Mai in Kraft. Seit geraumer Zeit ist klar, wie viele Punkte es in Zukunft wofür geben soll. Die Änderungen im Bußgeldkatalog stehen fest. All das kann man übersichtlich z.B. beim ADAC nachlesen. Für die Zukunft scheint damit alles geklärt.
Die für das Heute und Jetzt wichtigste Frage ist allerdings noch immer ungeklärt: Was passiert eigentlich mit den „alten“ Punkten im Verkehrszentralregister?
Klar ist, dass der Punktestand umgerechnet wird; geschenkt wird dem Verkehrssünder nämlich nichts. Und für die Umrechnung gibt es vom Verkehrsminister diese schöne bunte Tabelle:
Soweit die Bepunktungsumrechnung. Aber wie verhält es sich mit den Tilgungsfristen?
- Werden die alten Tilgungsfristen nach den neuen (starren) Regeln umgerechnet?
- Gelten die neuen Tilgungsfristen erst ab Mai 2014?
- Wird die bereits abgelaufene Zeit wird nur mittelbar angerechnet?
- Gelten die alten Fristen für die alten Punkte weiter?
Es gibt noch ein weiteres Problemfeld: Im neuen System werden Punkte für die folgenden Verstöße nicht mehr vergeben:
Einige Straftaten, z.B.
-
Beleidigung im Straßenverkehr
Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot)
Einige Ordnungswidrigkeiten, z.B.
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Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Was passiert, wenn alte Punkte nicht getilgt wurden, weil solche Eintragungen den Ablauf der Tilgungsfrist gehemmt haben? Entfallen diese dann jetzt?
Es war bislang schon nicht einfach, den aktuellen Punktestand zu errechnen bzw. zu kontrollieren. Diese Schwierigkeiten hatten auch und besonders Richter, die deswegen manche Verteidigungsstrategie nicht verstanden.
Im nun anstehenden Jahr des Übergangs wird es wohl das blanke Chaos geben. Das kann für die eine oder andere Fahrerlaubnis dann das Aus bedeuten, wenn man nicht aufpaßt oder das Problem nicht rechtzeitig (er)kennt.
Es wird sich einmal mehr zeigen, daß man „das bisschen Verkehrsrecht“ gerade nicht mal eben so nebenbei betreiben kann. Denn: Was Fachanwälte für Verkehrsrecht können, können nur Fachanwälte für Verkehrsrecht. Und Frisöre.
Frisöre machen es günstiger. *Flücht.*
Hm. Die Einführung des Euros war wohl einfacher.
Zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage zu den Tilgungsfristen siehe Seite 58 der zugehörigen BT-Drucksache: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712636.pdf
Oder natürlich im Gesetzestext.
Tatsächlich – nicht gerade klar. Es gibt aber in der SVR Ausgabe 12/2013 einen tollen Aufsatz von Albrecht, der alle Fragen beantwortet. Der Aufsatz ist sogar kostenfrei lesbar:
http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_13_12.pdf
Hm, sicher kann mir einer die in den Kommentaren verlinkten Texte so übersetzen, daß ich weiß, wie sich die neuen Tilgungsfristen errechnen. Mir erschließt sich das Ganze nicht auf Anhieb. Gibt es eventuell eine Tabelle?
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