In einer eiligen (neuen) Haftsache habe soeben ich versucht, den zuständigen Staatsanwalt zu ermitteln und zu erreichen. Dazu stellt mir das Telefonverzeichnis der Staatsanwaltschaft für die zuständige Abteilung insgesamt vier Telefonnummern zur Verfügung, die ich der Reihe nach angewählt habe. Beim zweiten Durchgang bei der vierten Rufnummer (also beim achten Versuch) erreiche ich endlich eine völlig gestresste Mitarbeiterin der Geschäftsstelle.
Ich trage mein Anliegen vor, nachdem ich der Frau das Aktenzeichen mitgeteilt habe, und erhalte die folgende Informationen:
- Sie ist für diese Sache nicht zuständig.
- Ich bin im falschen Zimmer angekommen.
- Das Telefon im richtigen Zimmer ist nicht besetzt.
- Den zuständigen Dezernenten für diese Sache kann sie mir nicht nennen.
- Das komplette EDV-System der Staatsanwaltschaft ist ausgefallen.
- Mit der Wiederherstellung ist heute nicht mehr zu rechnen.
- Ich solle mich morgen noch einmal melden.
Mir blieb nichts anderes übrig, als der armen Frau starke Nerven und Durchhaltevermögen zu wünschen. Denselben Wunsch schicke ich auch an meinen Mandanten, der in der Untersuchungshaft auf seine mündliche Haftprüfung wartet.
Die Frist des § 118 Abs. 5 StPO ist angesichts der armseligen Moabiter Verhältnisse reine Makulatur.
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Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Herr Fischer hatte wohl doch Recht…
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy
Jeder der in dieser täglichen Tretmühle gefangen ist – und zwar auf beiden Seiten des Schreibtisches – weiß, das die Art wie mit der Ausstattung der Justiz umgegangen wird, ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren nahezu unmöglich macht. Strafverfolgung kostet halt Geld. Aber das ist unsere Politik leider nicht zu zahlen bereit.